Falls man innerorts bei Tempo 30 nach Abzug der Toleranz noch 44 km/h schnell gewesen ist und ein nicht vorhandenes Beweismittel „Eiseitensensor ES3.0“ aufgrund eines Tippfehlers der Behörde angegeben wurde, könnte ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Tippfehlers die Messung anzweifeln, da es ein solches Gerät ja nicht gibt?
Darf man sich als Verkehrsteilnehmer weitere Informationen von der Ordnungsbehörde anfordern bevor man die Geschwindigkeitsüberschreitung anerkennt? Z.B. Seitenabstand des Messgeräts? Letztes Software-Update? Letztes
Eichverfahren des Geräts? Wie viel Toleranz wurde denn abgezogen?
Wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers in der Typenbezeichnung des Meßgerätes soll der Bescheid rechtswidrig sein ?
Kann man das Meßgerät nun etwa nicht mehr identifizieren und ggf. dessen technische Daten,Eichung und Aufstellanweisung nachvollziehen ?
Ein Anwalt kann das alles anfordern,nur machts die Sache nicht besser und vor allem nicht billiger.
Man ist zu schnell unterwegs gewesen. Das weiss man auch. Jetzt wird wieder auf Teufel-komm-raus gesucht,wie man ohne Zahlung davonkommen kann.
Schade!
volle zustimmung! und das alles (wenn ich mich jetzt recht an das gelöschte originalposting erinnere) weil man 25eur berappen müsste. gut. wenn man rechtschutzversichert ist… anwälte wollen auch leben!
Falls man innerorts bei Tempo 30 nach Abzug der Toleranz noch
44 km/h schnell gewesen ist und ein nicht vorhandenes
Beweismittel „Eiseitensensor ES3.0“ aufgrund eines Tippfehlers
der Behörde angegeben wurde, könnte ein Verkehrsteilnehmer
aufgrund eines Tippfehlers die Messung anzweifeln, da es ein
solches Gerät ja nicht gibt?
Ja, dann aber schriftlich und ohne jegliche Rechtschreibfehler, da diese der „Logik“ folgend ja sofort zur Unwirksamkeit des Schriftsatzes führten.
Darf man sich als Verkehrsteilnehmer weitere Informationen von
der Ordnungsbehörde anfordern bevor man die
Geschwindigkeitsüberschreitung anerkennt? Z.B. Seitenabstand
des Messgeräts? Letztes Software-Update? Letztes
Eichverfahren des Geräts? Wie viel Toleranz wurde denn
abgezogen?
Klar darf man das. Die Frage ist halt immer, ob die Behörde dem Ansinnen entspricht.