Hallo … ich habe eben von einem Kollegen die folgende Email bekommen:
"… Letzte Woche hatte die „Rennleitung“ auf der B469 einen neuen Einfall für Geschwindigkeitskontrollen: … stand am Ende des Beschleunigungsstreifens ein Geländewagen (zivil) mit Warnmblinker und Warndreieck so wie bei einer Panne. War aber nix Panne! Dahinter hockte ein "kleines grünes Männchen"mit einer Laserpsitole … An der nächsten Ausfahrt standen die dann mit Blaulicht und 2 Bussen und haben rausgewunken wer zu schnell war. "
Meine Frage ist, ob die Polizei auf einem Beschleunigungsstreifens einer Schnellstrasse mit einem Zivil-KFZ und Warnblinker + Warndreieck stehen ( = Parken ???) darf ?
Gruss Kai G.