Geschwindigkeistbeschränkung aus x Metern

Hi,

es gibt doch diese netten schilder z.B. 50 KM mit den zusatz darunter Pfeil 500 m Pfeil.

Klar die nächsten 500 Meter darf man 50 Fahren. Doch was ist wenn in den 500 m ne Straße einmündet und das Schilt nicht wiederhohlt wird. , verliert dann die Beschränkung ihre Gültigkeit?

cu

Hi,

es gibt doch diese netten schilder z.B. 50 KM mit den zusatz
darunter Pfeil 500 m Pfeil.

Klar die nächsten 500 Meter darf man 50 Fahren. Doch was ist
wenn in den 500 m ne Straße einmündet und das Schilt nicht
wiederhohlt wird. , verliert dann die Beschränkung ihre
Gültigkeit?

Steht denn irgendwo dass „normale“ Geschwindigkeitsbegrenzungen an der nächsten Einmündung ihre Gültigkeit verlieren?

LG
Der Kater

Moin,

wie bei allen Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt diese weiter, bis sie aufgehoben bzw. diese nach der angezeigten Entfernung endet. Für die Abbieger aus der Seitenstraße gilt diese Beschränkung nur, wenn sie nach der Einmündung wiederholt wird, ansonsten die dort normale Geschwindigkeitsbeschränkung, z.B. außerorts (sonst wäre ja 50 sinnfrei) 100.

Das sieht man auch oft an Ampelanlagen auf Bundesstraßen. Dahinter wird nicht nochmal 70 wiederholt, weil diejenigen, die auf die Straße einbiegen sowieso bis zum „70 Ende“-Schild die 70 noch nicht (ganz) erreicht haben.

Grüße,
-Efchen