Hallo liebe Experten,
Habe mir Heute auf der Autobahn folgende Frage gestellt.
Wenn eine Geschiwndigkeitsbegrenzung gegeben ist welche mit einem Zusatzschild angekündigt wird, also zum Beipsiel ein 80km/h Schild mit einem Baustelenschild an einem Mast, wird diese ja automatisch aufgehoben wenn der Grund dafür vorrüber ist. In diesem Beispiel mit Beendigung der Baustelle. Richtig, oder? (ich meine mal ein entsprechendes Urteil dazu gelesen zu haben).
Wie ist das ganze aber nun, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Rollsplittschild gegeben ist, und sich dieser nicht mehr auf der Fahrbahn befindet? (also entweder schon so weit weggefahren wurde oder weggespült wurde, dass sich außer auf dem Seitenstreifen nichts mehr befindet)
Muss man sich in einem solchen Fall an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Der angekündigte Grund für die Begrenzung ist ja nicht mehr, oder nur noch marginal,vorhanden…
Freue mich auf eure Meinung!
Gruß