Hallo,
das Thema ist fuer mich geklaert.
Wohnmobil bis 3,5 to mit Anhaenger auf Landstrasse in Deutschland max 80km/h.
Dank an alle die sich Gedanken gemacht haben.
Wer es genau wissen will, oder an Mit-Leser, die Erklaerung folgt.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
* 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
* 2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Ein Wohnmobil bis 3,5t ist kein PKW und auch kein LKW, es kommt in 2a nicht vor. Nach diesem Text darf es 60km/h auf Landstrasse, weil das Wohnmobil in obenstehendem Text in 2b zu den „allen Kraftfahrzeugen“ gehoert.
Dieser korrekt zitierte Teil der STVO galt bis 9/2009 und wurde dann geaendert durch 46. StVRÄndVO in
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
- innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
- außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Nun ist das Wohnmobil mit Anhaenger extra bei den Fahrzeugen erwaehnt, die 80km/h fahren duerfen.
Seit Ende 2009 darf dasselbe Fahrzeug mit Anhaenger schneller unterwegs sein.
Die Gewichtsgrenze liegt uebrigens bei 3,5t zulaessiges Gesamtgewicht des Wohnmobils, plus das Gewicht des Anhaengers.
Gruss Helmut