Hallo Experten!
Neulich habe ich irgendwo etwas gelesen, was mich irritiert hat. Und zwar deshalb weil ich den Zusammenhang nicht verstehe.
Also hier:
Die Taubstumme dürfen/können den Führerschein haben, wenn sie die Prüfungen dafür erfolgreich abgeschlossen haben (so wie die Nichttaubstumme). Weiter brauchen sie ein Gutachten, das besagt, daß sie befähigt sind, einen Wagen ordnungsgemäß zu führen.
Was mich irritiert ist, warum sie in der Landstraße max 60 Std/Km fahren dürfen und auf die Autobahn 100? Also warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Zu welchen Zweck?
Ich verstehe es nicht!
Vielen Dank im Voraus für die Erklärung!
Schönen Gruß
Helena