Geschwindigkeitsmessung per Video

Man hört ja viel von der Ungenauigkeit von Geschwindigkeitsmessungen per Laser oder per Videoüberwachung.
Hat jemand Erfahrung damit, wie genau die Messung mit dem Gerät „Livetec XV2“ (=Videogerät) ist und ob man Chancen hätte, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid, der aufgrund einer Aufnahme dieses Gerätes erlassen wurde, Widerspruch einlegt?
In die Richtung zielt dann auch meine zweite Frage: Wie oder bei wem oder wo könnte man denn eine solche Aufnahme auf Genauigkeit überprüfen lassen und was kostet so was? Würden diese Kosten im Falle eines Widerspruchs durch eine Rechtschutzversicherung bezahlt?

Etwas off Topic - aber Gewissensfrage
Bezweckt der Widerspruch und der Zweifel am Meßgerät nur die Abwehr einer Geschwindigkeitsüberschreitung ?
Anders ausgedrückt:
Hat der Gemessene selbst noch Zweifel ob er wirklich zu schnell war oder will er nur das Bußverfahren abwehren?

ein bißchen von beidem, da Fahranfänger in der Probezeit kann sie sich diese sehr große Geschwindigkeitsüberschreitung nicht wirklich vorstellen. Außerdem hätte es bei der (vermeintlichen) Geschwindigkeitsübertretung schon sehr arge Folgen (Verlängerung Probezeit, Nachschulung), also nicht eben schön.

Hi,

hilft dieser Link hier weiter:
http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/Frameau…

Gruß,
Sax

Man hört ja viel von der Ungenauigkeit von
Geschwindigkeitsmessungen per Laser oder per Videoüberwachung.

Hi,

man hört soviel, sollte man nicht alles glauben.

Hat jemand Erfahrung damit, wie genau die Messung mit dem
Gerät „Livetec XV2“ (=Videogerät) ist und ob man Chancen
hätte, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid, der aufgrund
einer Aufnahme dieses Gerätes erlassen wurde, Widerspruch
einlegt?

Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung, will ja mein blitzeblankes Konto behalten. Kann aber sagen die Genauigkeit ist um einiges höher als die 3km/h oder ab 100km/h 3% die vom Meßwert abgezogen werden. Beweiskräftiger als andere Lasermeßverfahren.

Die Messungen sind gerichtsfest.

In die Richtung zielt dann auch meine zweite Frage: Wie oder
bei wem oder wo könnte man denn eine solche Aufnahme auf
Genauigkeit überprüfen lassen und was kostet so was?

Aber sicher, es gibt Gutachter welche sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Dürfte so zwischen 800€ bis 1000€ kosten. Das Gutachten.

Würden
diese Kosten im Falle eines Widerspruchs durch eine
Rechtschutzversicherung bezahlt?

Ich will ja nicht kleinlich sein, aber ein Wiederspruch ist etwas kleinwenig was anderes als ein Einspruch den man gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kann. Die Bußgeldstellen sehen das nicht so eng und akzeptieren auch Widerspruch.

Die Kosten werden nur erstattet wenn in einer Gerichtsverhandlung ein Freispruch erfolgt. Also bei Einstellung bleiben die Kosten der Rechtsschutzversicherung, falls sie es übernimmt. Sonst zahlt eben der Übeltäter. Es sei denn, der Gutachter wird vom Gericht beauftragt, und es kommt dann zur Einstellung.

Die Wahrscheinlichkeit für einen Freispruch? Manche spielen Lotto und manche gewinnen sogar, auch wenn die Chancen bei fast 0 sind.

Aber jetzt mal gefragt, wie hoch war der Verstoß. Waren es unter 21km/h zuviel, dann gibt es nur eine Verwarnung, sonst nichts.

Über 20km/h das Ganze Programm
Probezeitverlängerung
Nachschulung
Bußgeld
Punkt(e)

Q-Gruß

Hi
man hört auch, dass man nicht alles glauben soll, was man so hört…

Also: die Dinger sind geprüft, geeicht und von der Rechtsprechung allgemein anerkannt (irgendwelche Amtsrichter, die mal in die Presse wollen, gibt es immer). Die Verlässlichkeit der Geräte ist hoch, evtl. Messfehler werden durch die Toleranzabzüge ausgegelichen.

Prüfen lassen kann man das duch Gutachter - ob die RSV die Kosten übernimmt: frag sie einfach.

Gruß
HaweThie

Man hört ja viel von der Ungenauigkeit von
Geschwindigkeitsmessungen per Laser oder per Videoüberwachung.

Das ist völliger Unsinn. Die Systeme sind einwandfrei. An sich kann nur der Faktor Mensch zu Messfehlern und falschen Ergebnissen führen, was aber eben nicht die Regel ist.

Zum Führen eines KFz gehört nicht nur einen Schlüssel im Schloss zu drehen, Pedale zu treten und unfallfrei von A nach B zu kommen. Vielmehr gehört vor allem Verantwortungsbewusstsein dazu, also auch für seine Fehler einzustehen - wenigstens, wenn man erwischt wird (ich weiß, verantwortung ist heutzutage „out“ und wird nur von anderen gefordert).
Und wenn ein Fahranfänger in der Probezeit charakterlich noch nicht geeignet ist ein KFz zu führen, dann wird man ihm das deutlich machen und ihm zu gegebener zeit eine neue Chance geben seine charakterliche Eignung unter Beweis zu stellen.

Gruß Andreas

dem letzten absatz kann ich auch 100 % zustimmen

hauptmann

Moin,

ein bißchen von beidem, da Fahranfänger in der Probezeit kann
sie sich diese sehr große Geschwindigkeitsüberschreitung nicht
wirklich vorstellen.

Aber gerade Fahranfänger verschulden sehr häufig Unfälle mit unangepasster, sprich zu hoher Geschwindigkeit, weil sie sich oft nicht vorstellen können, was zu schnelles Fahren bedeuten könnte, da kann mal rechzeitig „etwas zwischen die Hörner“ heilsam wirken.

CU

Axel

es ist schon etwas wahrheit dran. entscheidend ist aber auch, wie gut die fahrschule war. fahren ist 60 % gefühlsbetohnt. das regelwissen macht nur etwa nur 1% aus.
ergo , alle wissen meist wass sie nicht dürfen, machen es aber doch.
gepaart mit noch mangelndes fahrerisches können gibt das eine gefähliche mischung.
hauptmann

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