ist mir es richtig in Erinnerung, dass bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen, auf zwei Fahrspuren, die Messung nicht auswertbar ist und eine Mehrgeschwindigkeit von etwa 5 km/h (meine Wenigkeit - linke Fahrspur, die Wenigkeit des langsamer fahrenden Überholten - rechte Fahrspur) somit nicht zur Ahndung kommt?
Bei Messung mit (Doppler-)Radar oder Lichtschranke quer zur Fahrbahn kann man oft nicht zweifelsfrei das schnellere Fahrzeug bestimmen. Dann wird die Messung verworfen.
Bei feststehenden Messgeräten dagegen werden meistens die Fahrspuren mit Koax-Leitungen quer zur Fahrbahn gemessen und zwar für jede Spur separat und versetzt. Dann kann man die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs einzeln genau feststellen.
Fahren zwei Fahrzeuge mehr oder weniger parallel in den Radarstrahl, dann hängt es vom Abstand der KFZ zueinander sowie von der Anzahl der gemessenen Spuren ab, inwieweit der Messwert einem KFZ noch einwandfrei zugeordnet werden kann. Um diese Grenzwerte zu bestimmen, wird bei der Bildauswertung eine Schablone benutzt. http://userpage.fu-berlin.de/%7ejanb/html/radartech/…
ist mir es richtig in Erinnerung, dass bei nebeneinander
fahrenden Fahrzeugen, auf zwei Fahrspuren, die Messung nicht
auswertbar ist und eine Mehrgeschwindigkeit von etwa 5 km/h
(meine Wenigkeit - linke Fahrspur, die Wenigkeit des langsamer
fahrenden Überholten - rechte Fahrspur) somit nicht zur
Ahndung kommt?
Bei uns auf der B10 messen die sogar unterschiedliche Geschwindigkeiten: LKWs dürfen nur 60 fahren, PKWs 80. Ich glaube, dass ist heutzutage kein Problem mehr, so etwas genau zu messen.