In vielen Gemeinden sind die z.B.30km Zohnen durch Schilder aber auch zusätzlich durch Zahlen ,Zähne oder Pflaster auf der Strasse gekennzeichnet.
Welcher § legt fest dass Schilder und Straßenbemalung erforderlich sind? Ist das Ländersache ,Bundesgesetz oder veranlasst es die Gemeinde nach den eigenen Beschlüssen?
Vielen Dank für die Antworten
Hi
die Pflastermalerei hat (mit Ausnahme der in der STVO vorgesehenen Zeichen) keinerlei Rechtsbedeutung - wenn also eine „30“ auf der Straße aufgemalt ist, gilt das nicht ohne Schild.
Gruß
HaWeThie