Hallo,
habe eine Frage: Es gab , soviel ich weiß Gerichtsurteile, daß Geschwind.-Messungen mittels Lichtschranke in kurviger Strasse nicht durchgeführt werden dürfen, da es angeblich zu Fehlmessungen kommen kann. Stimmt das?
Wolfgang
Hallo,
habe eine Frage: Es gab , soviel ich weiß Gerichtsurteile, daß Geschwind.-Messungen mittels Lichtschranke in kurviger Strasse nicht durchgeführt werden dürfen, da es angeblich zu Fehlmessungen kommen kann. Stimmt das?
Wolfgang
Kurze Antwort: NEIN
Kurze Antwort: NEIN
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Wolfgang