geschwindigkeitsbeschränkung nachts ?

Hi!

Natürlich, das geht auch…
Wer das immer tut und über 30.000 Km p.a. fährt, werfe den ersten Stein…

Grüße,

Mathias

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Du weißt, dass in Tempo-30-Zonen
z.B. auch Rechts vor Links gilt?

Also in Tempo 30 Zonen gelten wohl die gleichen Verkehrsregeln
wie sonst auch.

Ja.

In Anbtracht dessen, das das Schild vor einer Schule steht wird kein Verwaltungsgerichtshof irgendeiner Instanz das Schild entfernen lassen.

Da biete ich wenn es sein Muss auch ne Wette an.

Gruß Ivo

Das sehe ich nicht anders.
Gruß,
Dea

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Und wenn du das weißt, wieso schreibst du dann so einen Unsinn?

Levay

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Hallo Tom,

schön und gut, aber Showbee hat völlig Recht: Man muss der Exekutive schon einen großen Entscheidungsspielraum zugestehen, wenn man nicht die Gewaltenteilung aufheben will. Das ist gängige Rechtspraxis in Deutschland. Es besteht kaum eine Chance des Fragestellers; sie ist so gering, dass sich der Gang zum Anwalt schlichtweg nicht lohnt.

Levay

Und wir überlegen uns in Zukunft vor jedem Verkehrsschild nach einem Blick zur Uhr, ob ein Ver- oder Gebot zur jeweiligen Zeit gearde Sinn macht oder nicht? Und entscheiden ganz spontan, ob ja oder nein, ob beachten oder ignorieren? Jeder für sich selber?
Und als nächsten Schritt schaffen wir alle Regelungen ab, weil eh jedermann zu jeder Zeit Gründe findet, sich nicht daran zu halten?
Wenn wir so diszipliniert und logisch wären, würde in der Tat $1StVO völlig ausreichen…

:smile: BT

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gar nicht so chancenlos :wink:
die person war gestern bei einem guten freund, und der ist anwalt.
laut seiner aussage hat man da durchaus chancen vor gericht. den je nach situation ist so manche geschwindigkeitsbegrenzung nicht ganz so gültig und mit toleranzen versehen. der anwalt meinte er habe mal einen mandanten vertreten der nachts auf einer autobahn,auf der 120 erlaubt war ,mit über 200 gefahren ist und er bekamm vor gericht recht. der richter war auch der meinung das nachts zwischen 1 und 4 uhr auf einer 3 spurigen autobahn ohne verkehr durchaus 200 km/h gefahren werden könnte und das die 120 zu diesem zeitpunkt unangebracht sind.

ähnlich könnte es sich bei der beschriebenen situation handel. den hier ist es wie folgt. die schule befiendet sich ausserhalb der ortschaft und nur eine strasse führt an der schule vorbei ( die mit 30km/h ). und wenn keine schule ist ist dort absolut nichts vorhanden. kein wohngebiet, nix. und deshalb meinte der anwalt hat man durchaus chancen vor gericht zu gewinnen.

mal sehen was rauskommt. die person überlegt noch :wink:

mfg

Und wenn du das weißt, wieso schreibst du dann so einen
Unsinn?

Levay

er schreib nicht unbedingt Unsinn
in tempo-30 zonen gilt grd. rechts vor links.
Sonst dürfte es nicht als Zone ausgeschildert sein.

Der Richter war auch der
Meinung dass nachts zwischen 1 und 4 uhr auf einer 3 spurigen
Autobahn ohne Verkehr durchaus 200 km/h gefahren werden könnte
und dass die 120 zu diesem Zeitpunkt unangebracht sind.

Dann hat sich der Richter eventuell einer Rechtsbeugung schuldig gemacht. Inhaltlich sprechen ohnehin viele Gründe dagegen, so zu entscheiden. Andere Autofahrer orientieren sich nämlich an den 120 und rechnen nicht mit wesentlich schnelleren Fahrzeugen. Außerdem spielt gerade nachts die Lärmbelästigung eine wichtige Rolle.

Gab es nicht mal einen durchgedrehten bayerischen Richter, der tatsächlich wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde, nachdem er illegal von einigen Fahrverboten abgesehen hatte?

Generell ist es jedoch so, dass es weniger um die
Verkehrssicherheit
geht, sondern eher um das Füllen der Stadtkassen. Man kann
dagegen nichts tun außer die Autofahrerpartei in den Stadtrat
zu wählen…

Moin Mathias!

Wie sieht es denn in Wirklichkeit aus? Denk doch nur mal daran, wie gering die Kontrolldichte ist. Wieviele Verkehrsordnungswidrikeiten muss man durchschnittlich begehen, um einmal kontrolliert zu werden? Wenn du soviel durch die Gegend fährst, versuch doch mal darauf zu achten, durch wie viele Geschwindigkeitsbegrenzungen du fährst. Und das setze mal ins Verhältnis zu der Anzahl der Radarmessungen. Jeder, der einmal „die Stadtkassen füllt“ hat vorher wahrscheinlich mehrere Tausend anderer OWi begangen, ohne dass dies geahndet worden wäre.

