eine person wird nachts, so gegen 3 uhr, in einer 30iger zone geblitzt. diese 30iger zone ist eigentlich für die schule gedacht die sich in dieser strasse befindet. sie soll die kinder vor raserei schützen, was ja auch ok ist. aber nachts um 3 uhr ist diese begrenzung wohl nicht mehr unbedingt von nötten. deshalb will die person gegen den strafbescheid vorgehen, mit der begründung das nachts die 30 km/h nicht mehr relevant sind, und 50 km/h eigentlich angemessen ist. wie sind hier die chancen ??
chance gleich null, wenn die geschwindigkeitsbeschränkung nicht zeitlich beschränkt ist. ist keine zeitangabe unter dem schild, dann gilt diese allgemeinverfügung zu jeder zeit. das streckenverbot gilt für alle (die dort fahren) und zu jeder zeit.
chance gleich null, wenn die geschwindigkeitsbeschränkung
nicht zeitlich beschränkt ist. ist keine zeitangabe unter dem
schild, dann gilt diese allgemeinverfügung zu jeder zeit. das
streckenverbot gilt für alle (die dort fahren) und zu jeder
zeit.
zahle!
Hallo,
Dem ist nur noch hinzuzufügen, daß nachts, durch eingeschaltete Scheinwerfer, die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder besser zu sehen sind, als bei Tageslicht, da sie reflektierend sind.
Nachts um 3 könntest Du eine Katze mit 40 km/h überfahren, weil die Katze um diese Zeit mit Mäusen vollgefressen von der Pirsch nach Hause kommend zu träge ist, um beim Überqueren der Straße noch Dir bösem Raser auszuweichen
Im Ernst: sprich mit dem Bürgermeister. Die Kohle geht an die Stadtkasse, nicht nach Flensburg. Ansonsten habe ich auch schon in einem anderen Fall auf der Autobahn Erfolg gehabt, wo zwar 60 km/h stand, aber allenfalls 80 km/h hätte stehen dürfen. Das hat mir sogar die Richterin am Telefon verraten. Das Verfahren fand nicht statt, weil sich durchaus Behörden irren können…
Gruß in die Nacht
®_ichard_
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Versuche einen Anwalt zu finden, der dich hier Vertritt. Es sollte den einen oder anderen geben, der knapp genug bei Kasse ist um dies zu tun. Aber schon hier wird die Suche schwer.
Dann binge Ihn dazu damit vor Gericht zu gehen.
Dann hat der Richter wenigstens was zu lachen.
zum einen sehe ich das schon auch so - 30 ist 30 - egal um welche Uhrzeit.
Warum aber mitten in der Nacht geblitzt werden muss, das erschließt sich mir nicht wirklich. Bei uns ist das auch so - Wohngebiet und 2 Schulen und Kindergarten - Tempo 30. Das macht auch Sinn. Als aber die Anwohner mal gebeten haben, dass geblitzt wird, weil doch ganz viele „30 pro Achse“ fahren, da fand das nicht tagsüber statt, wo die Kinder auf der Straße rumlaufen - das wurde abends gegen 23 Uhr durchgeführt…
die Chance ist äußerst gering. Im Gegensatz zu einigen anderen Ansichten, ist die Argumentation aber prinzipiell nicht ganz von der Hand zu weisen. Denn eine Norm, ein Verwaltungsakt oder was auch immer für eine staatliche Eingriffsregelung unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zudem muss im konkreten Fall auch der Normzweck gegeben sein, also das mit der Norm verfolgte Regelungsziel auch vakant sein.
Vor diesem Hintergrund wurden jedoch bereits unzählige Verfahren, insb. in Verkehrssachen, geführt, die sich gegen die Existenz überflüssiger Verkehrsschilder, bzw. deren Anwendung zu bestimmten Zeiten (also wie hier) befassen mit dem Ziel, dem Bußgeld, etc. zu entgehen. Sie sind alle gescheitert. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass man ansonsten eine endlose Diskussion bei jedem Verkehrsverstoß lostreten würde, ob und wenn wie das Schild nun gilt oder nicht. Das wäre völlig undenkbar.
Daher sehe ich auch hier keine Chancen.
Gruß,
Dea
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Also im Unterschied zu anderen hier kenne ich mich zwar nicht so genau aus in der deutschen Rechtslage, aber würde mich, wenn es dir den Aufwand wert ist, einmal an einen Anwalt wenden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen dürfen von der Behörde ja nicht zwecks Gaudi verhängt werden, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Natürlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein gültiger Verwaltungsakt - dieser kann aber eben durchaus rechtswidrig sein.
