Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben/neu

Hallo Verkehrsexperten,

seit langer Zeit wundere ich mich über einen seltsamen, für mich völlig unlogischen, Geschwindigkeitsbegrenzungsschildersalat…

Z.B. gilt 130 Geschwindigkeitsbegrenzung. Es folgt eine 15km lange Baustelle mit 60, 80, 60. Hinter der Baustelle steht dann ein Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 60 aufgehoben. Wahrscheinlich ist gemeint, daß nun wieder 130 gilt, oder 80 oder freie Fahrt - was soll’s denn bitte sein? Und nicht nur an Baustellen gibt’s den Salat, auch auf offener Strecke ohne…

Nach 15km angestrengtem, vorsichtigen Baustellenfahrens, wer weiss da noch was vorher galt? Warum steht jetzt nicht einfach ein ordentliches normales Geschwindigkeitsbegrenzungsschild da, das die nun gültige Höchstgeschwindigkeit eindeutig benennt?

PS: solch ein Schwachsinn ist mir im Ausland noch nicht begegnet. Will die Polizei hier Kasse machen? Oder sollen wir lernen Rätsel zu lösen zwecks anti-Alzheimer-Training? Oder was steckt dahinter?

Gruß,
Cantate

Moin,

Z.B. gilt 130 Geschwindigkeitsbegrenzung. Es folgt eine 15km
lange Baustelle mit 60, 80, 60. Hinter der Baustelle steht
dann ein Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 60 aufgehoben.
Wahrscheinlich ist gemeint, daß nun wieder 130 gilt

Nein. Ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild hebt vorangegangene Beschränkungen natürlich auf. Oder wieviele von der Sorte willst Du Dir merken müssen?

was soll’s denn bitte sein?

Wenn da steht „60 Ende“, dann gilt auf der Autobahn anschließend die Richtgeschwindigkeit von 130. Sonst nichts.

Und nicht nur
an Baustellen gibt’s den Salat, auch auf offener Strecke
ohne…

Das ist ja auch egal, ob Baustelle oder nicht. An solchen Stellen ist das eigentlich ganz einfach und ganz logisch. Schwierig wirds nur mit Kreuzungen, Ampeln, Einbiegen usw. (siehe die Threads aus den letzten Wochen).

Nach 15km angestrengtem, vorsichtigen Baustellenfahrens, wer
weiss da noch was vorher galt?

Eben. Du kannst Dir ja nicht die 27 Geschwindigkeitsbeschränkungen merken, die auf den letzten 473km galten.

Denn so wie Du es anfangs beschrieben hast, müsste folgendes gelten:
130 - 120 - 80 - 60 - 60 Ende. Eigentlich gilt jetzt 80. Wenn dann ein 80 Ende kommt, müsste 120 gelten. Und wenn dann 100km später nochmal 120 Ende kommt, gilt 130. Und was machen die, die unterwegs auf die Autobahn aufgefahren sind?

Natürlich musst Du Dir nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung merken. Die letzte. In Frage würde ich das nur stellen, wenn 100 gilt, dann ein Schild „80 bei Nässe“ kommt. Wenn das dann aufgehoben wird, gilt dann wieder das 100 oder ist dann „freie Fahrt“?

Spätestens an der nächsten Auffahrt muss ja wieder was angebracht sein…

Warum steht jetzt nicht einfach
ein ordentliches normales Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
da, das die nun gültige Höchstgeschwindigkeit eindeutig
benennt?

Wenn eine Beschränkung aufgehoben wird, gilt die für diese Art von Straße geltende Geschwindigkeit. Innerorts 50, außerorts 100, Autobahn die Richtgeschwindigkeit. Das kann man sich gerade noch so merken :wink:

PS: solch ein Schwachsinn ist mir im Ausland noch nicht
begegnet.

Schwachsinn ist so gesehen nur Deine falsche Interpretation. In so fern denke ich, dass ich Dich beruhigen konnte.

Will die Polizei hier Kasse machen?

Nö, da denkt sich jemand was aus, was verständlicherweise so irrsinnig ist, dass jeder genauso reagieren würde. :smile:

Oder sollen wir
lernen Rätsel zu lösen zwecks anti-Alzheimer-Training? Oder
was steckt dahinter?

Nichts. Eine Fehlinterpretation Deinerseits.

Ich wünsche ruhige Nächte für die Zukunft :wink:
-Efchen

Hallo,

Z.B. gilt 130 Geschwindigkeitsbegrenzung. Es folgt eine 15km
lange Baustelle mit 60, 80, 60. Hinter der Baustelle steht
dann ein Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 60 aufgehoben.
Wahrscheinlich ist gemeint, daß nun wieder 130 gilt

Spekulieren würde ich, daß die Baufirmen keine 130er-Schilder auf Lager haben, weil die zur Baustellenbeschilderung nirgends gebraucht werden. Die hätten zwar gar keine Wahl, weil ihnen angeordnet wird, wie sie zu beschildern haben, aber wo jeder Cent umgedreht wird, machen 2 Schilder auch etwas aus.