Außerdem ist die Höhe der Strafen lächerlich gering. Ich finde es unfassbar, wie schnell man in einer 30er-Zone fahren muss, um ein Fahrverbot zu erhalten. Toleranz wird ja auch noch abgezogen.

Und wie viele Menschen jährlich für nichts und wieder nichts (Autoverkehr) ins Gras beißen müssen, habe ich dir schon gesagt. Nochmal: Auf Deutschlands Straßen gibt es jede Woche ein Eschede!

Viele Grüße,

Axel

Das wird wohl kaum ein zuständiger Richter so gesagt haben. Die Geschichte mit dem Anwalt klingt ziemlich absurd. Aber versuch es doch einfach, dann haben wir Gewissheit.

Es hat wenig Verständnis:
Levay

Hallo Axel,

Generell ist es jedoch so, dass es weniger um die
Verkehrssicherheit
geht, sondern eher um das Füllen der Stadtkassen. Man kann
dagegen nichts tun außer die Autofahrerpartei in den Stadtrat
zu wählen…

Moin Mathias!

Wie sieht es denn in Wirklichkeit aus? Denk doch nur mal
daran, wie gering die Kontrolldichte ist. Wieviele
Verkehrsordnungswidrikeiten muss man durchschnittlich begehen,
um einmal kontrolliert zu werden? Wenn du soviel durch die
Gegend fährst, versuch doch mal darauf zu achten, durch wie
viele Geschwindigkeitsbegrenzungen du fährst. Und das setze
mal ins Verhältnis zu der Anzahl der Radarmessungen. Jeder,
der einmal „die Stadtkassen füllt“ hat vorher wahrscheinlich
mehrere Tausend anderer OWi begangen, ohne dass dies geahndet
worden wäre.

Es geht mir nicht primär darum, dass zuviel kontrolliert würde.
Vielmehr moniere ich, WO kontrolliert wird. Nämlich selten an den wirklich gefährlichen Stellen, sondern nachts um 3 auf 4-spurigen, Ausfallstraßen.

Außerdem ist die Höhe der Strafen lächerlich gering. Ich finde
es unfassbar, wie schnell man in einer 30er-Zone fahren muss,
um ein Fahrverbot zu erhalten.

Bei wirklich sinnvollen 30er Zonen stimmt das.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch einige 30er Zonen, die einfach unnötig sind. Da ist die Akzeptanz der Autofahrer dann natürlich sehr gering.

Toleranz wird ja auch noch
abgezogen.

Das muss so sein, denn kein Tacho geht genau.

Und wie viele Menschen jährlich für nichts und wieder nichts
(Autoverkehr) ins Gras beißen müssen, habe ich dir schon
gesagt. Nochmal: Auf Deutschlands Straßen gibt es jede Woche
ein Eschede!

Deshalb wäre es sinnvoll, an den wirklichen Gefahrenschwerpunkten zu kontrollieren und nicht da, wo man möglichst viele Autofahrer abzocken kann.

Grüße,

Mathias

Hallo!

er schreib nicht unbedingt Unsinn
in tempo-30 zonen gilt grd. rechts vor links.
Sonst dürfte es nicht als Zone ausgeschildert sein.

Rechts vor Links gilt aber überall und hat mit Tempo 30 Zonen überhaupt nichts zu tun.

Gruß
Tom

Hallo!

schön und gut, aber Showbee hat völlig Recht: Man muss der
Exekutive schon einen großen Entscheidungsspielraum
zugestehen, wenn man nicht die Gewaltenteilung aufheben will.

Also ich glaube dir durchaus, dass es hier einen großen Entscheidungsspielraum gibt und wie die Rechtspraxis in Deutschland ist, weiß ich nicht. Daher äußere ich mich auch nicht dazu.

Dein Argument mit der Gewaltentrennung finde ich allerdings nicht logisch. Immerhin ist so ein Verkehrszeichen eine generelle Norm, also rein materiell ein Gesetz. Dass die Exekutive dies verhängen darf lässt sich eigentlich nur dadurch begründen, dass es sich um eine Durchführungsnorm zu einem formellen Gesetz handelt. Aber je weiter der Ermessensspielraum der Behörde dabei ist umso eher rückt die Exekutive in Richtung Gesetzgebung, weil ja dann weniger durch diese vorgegeben ist. Also je strikter man es mit der materiellen Gewaltentrennung sieht, desto weniger Ermessensspielraum darf man der Exekutive bei der Erlassung genereller Normen geben. Daher finde ich, ist es genau umgekehrt wie du gesagt hast.

Gruß
Tom