Geschwindigkeiten außerhalb von Ortschaften

Hallo zusammen,

mal vorne Weg, keine Ahnung, in welches Brett sich sonst diese Frage stellen könnte…:confused:

Ich hab eine Frage zu den zulässigen Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften; und zwar die, die „allgemein“ sind, also normalerweise ohne Schild. (wie zB innerorts 50km/h; wenn eben nix anderes dran steht ->allgemein)

Wie schnell man auf einer „normalen“ Landstraße fahren darf weiß ich noch, nämlich 100km/h, aber wie ist das, wenn eine bauliche Trennung vorhanden ist? Oder mehrere Fahrstreifen pro Richtung? Oder beides?

Gibts da sonst noch Abstufungen?
(Autobahn weiß ich wieder selber…)

Alles natürlich fpr Deutschland:wink:

lg und danke für eure Antworten,
Juli

no nur 100, ausser es steht was anderes da!!

Hallo,

mal vorne Weg, keine Ahnung, in welches Brett sich sonst diese
Frage stellen könnte…:confused:

Ins Rechts-Brett?

Egal, in der STVO steht im §3:
"c)… für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben."

Wobei das „Zeichen 295“ eine durchgezogene Mittellinie und das „Zeichen 340“ die auf Landstraßen übliche, unterbrochene Mittellinie ist.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

mal vorne Weg, keine Ahnung, in welches Brett sich sonst diese
Frage stellen könnte…:confused:

Ins Rechts-Brett?

keine schlechte Idee…:stuck_out_tongue:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben."

Wobei das „Zeichen 295“ eine durchgezogene Mittellinie und das
„Zeichen 340“ die auf Landstraßen übliche, unterbrochene
Mittellinie ist.

Okay, also die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht und man darf so schnell fahren wie man will (und es gilt höchstens die Richtgeschwindigkeit 130km/h)?

Hallo,
so schnell, wie man will, genauer, wie es die Verhältnisse zulassen.
Wobei ich kaum eine Straße dieser Art kenne, die nicht durch Schilder doch beschränkt ist.

Cu Rene

Hallo Rene,

so schnell, wie man will, genauer, wie es die Verhältnisse
zulassen.

Gutes Argument!

Wobei ich kaum eine Straße dieser Art kenne, die nicht durch
Schilder doch beschränkt ist.

Och, da gibt es schon einige. Vor allem auf Bundesstraßen (teils als Autostraße ausgeschildert) gibt es das gerne mal.
Aber Du hast Recht: Die meisten - ich sage jetzt mal pauschal - mehrspurigen Straßen sind begrenzt.

Beste Grüße
Guido

Hallo,
lies mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeit_(Stra%C…

MFG
Pluto

Wobei ich kaum eine Straße dieser Art kenne, die nicht durch
Schilder doch beschränkt ist.

Ich lern ja auch auf die Theorie und nicht auf die Praxis :smiley:

Bei einer Baulich getrennten, in jeder Richtung zweispurige Strasse darf man so schnell fahren wie man will, es sei denn ein Schild schreibt eine gewisse Geschwindigkeit vor.