Hallo,
darf eine Gemeinde solche „Stolperschwellen“ (keine Ahnung, wie der Fachausdruck dafür lautet), auf einer Straße anbringen, auf der nur die normaler innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von fünfzig gilt, man wegen der Hügel aber auf unter zwanzig abbremsen muss?
Gibt es für solche Hügel vorgeschrieben Höchstmaße?
Gruß,
Markus