Hallo,
Ich denke, die Frage wäre besser im Brett Verkehrsrecht aufgehoben. In Frankreich gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Führerscheinneulinge sondern für die Inhaber des „Permis probatoire“, also eines Führerscheins auf Probe (Code de la Route, Artikel R413-5 und L223-1). Einen solchen bekommt man auch in anderen Fällen, z.B. nach einem Führerscheinentzug. Die Probezeit beträgt 3 Jahre und wird bei Neulingen nur auf den ersten Führerschein angewendet. Nach meinem Verständnis sind die Beschränkungen also an den französischen Führerschein gebunden und gelten somit nicht für Fahrer mit ausländischem Führerschein. Ob das im Zweifel einer rechtlichen Prüfung standhält bzw. welchen Aufwand es bedeutet, das durchzusetzen, weiß ich auch nicht. Ein Fahrer, der seinen Dreier 1978 gemacht hat, ist aber ohnehin aus dem Schneider.
Die teils widersprüchlichen Aussagen der Automobilclubs und in Internetforen rühren daher, dass es bis zur Einführung des „Permis probatoire“ im Jahr 2001 eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Führerscheinneulinge gab, die somit tatsächlich auch für Fahrer mit ausländischem Führerschein galten.
Gruß
A.