Nichts. Eine Fehlinterpretation Deinerseits.

Sehe ich auch so, wenn man aber nun als Ortskundiger weiß, daß, bevor die Baustelle da war 130 gegolten hat oder in dem Bundesland sonst auch überall max. 130 ist (gibt es das noch? Ich war lange nicht mehr dort)?

Cu Rene

Moin,

Z.B. gilt 130 Geschwindigkeitsbegrenzung. Es folgt eine 15km
lange Baustelle mit 60, 80, 60. Hinter der Baustelle steht
dann ein Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 60 aufgehoben.
Wahrscheinlich ist gemeint, daß nun wieder 130 gilt

Nein. Ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild hebt
vorangegangene Beschränkungen natürlich auf. Oder wieviele von
der Sorte willst Du Dir merken müssen?

Merken will ich mir nur die jetzt Gültige - also nur eine. Komplexes Verkehrsgeschehen hat Vorrang - was vor 10 Minuten war, auch Geschwindigkeitsbegrenzung - ist kalter Kaffee.

was soll’s denn bitte sein?

Wenn da steht „60 Ende“, dann gilt auf der Autobahn
anschließend die Richtgeschwindigkeit von 130. Sonst nichts.

Ich meinte hier nicht Richtgeschwindigkeit (blaue Schilder) sondern Geschwindigkeitsbegrenzung -roter Kreis, darin 130-.

Was mich irritiert ist: Warum steht nicht einfach das Schild „Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben - OHNE Tempoangabe“ da - was hat die 60, oder 80 oder 100 da drin zu suchen… Oder versuche ich da einen Sinn zu finden, der gar nicht enthalten ist?

Gruß,
Cantate

Moin,

Merken will ich mir nur die jetzt Gültige - also nur eine.
Komplexes Verkehrsgeschehen hat Vorrang - was vor 10 Minuten
war, auch Geschwindigkeitsbegrenzung - ist kalter Kaffee.

Sehe ich genauso.

Wenn da steht „60 Ende“, dann gilt auf der Autobahn
anschließend die Richtgeschwindigkeit von 130. Sonst nichts.

Ich meinte hier nicht Richtgeschwindigkeit (blaue Schilder)
sondern Geschwindigkeitsbegrenzung -roter Kreis, darin 130-.

Weiß ich schon. Aber wenn da steht „60 Ende“, dann gilt eben nur die RICHTgeschwindigkeit oder anders gesagt, dann ist die letzte Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben und es gilt eben nur noch eine Richtgeschwindigkeit aber keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Oder anders gesagt: „Freie Fahrt!“

Was mich irritiert ist: Warum steht nicht einfach das Schild
„Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben - OHNE Tempoangabe“ da

Wenn ich Recht habe, ist das egal. Und ich würd mich schon wundern, wenn man sich mehr als eine Geschwindigkeitsbeschränkung merken müsste (aber ich hab mich in diesem Forum schon sehr oft gewundert), dann ist das egal.

  • was hat die 60, oder 80 oder 100 da drin zu suchen… Oder
    versuche ich da einen Sinn zu finden, der gar nicht enthalten
    ist?

Vermute ich mal, ja.

Schönes Wochenende,
-Efchen

Hallo,

Was mich irritiert ist: Warum steht nicht einfach das Schild
„Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben - OHNE Tempoangabe“

Welches Schild schlägst du dafür vor? Mir ist keines bekannt, daß das machen würde. Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) ist ja deutlich mehr, da es z.B. auch ein (LKW-)Überholverbot aufheben würde.

Cu Rene

Hallo,

Was mich irritiert ist: Warum steht nicht einfach das Schild
„Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben - OHNE Tempoangabe“

Welches Schild schlägst du dafür vor? Mir ist keines bekannt,
daß das machen würde. Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote)
ist ja deutlich mehr, da es z.B. auch ein (LKW-)Überholverbot
aufheben würde.

Jetzt ist’s mir klar, Schild 278 Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, aber eben nicht Überholverbote u.ä.m.
Schild 282 hebt alle bestehenden Verbote auf…

Fahrschule ist halt lange her, wegen dieser Aufklärung - und danke dafür - habe ich mir den „Schilderwald“ mit Erläuterungen nochmal genau angesehen - obwohl, bald verschwinden ja wieder welche und andere kommen hinzu - damit wir was zu tun haben und uns nicht langweilen…

Herzliche Grüße,
Cantate

-.-