Geschwindigkeit Womo +Anhänger

Hallo,
welche Geschwindigkeit ist zulaessig in Deutschland fuer ein Wohnmobil mit Anhaenger, zusammen unter 3500 kg zuaessige Gesamtmasse, auf der Landstrasse und Kraftfahrstrasse?
(Autobahn 80 ist klar, ausser 100er Regelung, Ort 50 ist klar.)

Beispiel ausgebauter VW Bus, So-KFZ-Wohnmobil, und ein Anhaenger vom Baumarkt oder kleiner Wohnwagen dran.

Gruss Helmut

Ergaenzung

Wohnmobil kleiner 3,5to mit Anhaenger auf Landstrasse
darf nach STVO max 80km/h
darf nach Bussgeldkatalog max 60km/h

Was stimmt, was gilt jetzt, was ist veraltet?
Gruss Helmut

Quellen
STVO Par3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
    c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
    Quelle http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/3-geschwindigkeit

Bussgeldkatalog
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
* 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
* 2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Quelle http://www.bussgeldkataloge.eu/verkehrsregeln-geschw…

Hallo,

STVO
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für
Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und
Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,

Bussgeldkatalog:

* 2. außerhalb geschlossener Ortschaften:

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für
Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

Also ich kann da keinen Unterschied sehen. Bei beiden ist von PKW mit Anhänger die Rede. Und in beiden Fällen darf man außerhalb 80 fahren.

Grüße

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
günstigsten Umständen

  1. außerhalb geschlossener Ortschaften

Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,

Quelle http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/3-geschwindigkeit

Bussgeldkatalog

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
günstigsten Umständen

* 2. außerhalb geschlossener Ortschaften:

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für
Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Quelle
http://www.bussgeldkataloge.eu/verkehrsregeln-geschw
tml

ich habe mal aufs wesentliche reduziert
dein womo fällt unter andere kfz. ohne anhänger 100 kmh mit anhänger nur 80 kmh wie oben beschrieben. ist ein wenig komisch formuliert, aber das kennt man ja von den juristen und politikern.

hauptmann

Hallo,
der Unterschied der beiden liegt im Weglassen.
In 2a steht das Wohnmobil nicht drin, folglich faellt es nach dieser Quelle unter 2b andere Kraftfahrzeuge mit Anhaenger, und fuer diese gilt 60km/h.
Das ist der Grund der Unsicherheit.
Gruss Helmut

Das Zitat nochmal dazu
Bussgeldkatalog
2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,

Hallo,

In 2a steht das Wohnmobil nicht drin, folglich faellt es nach
dieser Quelle unter 2b andere Kraftfahrzeuge mit Anhaenger,
und fuer diese gilt 60km/h.

O.K. Also klar ist erstmal, dass nach STVO 80 km/h erlaubt sind. Dann kann der Bussgeldkatalog auch nichts anderes mit einem Bussgeld belegen.

Bussgeldkatalog

  1. außerhalb geschlossener Ortschaften:

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für
Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

Also bei a) geht es zunächst um Kfz mit einem zGG über 3,5 bis 7,5 t. Die dürfen 80 km/h. Das gilt nicht, wenn es sich um einen PKW handelt (die dürfen schneller). Dann geht die Aufzählung weiter. PKW und LKW mit zGG bis 3,5 t mit Anhänger. Die dürfen auch 80 km/h. Es ist also egal, ob man das Wohnmobil nun als PKW oder LKW ansieht. Da das zGG nicht überschritten wird, kann man 80 km/h fahren.

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen
Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem
zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit
Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
60 km/h,

Bei b) geht es erstmal um Kfz über 7,5t. Die dürfen nur 60 km/h. Gleiche Geschwindigkeit gilt auch für alle Kfz mit Anhänger. Davon sind jedoch eben wieder alle PKW und LKW bis zu einem zGG von 3,5t ausgenommen. Für die gilt diese Beschränkung auf 60 km/h nicht. Und genau in diese Ausnahme fällt der VW-Bus rein.

Grüße

Hallo,
das Thema ist fuer mich geklaert.
Wohnmobil bis 3,5 to mit Anhaenger auf Landstrasse in Deutschland max 80km/h.

Dank an alle die sich Gedanken gemacht haben.
Wer es genau wissen will, oder an Mit-Leser, die Erklaerung folgt.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
* 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
* 2. außerhalb geschlossener Ortschaften:
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Ein Wohnmobil bis 3,5t ist kein PKW und auch kein LKW, es kommt in 2a nicht vor. Nach diesem Text darf es 60km/h auf Landstrasse, weil das Wohnmobil in obenstehendem Text in 2b zu den „allen Kraftfahrzeugen“ gehoert.

Dieser korrekt zitierte Teil der STVO galt bis 9/2009 und wurde dann geaendert durch 46. StVRÄndVO in

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
    c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Nun ist das Wohnmobil mit Anhaenger extra bei den Fahrzeugen erwaehnt, die 80km/h fahren duerfen.
Seit Ende 2009 darf dasselbe Fahrzeug mit Anhaenger schneller unterwegs sein.

Die Gewichtsgrenze liegt uebrigens bei 3,5t zulaessiges Gesamtgewicht des Wohnmobils, plus das Gewicht des Anhaengers.

Gruss Helmut