Geschwindigkeitsmessung durch Vorausfahren

Und zwar Interessiert mich, welche Rechtsgrundlage es für Folgenden Fall geben würde:
Angenommen, jemand war auf einer Budnesstraße unterwegs, ist an einer Polizeistreife vorbei gefahren, die haben ihn überholt, vor ihm abgebremst und wären ein kurzes stück voraus gefahren. Dann hätten die den Fahrer raus gezogen und ihn gefragt ob er wisse wie schnell man hier fahren dürfe. Das könnte er auch mit „80Km/h“ beantworten. Als die Polizisten wissen wollten wie schnell er gefahren sei, hätte er denen erklärt das es „bestimmt nicht arg viel mehr“ war. Der Polizist meinte dann, er sei mit 140Km/h vor dem beschuldigten her gefahren (später sagte er 120Km/h). Nach dem obligatorischen „Führerschein & Fahrzeugschein bitte“ fragte er nochmal ob er bei seiner Aussage bliebe, dies würde er bejaen. Darauf drückte er dem Beschuldigten einen Mängelbericht in die Hand auf dem Steht
„Abweichung Tachometer (Geschwindigkeit) Geschwindigkeit weicht lt. Angaben des Fzg Fhrs um ca. 40Km/h ab.“
Dieser soll vom TÜV abgenommen werden.

Angenommen die Polizistin die dabei war sagte zum Ende auch noch „Es geht nicht um den Geschwindigkeitsverstoß, sondern um Ihre blöde Aussage…“
Jetzt meine Fragen:
Wäre das von der Polizistin schon ausreichend für ne Dienstaufsichtsbeschwerde? Könnte man gegen so einen Mängelbericht Einspruch einlegen?

Wäre das von der Polizistin schon ausreichend für ne
Dienstaufsichtsbeschwerde?

gibt es dafür zeugen? abgesehen davon: war man wirklich zu schnell, dann war die ausrede, man sei „80“ gefahren blödsinn. eigentlich finde ich die reaktion vom cop ziemlich gut. er hat einen verstoß festgestellt, für den der fahrer nach eigenem bekunden „nichts kann“. aber eine reaktion muss erfolgen und somit muss der mangel am fahrzeug behoben werden. ist ja nicht sein problem, dass das für den halter dann teurer werden wird, als das ticket wegen zu schnellem fahren. (irre ich mich, oder wäre das knapp an der ein-monatigen-zu-fuß-geh erlaubnis vorbei?)

Könnte man gegen so einen
Mängelbericht Einspruch einlegen?

vermutlich am besten, indem man zeigt, dass der tachometer richtig funktioniert. nur dann hat man wieder den geschwindigkeitsverstoß an den hacken…

ich würde es so sehen: der schuß ging gründlichst nach hinten los. da wollte unser imaginärer fahrer clever sein und hat nicht zu ende gedacht.

abgesehen davon: was steht dann eigentlich im tüv-bericht? nur mangel behoben? oder evt. eine angabe der genauigkeit? denn dann damit zur polizei gehen… :smile: :smiley: :stuck_out_tongue: dann zahlt man womöglich erst für den tüv, dann noch für den verstoß (vorausgesetzt, der tachometer war korrekt…) und evt. bekommt man dann noch einen rein, weil man 'ne falsche aussage gemacht hat.

und ich würde es mal so sehen: auch wenn man recht hat und theoretisch dagegen vorgehen kann, dann ist ein erfolg nicht wirklich garantiert. was man damit dann aber auf jeden fall erreicht, ist, dass wirklich alle register gezogen werden und kein „auge zugedrückt“ wird…

Gehen wir davon aus, dass es für die Aussage der Polizistin nur den ihren Kollegen & den Beschuldigten gibt.

Zum Thema Falschaussage… wie wollen die Polzisten denn bitte „bestimmt nicht arg viel“ definieren?

Ausserorts ist der Führerschien ab 41Km/h drüber weg, das stimmt.
Keine Ahnung was in so einem Mängelbericht genau drin steht, dass muss der imaginäre Fahrer erst noch prüfen.

Kurze off-topic Frage am Rande: Bußgeld wegen 40Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften ca. 120€. Und den Tachometer überprüfen lassen ist noch Teurer? WTF?!

Zum Thema Falschaussage… wie wollen die Polzisten denn bitte
„bestimmt nicht arg viel“ definieren?

naja, egal, wie man es definiert - 50% drüber ist arg viel!

