Geschwindigkeitsbegrenzung & Gefahrenzeichen

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die mit einem Gefahrenzeichen kombiniert sind, nur so lange, wie die Gefahr besteht.
z.B. gefährliche Kurve + 50km/h = in der Kurve gilt 50km/h, danach wieder die Geschwindigkeitsbegrenzung wie vorher

Wie sieht es aus bei einem Gefahrenzeichen (allgemeine Gefahr!) + einem weißen Zusatzschild „Fahrbahnunebenheiten“ / „Straßenschäden“ + 50km/h?
Dieses Schild steht mehrmals auf meiner täglichen Strecke .

Gruß
Tato

Hi,

da gehört normalerweise ein 2. Zusatzzeichen drunter z.b. „500m“.
Oder es existiert danach ein Aufhebungsschild (hz.B. oft auf Autobahnen bei Brückenschäden oder längern beschädigten Strecken)

A.

Hallo Andreas,

Das Schild
(allgemeine Gefahr!) + einem weißen Zusatzschild „Fahrbahnunebenheiten“ / „Straßenschäden“ + 50km/h
Gibt es etwa 5 Mal hintereinander. Danach kommt die gleiche Gefahr mit 70 km/h und danach wird 70 aufgehoben.
Ist schon irgendwie logisch, dass man nun die ganzen 2 Kilometer 50 fahren sollte. Allerdings endet bei ähnlichen Schildern die Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn die Gefahr nicht mehr besteht. Uneben finde ich die Fahrbahn nicht :wink:

Gibt es eine Regel dafür, wann diese Kombination mit der Gefahr endet und wann nicht?

Gruß
Tato

Hi Tato,

klar gibt es da eine Regel zu,
-Verkehrszeichen „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ oder „Ende aller Streckenverbote“
-In Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gilt aber auch als Ende des Tempolimits wenn die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht.
-Wenn die länge der Verbotsstrecke (Tempolimit)angegeben ist gilt natürlich das. Wie schon der Vorredner schrieb.
-Oder natürlich wenn eine andere Straße kreuzt und das Tempolimit nicht erneut angezeigt wird.

Hoffe damit geholfen zu haben.

Gruß
Sungelöst

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Hallo,

-In Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gilt aber auch als
Ende des Tempolimits wenn die angezeigte Gefahr zweifelsfrei
nicht mehr besteht.

Eben, *mit dem Fuß auf den Boden stampf* (nicht wegen dir, sondern wegen der Verkehrsführung) ich erkenne keine Gefahr.
Daher wollte ich wissen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, auch wenn die Gefahr vorbei ist.
Manche Dinge machen halt keinen Sinn… wie z.B. die 300 Meter lange 70km/h-Zone.

Gruß
Tato *die von den langen LKW-Schlangen genervt ist und immer wieder hofft, dass sie auf dem Weg zur Uni mal 100 fahren darf*

Hallo,

kann es esein, dass sich evtl. nur deine Definition von Unebenheiten/Schäden von der des Verkehrsamtes unterscheidet? Meist werden solche Schilder angebracht, damit die Behörde aus dem Schneider ist, wenn etwas passiert. Bestes Beispiel ist die Geschichte mit dem „Flüsterasphalt“ auf der A8 bei Karlsbad. Der Belag lud geradezu zum Schnellfahren ein. Dummerweise war wohl der Reibwert nicht hoch genug, was so manchen Autofahrer im wahrsten Sinne des Wortes ins Schleudern brachte. Daraufhin wurde die ganze Strecke auf 80 reduziert. Wer den Grund nicht wusste, hielt die Behörden für bescheuert.

Wenn ein Verbot auch noch in regelmäßigen Abständen wiederholt wird, lässt das darauf schließen, dass es auf der gesamten Strecke besteht (sagt mir zumindest der gesunde Menschenverstand).

Gruß, Niels

Hallo Tato,

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten solange,bis sie wieder aufgehoben wwerden…
das kann entweder

a) durch ein „Zusatzzeichen“ an der Beschilderung geschehen
z.B. 700 Meter

b) durch die „Aufhebung“ durch ein Verkehrszeichen

Im Fall zu b) kann dieses z.B. erst durch das „Ortseingangs/ausgangsschild“ geschehen…
(Wird gerne von Kommunen zur Aufbesserung des „Stadtsäckels“ gemacht…*grinz*…)

Falls dir sowas also mißfällt,wende dich an den Abgeordneten deiner Wahl…:smile:

mfg

Frank