In Österreich kenne ich Fälle, in denen 30er Beschränkungen vom VfGH (der ist bei uns für das zuständig) aufgehoben wurden, weil sie sinnloserweise und damit gesetzwidrig verhängt wurden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen dürfen von der Behörde ja nicht
zwecks Gaudi verhängt werden, sondern nur unter den
gesetzlichen Voraussetzungen. Natürlich ist eine
Geschwindigkeitsbegrenzung ein gültiger Verwaltungsakt -
dieser kann aber eben durchaus rechtswidrig sein.
hi,
und m.E. hat sich in deutschland die anschauung durchgesetzt, dass eine allgemeinverfügung (z.b. streckenverbotsschild) bekanntgegeben wird durch öffentliche bekanntgabe (beim aufstellen). die frage der anfechtungsfrist ist umstritten, aber wird wohl ein jahr betragen, da keine rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde.
sollte also das schild jünger als ein jahr sein UND
das schild rechtswidrig sein, dann könnte eine klage sinn machen.
aber: (nie ohne aber in dem brett) die rechtswidrigkeit wird nur seltenst „erreichbar“ sein. hier liegen ermessensentscheidungen vor, die nur begrenzt durch das gericht nachprüfbar sind (von wo bis wo ein streckenverbot & welche höhe). nur falls nachweisbar ist, dass die behörde hier ermessen NICHT ausgeübt hat, besteht eine chance (bsp. die behörde hat sich keinerlei gedanken gemacht, ob ein streckenverbot tagsüber aussreichend wäre).
insgesamt Zustimmung. Auch bei uns werden nicht selten 30er Beschränkungen aufgehoben, entweder wegen Sinnlosigkeit, oder weil durch flächendeckende Einführung die straßenrechtliche Widmung umgangen wird. Allerdings kenne ich hier keinen Fall, indem eine solche Beschränkung in der Inzidentprüfung im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide aufgehoben wurde. Meist haben Bürger gegen die Beschränkung an sich geklagt.
Gruß
Dea
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eine person wird nachts, so gegen 3 uhr, in einer 30iger zone
geblitzt. diese 30iger zone ist eigentlich für die schule
gedacht die sich in dieser strasse befindet. sie soll die
kinder vor raserei schützen, was ja auch ok ist. aber nachts
um 3 uhr ist diese begrenzung wohl nicht mehr unbedingt von
nötten. deshalb will die person gegen den strafbescheid
vorgehen, mit der begründung das nachts die 30 km/h nicht mehr
relevant sind, und 50 km/h eigentlich angemessen ist. wie sind
hier die chancen ??
Gott sei dank gleich Null. Es wäre ja noch schöner, wenn das Befolgen von Verwaltungsakten in das Ermessen des Einzelnen gestellt würde. „100 km/h? Hier? Um die Uhrzeit? Bei so wenig Verkehr? Nö, da fahr ich mal 150…“.
Was auf dem Schild steht, gilt - und wenn es noch so unsinnig erscheinen mag. Wenn es denn tatsächlich unsinnig ist, kann man ggf. dagegen auf verwaltungsrechtlichem Weg vorgehen, aber für sich selbst in einer Art Selbstjustiz schon mal vorab entscheiden „das Ding ist unsinnig, also muß ich mich nicht dran halten“ ist nicht drin - wie gesagt Gott sei Dank.
eine person wird nachts, so gegen 3 uhr, in einer 30iger zone
geblitzt. diese 30iger zone ist eigentlich für die schule
gedacht die sich in dieser strasse befindet. sie soll die
kinder vor raserei schützen, was ja auch ok ist. aber nachts
um 3 uhr ist diese begrenzung wohl nicht mehr unbedingt von
nötten. deshalb will die person gegen den strafbescheid
vorgehen, mit der begründung das nachts die 30 km/h nicht mehr
relevant sind, und 50 km/h eigentlich angemessen ist. wie sind
hier die chancen ??
Keine Chance. Wenn das Schild gut sichtbar ist, hat man sich daran zu halten. So überflüssig die Regelung auch sein mag.
Da solcherlei Limits nicht eingängig sind und oft genug dazu führen, dass sie auch zu den eigentlich sinnvollen Zeiten nicht eingehalten werden, geht man ab und an schon dazu über, sie nur zu bestimmten Zeiten gelten zu lassen und während der Schulferien gar nicht. Das bewährt sich z.B. im Münchner Osten ganz gut. Seit diese Regelung eingeführt wurde, wird auf der betreffenden Straße insgesamt langsamer gefahren. So sind auch rigide Limitierungen akzeptabel, denn der Sinn erschließt sich einem sofort.
Generell ist es jedoch so, dass es weniger um die Verkehrssicherheit
geht, sondern eher um das Füllen der Stadtkassen. Man kann dagegen nichts tun außer die Autofahrerpartei in den Stadtrat zu wählen…
eine person wird nachts, so gegen 3 uhr, in einer 30iger zone
geblitzt. diese 30iger zone ist eigentlich für die schule
gedacht die sich in dieser strasse befindet. sie soll die
kinder vor raserei schützen, was ja auch ok ist.
Eine Tempo-30-Zone ist mitnichten *nur* eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Du weißt, dass in Tempo-30-Zonen z.B. auch Rechts vor Links gilt?
Eine Tempo-30-Zone ist mitnichten *nur* eine
Geschwindigkeitsbeschränkung. Du weißt, dass in Tempo-30-Zonen
z.B. auch Rechts vor Links gilt?
Moin,
gilt dass nicht auch ausserhalb von Tempo-30-Zonen? Eigentlich war ich immer der Meinung, dass es grundsätzlich gilt, wenn es nicht durch andere Regeln (z. B: Verkehrszeichen) anders geregelt ist.
Generell ist es jedoch so, dass es weniger um die
Verkehrssicherheit
geht, sondern eher um das Füllen der Stadtkassen. Man kann
dagegen nichts tun außer die Autofahrerpartei in den Stadtrat
zu wählen…
Doch: sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.