Moin,
wie bei allen Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt diese weiter, bis sie aufgehoben bzw. diese nach der angezeigten Entfernung endet. Für die Abbieger aus der Seitenstraße gilt diese Beschränkung nur, wenn sie nach der Einmündung wiederholt wird, ansonsten die dort normale Geschwindigkeitsbeschränkung, z.B. außerorts (sonst wäre ja 50 sinnfrei) 100.
Das sieht man auch oft an Ampelanlagen auf Bundesstraßen. Dahinter wird nicht nochmal 70 wiederholt, weil diejenigen, die auf die Straße einbiegen sowieso bis zum „70 Ende“-Schild die 70 noch nicht (ganz) erreicht haben.
Grüße,
-Efchen