Geschwindigkeitsregelung inner- und außerorts

Hallo,

ich habe mal gelernt, daß ab Ortsende-Schild die innerörtliche Geschwindigkeitsregelung nicht mehr gilt und, wenn nichts anderes angegeben ist, z.B. Tempo 100 erlaubt ist. Wo muß ein z.B. 70 km/h Schild stehen, wenn es für die Geschwindigkeit außerhalb des Ortes gelten soll? Bei uns im Dorf steht das 70-er Schild etwa 2m innerorts vor dem Ortsende-Schild. Welche Toleranz ist vorgegeben?

Gruß
Günther

Moin,

ich kenne das so, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen durch ein OrtsENDE-Zeichen nicht aufgehoben werden. Ich habe jetzt auch mal gegooglet, es scheint dazu keine explizite Vorschrift zu geben, die besagt, dass Streckenverbote durch ein Ortsausgangsschild aufgehoben werden.

Umgekehrt ist es anders, ab Orteingang gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften.

Grüße,
-Efchen

P.S.: Toleranzen gibts IMHO keine. Verkehrszeichen gelten ab da, wo sie stehen.

Ich meine, es gibt Urteile, die das anders sehen, kann aber nicht mit nem Link dienen…

ich kenne das so, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen durch
ein OrtsENDE-Zeichen nicht aufgehoben werden.

Hallo,

es reich doch die Aussage,
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.

Damit sind alle vorherigen Limits, Gebote oder Verbote aufgehoben.

P.S.: Toleranzen gibts IMHO keine. Verkehrszeichen gelten ab
da, wo sie stehen.

Sind neue Limits erforderlich, sind sie ( schwammige VwV ) in angemessener Entfernung hinter dem Ortseingangs-/Ortsausgangsschild anzubringen. Dürfen also nicht an einem Mast sein.

Gruß

Nostra

Moin,

es reich doch die Aussage,
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb)
geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.

Damit sind alle vorherigen Limits, Gebote oder Verbote
aufgehoben.

Wenn Du nun auch nicht - so wie ich - das mit einer Stelle in der StVO belegen kannst, sind wir wieder bei der Ausgangsfrage und nicht schlauer.

Ich hätte nach erneutem Suchen nun noch das hier dazu beizutragen: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?forum=4&nr=1…

Grüße,
-Efchen

Wenn Du nun auch nicht - so wie ich - das mit einer Stelle in
der StVO belegen kannst, sind wir wieder bei der Ausgangsfrage
und nicht schlauer.

In der StVO Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
heißt es bei Ortstafeln
Von hier an gelten jeweils die für den Verkehrinnerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage3.htm

Wenn wir uns darüber einig sind, Limits werden durch eine Ortseingangstafel aufgehoben, muss das auch analog zu den Ortsausgangstafeln gelten. Sonst wäre der Text falsch.

Es gibt aber noch eine Verwaltungsvorschrift

Zu § 41 Vorschriftzeichen (Teil 2)

4 IV. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung über das Ende einer Ortschaft hinaus weitergelten, so ist das betreffende Streckenverbotsschild hinter der Ortstafel nochmals aufzustellen.
http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?ht…

Gruß

Nostra

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Hallo!

Wegen einer sehr ähnlichen, nur etwas umgekehrten, Problematik hatte ich mich hier auch schon einmal hin gewandt.

In meinem Fall steht etwa 50 m vorm Ortsausgangsschild ein Zeichen, welches anordnet, dass das bis dort geltende gehobene Streckengebot von 60 km/h aufgehoben ist. Darf man hier schon 50 m vorm Ortsausgang 100 fahren? Eher nicht, aber wozu sollte man hier nochmal 50 fahren müssen…

Ich denke, im Fall des Originalpostings wurde das Schild quasi versehentlich oder aus technischen Gründen zu weit vorn aufgestellt und sollte eigentlich für den Bereich hinter der Ortschaft gelten. Da man aber vom Autofahrer nicht noch erwarten sollte, dass er im Kopf alle irreführenden und falschen Beschilderungen korrigiert, würde ich es so handhaben, ab dem Ortsausgangsschild wieder 100 zu fahren.

In unserer Gegend gibt es auch eine Strecke durch ein Tagebaufolgegebiet. Da steht am Anfang eine 50er Begrenzung, allerdings mit dem Zusatzzeichen, welches dies erst in 2 km gültig machen würde. Allerdings sieht man nach 2 km Strecke auf der Gegenseite dasselbe Schild… Hier waren die Aufsteller offenbar auch zu doof, das richtige Zusatzschild „auf 2 km“ (das mit den Pfeilen links und rechts) anzubringen.
Dafür kann ich nichts und ich kann nicht noch anfangen zu interpretieren. Also wird im Tagebau 100 gefahren.

MfG Marius

Hallo an alle,

danke für die Hinweise. @ Nostra: Dein Link auf die Verwaltungsvorschriften hat mir geholfen. Ich finde es eindeutig, wenn dort „hinter“ steht. Im Übrigen ist es leider wirklich oftmals so, daß für die Schildaufsteller gilt „denn sie wissen nicht, was sie tun“.

