Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben?

Hallo Verkehrsexperten…

ich hab da mal folgende Frage:

Auf einer Landstraße wird die Geschwindigkeit auf (z. B.) 70 km/h geregelt. Wegen einer Einmündung, Straßenschäden o. ä. jedoch ohne weitere Angaben bei dem Schild (also nicht für 500 m oder so, einfach 70.)

Ich fahre nun weiter und sehe im Rückspiegel, dass ab einem bestimmten Punkt der Gegenverkehr auch diese 70 km/h Beschränkung bekommt.

Ist ab diesem Punkt meine Beschränkung aufgehoben, auch wenn ich kein entsprechendes Schild sehe?

Eine Freundin von mir behauptet steif und fest, dies in der Fahrschule, bzw. bei den Fahrstunden, so von ihrem Fahrlehrer gelernt zu haben.

Ich kann mir das aber nur schwer vorstellen. Für mich gelten doch nur Schilder, die für mich in fahrtrichtung lesbar sind, oder?
Ich kann mich doch wohl kaum auf Zeichen, die ich im Rückspiegel, oder aufgrund ihrer Form, erkannt habe, berufen, oder?

Kennt jemand evtl sogar den Paragraphen der StVO, der mir hierbei Klarheit gibt?

LG
Jens

Hi,

Ist ab diesem Punkt meine Beschränkung aufgehoben, auch wenn
ich kein entsprechendes Schild sehe?

Natürlich nicht.

Eine Freundin von mir behauptet steif und fest, dies in der
Fahrschule, bzw. bei den Fahrstunden, so von ihrem Fahrlehrer
gelernt zu haben.

Das halte ich für durchaus möglich, viele Fahrlehrer haben so ihre Probleme mit der StVO.

Ich kann mir das aber nur schwer vorstellen. Für mich gelten
doch nur Schilder, die für mich in fahrtrichtung lesbar sind,
oder?

Ja.

Ich kann mich doch wohl kaum auf Zeichen, die ich im
Rückspiegel, oder aufgrund ihrer Form, erkannt habe, berufen,
oder?

Jain.
Bei Vorfahrtsregelnde Schilder schon.

Kennt jemand evtl sogar den Paragraphen der StVO, der mir
hierbei Klarheit gibt?

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Inklusive Verwaltungsvorschriften.

Q-Gruß

Ich kann mich doch wohl kaum auf Zeichen, die ich im
Rückspiegel, oder aufgrund ihrer Form, erkannt habe, berufen,
oder?

Jain.
Bei Vorfahrtsregelnde Schilder schon.

OK, das ist logisch, da die aufgrund ihrer Form immer erkennbar sind… dies ist also quasi analog zur Regelung mit eingeschneiten, bzw. durch Schnee nit mehr lesbaren Zeichen…

Kennt jemand evtl sogar den Paragraphen der StVO, der mir
hierbei Klarheit gibt?

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Inklusive Verwaltungsvorschriften.

Besten Dank!
Jens

Moin,

Eine Freundin von mir behauptet steif und fest, dies in der
Fahrschule, bzw. bei den Fahrstunden, so von ihrem Fahrlehrer
gelernt zu haben.

Da hast Du etwas bei Deiner Freundin falsch verstanden, oder sie in der Fahrschule.

Was gemeint ist, sind Verbote, die nur an einer bestimmten Stelle gelten. Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzschild „Schule“ oder eine Baustelle. Solche Schilder sind auch aufgehoben, sobald deutlich erkennbar ist, dass das Hindernis vorbei ist, da muss kein Ende-Schild aufgestellt werden.
Dabei kann man sich durchaus an den auf der anderen Seite aufgestellten Schildern orientieren.

Liebe Grüße,
-Efchen

Was gemeint ist, sind Verbote, die nur an einer bestimmten
Stelle gelten. Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzschild
„Schule“ oder eine Baustelle. Solche Schilder sind auch
aufgehoben, sobald deutlich erkennbar ist, dass das Hindernis
vorbei ist, da muss kein Ende-Schild aufgestellt werden.
Dabei kann man sich durchaus an den auf der anderen Seite
aufgestellten Schildern orientieren.

Ne ne… eben diese waren nicht gemeint, deswegen schrieb ich ja

„jedoch ohne weitere Angaben bei dem Schild (also nicht für 500 m :oder so, einfach 70.)“

Eher so die Situation, dass z. B. wegen mehrer Häuser an einer Bundesstraße vorher halt auf 70 geregelt wird, allerdings ohne zusatzschild, das eine Streckenlänge oder sonstiges angibt.
Und diese Begrenzung kann, meiner Meinung nach, nur durch eine entsprechendes Schild wieder aufgehoben werden. Und nicht dadurch, dass die „Siedlung“ zu Ende ist und ich im Rückspiegel sehe, dass der Gegenverkehr ab einer bestimmten Stelle 70 bekommt (könnte ja auch bereits das x-te Schild mit 70 für den Gegenverkehr sein, vieleicht haben die ja schon länger 70…).

Liebe Grüße,
-Efchen

Was gemeint ist,

Ne ne… eben diese waren nicht gemeint, deswegen schrieb ich
ja

Nein, ich meinte, was vermutlich von der Fahrschule gemeint war, was Deine Freundin zitierte. :smile:

Ansonsten gelten Streckenverbote bis sie aufgehoben werden oder Du die Strecke verlässt.

Liebe Grüße,
-Efchen