Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn

Hallo liebe Wissende,

gestern kam mir folgender Gedanke:

Was wäre, wenn

  1. auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung z. B. vor einer Baustelle eingeführt wurde,

  2. der Verkehr zügig auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung zusteuert,

  3. um tatsächlich die begrenzte Geschwindigkeit zu erreichen ein starkes Abbremsen eines (!) PKW erfolgte,

  4. der nachfolgende PKW, der die Geschwindigkeitsbegrenzung evtl. nicht ganz so genau nimmt, aufgrund des Bremsens seiner Vordermannes eine Vollbremsung hinlegt,

und

  1. es dadurch zu einem Auffahrunfall käme?

Vermutlich ist dies ein echt theoretischer Fall, da ich noch niemals habe beobachten können, dass auf der Autobahn heftig nur und alleine aufgrund einer Geschwindigkeitsbegrenzung gebremst wurde, aber es könnte doch passieren, oder?

Es würde mich mal interessieren, wie die Autofahrer unter Euch dieses fiktive Szenario einschätzen würden.

Gruß Piri

Hallo!

Solche Fragen habe ich mir auch schon gestellt, weil ich auch vor Baustellen nicht übereilt in die Eisen steige, dieses Verhalten aber hin und wieder bemerke.

Nur: Was gibt es da einzuschätzen? Jeder, ausnahmslos jeder Verkehrsteilnehmer hat die Pflicht, den Abstand so zu wählen, dass ein Auffahrunfall ausgeschlossen ist. Bedeutet im Umkehrschluß: Jeder, der einem anderen Fahrzeug auffährt, hat gegen diese Pflicht verstoßen. Die Einrichtung des „Anscheinsbeweises“ führt letztlich auch dazu, dass in solchen Fällen auch nicht groß rumdiskutiert wird. Volksmund: Wer auffährt, hat Schuld.

Auch hallo.

  1. auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung z. B. vor
    einer Baustelle eingeführt wurde,

Sowas gibt’s eigentlich schon. Mit Tempo 180 durch eine Baustelle zu rasen gibt (wenn man erwischt wird) garantiert Ärger mit den Ordnungsbehörden…

  1. der Verkehr zügig auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung
    zusteuert,

Deswegen gibt es ja auch Warnschilder einige hundert Meter vor der Baustelle…

  1. um tatsächlich die begrenzte Geschwindigkeit zu erreichen
    ein starkes Abbremsen eines (!) PKW erfolgte,

…und der Sicherheitsabstand (je 2 Leitpfosten) ?

  1. der nachfolgende PKW, der die Geschwindigkeitsbegrenzung
    evtl. nicht ganz so genau nimmt, aufgrund des Bremsens seiner
    Vordermannes eine Vollbremsung hinlegt,

wie oben. Und wie heisst es so schön: „Wenn’s hinten kracht gibt’s vorne Geld“. Es sei denn, der Vordermann hatte ohne zwingenden Grund abgebremst…

  1. es dadurch zu einem Auffahrunfall käme?

Das Schlagwort heisst Sicherheitsabstand.

Vermutlich ist dies ein echt theoretischer Fall, da ich noch
niemals habe beobachten können, dass auf der Autobahn heftig
nur und alleine aufgrund einer Geschwindigkeitsbegrenzung
gebremst wurde, aber es könnte doch passieren, oder?

Ich fahre zwar nicht viel Auto, aber von jetzt auf gleich nur noch mit Tempo 60 fahren zu dürfen wäre mir jedenfalls unbekannt.

HTH
mfg M.L.

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Hallo liebe Wissende,

gestern kam mir folgender Gedanke:

Was wäre, wenn

  1. auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung z. B. vor
    einer Baustelle eingeführt wurde,

ist so üblich

  1. der Verkehr zügig auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung
    zusteuert,

was versteht man unter „zügig“?

  1. um tatsächlich die begrenzte Geschwindigkeit zu erreichen
    ein starkes Abbremsen eines (!) PKW erfolgte,

die anderen mußten nicht stark abbremsen?

  1. der nachfolgende PKW, der die Geschwindigkeitsbegrenzung
    evtl. nicht ganz so genau nimmt, aufgrund des Bremsens seiner
    Vordermannes eine Vollbremsung hinlegt,

wenn der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wird, ist keine Vollbremsung nötig

und

  1. es dadurch zu einem Auffahrunfall käme?

Es ist zunächst immer der Auffahrende schuld, da ja nachgewiesenermaßen der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.

Vermutlich ist dies ein echt theoretischer Fall, da ich noch
niemals habe beobachten können, dass auf der Autobahn heftig
nur und alleine aufgrund einer Geschwindigkeitsbegrenzung
gebremst wurde

doch, genau diesen Fall erlebe ich regelmäßig. Auf einer von mir befahrenen Strecke gibt es mehrere Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h. Dazwischen befinden sich immer Strecken ohne Beschränkung. Allerdings sind auch noch Abschnitte „eingestreut“, bei denen bei Nässe eine Beschränkung auf 120 km/h gilt. Regelmäßig legen Autofahrer hier eine Vollbremsung hin, da der vor ihnen Fahrende stark abbremst, in der Meinung hier eine reguläre Begrenzung vor sich zu haben, bis er bemerkt, daß diese Begrenzung nur bei Nässe gilt.

Gerhard

In solch einem Fall würde der „Drauffahrer“ ein ziemliches Problem
kriegen.

Theorie an:
Wenn man genügend Sicherheitsabstand läßt und zudem eine defensive
Fahrweise an den Tag legt, passiert solch ein Unfall nicht
> Theorie aus.

Die Praxis auf der BAB sieht etwas anders aus…

Grüße
Christian

PS. Ich kenne keine Baustelle auf einer BAB die nicht mindestens
500m vorher angekündigt wird…und spätestens dann darf ich damit
rechnen meine Fahrweise anzupassen.
(gilt für den Vordermann wie auch den Drauffahrer)

HI!

  1. auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung z. B. vor
    einer Baustelle eingeführt wurde,

passiert.

  1. der Verkehr zügig auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung
    zusteuert,

passiert.

  1. um tatsächlich die begrenzte Geschwindigkeit zu erreichen
    ein starkes Abbremsen eines (!) PKW erfolgte,

passiert.

  1. der nachfolgende PKW, der die Geschwindigkeitsbegrenzung
    evtl. nicht ganz so genau nimmt, aufgrund des Bremsens seiner
    Vordermannes eine Vollbremsung hinlegt,

passiert andauernd.

  1. es dadurch zu einem Auffahrunfall käme?

passiert seltener, aber es kommt vor.

Vermutlich ist dies ein echt theoretischer Fall, da ich noch
niemals habe beobachten können, dass auf der Autobahn heftig
nur und alleine aufgrund einer Geschwindigkeitsbegrenzung
gebremst wurde, aber es könnte doch passieren, oder?

Das ist komisch. Ich erlebe das vor ausnahmslos jeder Baustelle…

Es würde mich mal interessieren, wie die Autofahrer unter Euch
dieses fiktive Szenario einschätzen würden.

Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld. So einfach ist das.

Natürlich kann überprüft werden, ob der Vordermann unnötig hart gebremst haben könnte. Dann wäre es möglich, dass er eine Teilschuld angehängt bekommt.

Grüße,

Mathias