wurde heute auf einer Bundesstraße (70km/h) mit 100km/h geblitzt. Allerdings befindet sich vor dem Messpunkt eine Straße, in die man einbiegegen kann (eventuell Privat). Wie schon gesagt, eventuell privat, aber mit offiziellem Sackkassenschild. Meine 1. Frage: Ab wann ist Einmündung eine Einmündung. Der Blitzwagen stand dirket vor einer weiteren Einmündung (diesmal kein Privatweg, allerdings nur Anlieger frei). Ab díesem Punkt müsste demnach die 70km/h-Grenze aufgehoben werden. Der Messpunkt lag ca. 50 Schritte von der Einmündung entfernt (ca. 100m). Soweit ich weiß, darf vor dem Ortsausgang auch nicht beglitzt werden. Frage 2: Kann diese Tatsache in Betracht gezogen werden?
Angnommen ich bekomme Unrecht bekomme ich für dieses vergehen 3 Punkte und kein Fahrverbot. 3. Frage: Richtig? Vor einer Woche wurde ich in geschlossener Ortschaft gelasert: Laut dem Polizisten ein Punkt in Flensburg. Habe aber noch keinen Bescheid. 4. Frage: Diese Kombination aus beiden Vergehen würde doch ein monatiges Fahrverbot mitsichziehen, oder? Ist der Zeitraum dieses Fahrverbotes frei wählbar? Kann dieser Monat auch gesplittet werden?
Meine 1. Frage: Ab wann ist Einmündung eine
Einmündung. Der Blitzwagen stand dirket vor einer weiteren
Einmündung (diesmal kein Privatweg, allerdings nur Anlieger
frei). Ab díesem Punkt müsste demnach die 70km/h-Grenze
aufgehoben werden.
soweit ich weiß, ist die 70km/h-grenze nur dann aufgehoben, wenn ein schild mit höherer geschwindigkeitsbegrenzung bzw. aufhebung der begrenzung folgt.
ob das argument „aber der, der aus der einmündung fährt, weiß ja gar nicht, daß da 70 is“ zählt, weiß ich nicht.
Der Messpunkt lag ca. 50 Schritte von der
Einmündung entfernt (ca. 100m).
du machst aber große schritte *g*
Soweit ich weiß, darf vor dem
Ortsausgang auch nicht beglitzt werden.
vor dem ortsausgang schon. soweit ich weiß, muß dem fahrer nach dem orts ein gang eine angemessene strecke (ca. 100m?) zugestanden werden, den wagen bis auf 50km/h ausrollen zu lassen bzw. herunterzubremsen.
inwieweit das aber für besonders gefährliche ortseingänge gilt… keine ahnung. aber da sollte dann auch nach richtig deutscher beamtenmanier vorher schon eine geschwindigkeitsbegrenzung stehen.
was anderes:
einmal mit 100 bei 70 geblitzt, einen punkt gekriegt wegen zu schnell in geschlossener ortschaft… vielleicht solltest du dich in zukunft etwas zurückhalten, hm?
wurde heute auf einer Bundesstraße (70km/h) mit 100km/h
geblitzt. Allerdings befindet sich vor dem Messpunkt eine
Straße, in die man einbiegegen kann (eventuell Privat). Wie
schon gesagt, eventuell privat, aber mit offiziellem
Sackkassenschild. Meine 1. Frage: Ab wann ist Einmündung eine
Einmündung. Der Blitzwagen stand dirket vor einer weiteren
Einmündung (diesmal kein Privatweg, allerdings nur Anlieger
frei). Ab díesem Punkt müsste demnach die 70km/h-Grenze
aufgehoben werden.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzung muss explizit aufgehoben werden. Ich empfehle da einen Blick in die StVO.
Es ist ein Irrglauben, dass eine Enmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt.
Hier kommt hinzu, dass es sich um eine Sackgasse handelt, d.h. jeder der da raus kommt, muss vorher an der Geschwindigkeitsbegrenzung vorbeigefahren sein.
Er kann sich nicht auf „hab ich nicht gewusst“ berufen.
Frage 2: Kann diese
Tatsache in Betracht gezogen werden?
Nein
Angnommen ich bekomme Unrecht bekomme
Tolle Formulierung.
ich für dieses vergehen
3 Punkte und kein Fahrverbot. 3. Frage: Richtig?
Außerorts kommt ein Fahrverbot „normalerweise“ erst ab 41 km/h zu schnell in Betracht.
Vor einer
Woche wurde ich in geschlossener Ortschaft gelasert: Laut dem
Polizisten ein Punkt in Flensburg. Habe aber noch keinen
Bescheid.
Wer innerhalb eines Jahres „nach Rechtskraft“ des ersten Bescheides eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht, dem droht ein Fahrverbot.
Frage: Diese Kombination aus beiden Vergehen
würde doch ein monatiges Fahrverbot mitsichziehen, oder?
nein,
Ist
der Zeitraum dieses Fahrverbotes frei wählbar?
Beim ersten FV: sechs Monate nach Rechtskraft - immer in Rücksprache mit der Behörde.