Kurze off-topic Frage am Rande: Bußgeld wegen 40Km/h außerhalb
geschlossener Ortschaften ca. 120€. Und den Tachometer
überprüfen lassen ist noch Teurer? WTF?!

ja, das bußgeld. kommt dann nicht noch „bearbeitungsgebühr“ dazu?

und ka, was tacho überprüfen beim tüv kostet, aber es ist eben tüv. damit schon mal nich billig. abgesehen davon ist ja der geschwindigkeitsverstoß noch nicht vom tisch.

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Angenommen die Polizistin die dabei war sagte zum Ende auch
noch „Es geht nicht um den Geschwindigkeitsverstoß, sondern um
Ihre blöde Aussage…“
Jetzt meine Fragen:
Wäre das von der Polizistin schon ausreichend für ne
Dienstaufsichtsbeschwerde?

Nein, weil sie ja nur eine erweislich wahre Tatsache behauptet. Das Mundwerk des Fahrers war nun mal schneller als das Gehirn und die Aussage dementsprechend blöd:

Wer auf Befragen ausdrücklich bestätigt, gewusst zu haben, dass er hätte langsamer fahren müssen, wird wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit in der Regel eine spürbar höhere Strafe erhalten als jemand, der die Klappe hält und dem deshalb bloß Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Gruß
smalbop

Hallo,

Kurze off-topic Frage am Rande: Bußgeld wegen 40Km/h außerhalb
geschlossener Ortschaften ca. 120€. Und den Tachometer
überprüfen lassen ist noch Teurer? WTF?!

wahrscheinlich im Autobrett besser aufgehoben - Tuner müssen das öfter über sich ergehen lassen, wenn sie „besondere“ Reifen haben wollen. Heutzutage würde es eigentlich genügen das passende Steuergerät auf die neuen Reifen zu programmieren - kostet bestenfalls einen Kasten Bier, wenn man jemand kennt, der das kann…
Darum geht es hier aber nicht, sondern die wollen bestimmt eine Messung an einem amtlich geeichten Prüfstand durch einen anerkannten Gutachter. Ich kenne auch nur „Berichte“ aus diversen Foren, die von Minimum 100 Euro sprechen. Ob alle nötigen Gerätschaften an der Prüfstelle vor Ort dafür überhaupt da sind, erfrage man dort.

Cu Rene

Endlich mal Polizisten mit Humor und Du willst sie auch noch hinhängen…

Hallo!

Der TÜV/ Dekra kann einen Tacho bestenfalls im Fahrversuch mit der Stoppuhr prüfen.Sowas macht ein Bosch Dienst besser und schneller.(Rollenfrüfstand)
Sollte so ca 60 € kosten

Grüße

Darauf drückte er dem Beschuldigten einen
Mängelbericht in die Hand auf dem Steht
„Abweichung Tachometer (Geschwindigkeit) Geschwindigkeit
weicht lt. Angaben des Fzg Fhrs um ca. 40Km/h ab.“
Dieser soll vom TÜV abgenommen werden.

Scherzkeks, blau uniformiert.

Wenn er beweisen kann, dass der Fahrer 120km/h gefahren ist, dann ist ein Bußgeld zu verhängen - auch wenn der Tacho defekt wäre.

Wenn er es nicht beweisen kann, dann läuft doch auch der Mängelbericht ins Leere.
Schließlich wird hier ein „Mangel“ behauptet, der vom Polizisten nicht beobachtet wurde, nicht beobachtet werden konnte und wohl auch tatsächlich nicht existiert.

Wäre das von der Polizistin schon ausreichend für ne
Dienstaufsichtsbeschwerde? Könnte man gegen so einen
Mängelbericht Einspruch einlegen?

Gibt es eine Rechtsbehelfbelehrung zum Mängelbericht?

Wurde der Fahrer bei der Kontrolle darauf hingewiesen, dass er keine Angaben zur Sache machen musste?

Und hat der Fahrer nun gelernt, dass man bei Kontrollen außer seinen persönlichen Daten NICHTS angeben sollte?

Man kann sich sehr nett mit den blauen Männchen unterhalten, und man kann auch sehr freundlich sagen, dass man grundsätzlich niemals Angaben zur Sache machen möchte.

Als Laie würde ich sagen:

Wer einen Mangel am Fahrzeug hat, der bekommt mit dem Mängelbericht ein einfaches Mittel zur Hand, um die Sache zu erledigen.

Wer den Mangel aber ganz offensichtlich NICHT hat, bei dem wäre doch die Beweislast für die Existenz eines Mangels bei der Behörde?

Zur Not (Mängelbericht umweltgerecht entsorgen) würde die Behörde doch nach StVZO 17, Abs.3, eine Vorführung / ein Gutachten anordnen.

Frage an die Kundigen:
Wer würde die Kosten eines Gutachten bezahlen, wenn dieses ergäbe, dass der Tacho i.O. sei?