Und zwar Interessiert mich, welche Rechtsgrundlage es für Folgenden Fall geben würde:
Angenommen, jemand war auf einer Budnesstraße unterwegs, ist an einer Polizeistreife vorbei gefahren, die haben ihn überholt, vor ihm abgebremst und wären ein kurzes stück voraus gefahren. Dann hätten die den Fahrer raus gezogen und ihn gefragt ob er wisse wie schnell man hier fahren dürfe. Das könnte er auch mit „80Km/h“ beantworten. Als die Polizisten wissen wollten wie schnell er gefahren sei, hätte er denen erklärt das es „bestimmt nicht arg viel mehr“ war. Der Polizist meinte dann, er sei mit 140Km/h vor dem beschuldigten her gefahren (später sagte er 120Km/h). Nach dem obligatorischen „Führerschein & Fahrzeugschein bitte“ fragte er nochmal ob er bei seiner Aussage bliebe, dies würde er bejaen. Darauf drückte er dem Beschuldigten einen Mängelbericht in die Hand auf dem Steht
„Abweichung Tachometer (Geschwindigkeit) Geschwindigkeit weicht lt. Angaben des Fzg Fhrs um ca. 40Km/h ab.“
Dieser soll vom TÜV abgenommen werden.
Angenommen die Polizistin die dabei war sagte zum Ende auch noch „Es geht nicht um den Geschwindigkeitsverstoß, sondern um Ihre blöde Aussage…“
Jetzt meine Fragen:
Wäre das von der Polizistin schon ausreichend für ne Dienstaufsichtsbeschwerde? Könnte man gegen so einen Mängelbericht Einspruch einlegen?