Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die mit einem Gefahrenzeichen kombiniert sind, nur so lange, wie die Gefahr besteht.
z.B. gefährliche Kurve + 50km/h = in der Kurve gilt 50km/h, danach wieder die Geschwindigkeitsbegrenzung wie vorher
Wie sieht es aus bei einem Gefahrenzeichen (allgemeine Gefahr!) + einem weißen Zusatzschild „Fahrbahnunebenheiten“ / „Straßenschäden“ + 50km/h?
Dieses Schild steht mehrmals auf meiner täglichen Strecke .
Gruß
Tato