Gruß
Günther

Moin,

der Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift hilft Dir insofern gar nicht weiter, weil die nicht für den Verkehrsteilnehmer gilt, sondern für die, die die Zeichen aufstellen.

Nur weil ein Zeichen aber falsch oder unsinnig aufgestellt wurde, heißt das nicht, dass es nicht gültig ist.

Nimm z.B. Zeichen 308. Wird der verkehrt herum aufgehängt (vielleicht weil das richtige nicht verfügbar ist), dann ist die Bedeutung des Schildes dennoch erkennbar und der Verkehrsteilnehmer hat Wartepflicht.

Oder die alten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, wo noch „km“ darauf steht. Auch die sind zu beachten, obwohl die eigentlich nicht mehr güötig sind.

Oder die Kreuzung mit der ausgedehnten Rundung, bei der hinter der Kreuzung ein abgesenkter Bordstein folgt. Die Verwaltungsvorschrift besagt, dass man an der Stelle in der Kurve eine entsprechende Sicherung anbringen soll, um die Leute daran zu hindern, dort die Straße zu passieren. Aber auch ohne Absperrung muss man weiter gehen und am abgesenkten Bordstein die Straße queren und hat dann auch keinen Vorrang mehr.

Verwaltungsvorschrift ist was völlig anderes und geht nicht mit den Pflichten des Autofarers einher. Das Schild in diesem Falle wäre besser hinter dem Ortsschild aufgehoben, weil es dann keine Missverständnisse und Auslegungsdifferenzen mehr gibt. Aber nur weil es davor steht, heißt das nicht, dass es deswegen durch das Ortsausgangsschild aufgehoben ist.

Wenn, dann gilt das aufgrund der Anlage 3, die Nostradamus zitiert hat, obwohl das IMHO eine sehr schwammige Aussage ist. Googlet man ein bisschen, merkt man, dass die Welt sich da nicht wirklich einig ist. Und ich kenne auch Fahrlehrer, die sagen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht am Ortsausgangsschild aufgehoben ist.

Die Verwaltungsvorschrift ist für die Beantwortung der Frage aber in jedem Falle irrelevant.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Moin,

Hier waren die
Aufsteller offenbar auch zu doof, das richtige Zusatzschild
„auf 2 km“ anzubringen.
Dafür kann ich nichts und ich kann nicht noch anfangen zu
interpretieren. Also wird im Tagebau 100 gefahren.

Das ist eine sehr gewagte Empfehlung! Wenn die Bedeutung von falsch aufgestellten Verkehrszeichen klar ist, müssen sie trotzdem befolgt werden. Insbesondere von Ortskundigen.

http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1022856/Verkehr_A…
http://www.general-anzeiger-werder.de/news/index.php…
(„Denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor vielen Jahren klargestellt, dass man auch widerrechtlich, also falsch aufgestellte Verkehrszeichen befolgen muss.“)

Liebe Grüße,
-Efchen

Man sollte auch bedenken, dass ein Ortschild nicht immer da stehen bleibt wo es ursprünglich war. Es kann durchaus zu einer Verschiebung einer Ortstafel kommen, bei der ein eigentliches „ausserorts“ aufgestelltes Schild versehentlich „eingemeindet“ wird.

Eigentlich müsste so was korrigiert werden, jedoch sind die Zeichen die sich daher ergeben eigentlich zu befolgen.

Gruss HighQ

(„Denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor vielen
Jahren klargestellt, dass man auch widerrechtlich, also falsch
aufgestellte Verkehrszeichen befolgen muss.“)

ohne jetzt deine links gelesen zu haben (zeitmangel): genau das wird ja in dem tagebaugebiet gemacht, oder? das schild sollte eigentlich „auf 2km“ anzeigen, zeigt aber „in 2km“ an (wenn ich das richtig verstanden habe). also wird das schild befolgt…

es sind zweierlei dinge, einerseits die falsch aufstellten schilder, die befolgt werden müssen, andererseits die korrektur falscher schilder durch den fahrer und die damit verbundene handlung „wie’s gemeint war“.

ohne jetzt deine links gelesen zu haben (zeitmangel): genau
das wird ja in dem tagebaugebiet gemacht, oder?

Man sollte da 50 fahren, ja. Aber Otsegolectric handhabt es ja anders und fährt 100.

Oder die alten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, wo noch
„km“ darauf steht. Auch die sind zu beachten, obwohl die
eigentlich nicht mehr güötig sind.

Hallo,

Du irrst, Schilder mit km hinter der Zahl sind keine gültigen Verkehrszeichen und müssen nicht beachtet werden.

Oder die Kreuzung mit der ausgedehnten Rundung, bei der hinter
der Kreuzung ein abgesenkter Bordstein folgt. Die
Verwaltungsvorschrift besagt, dass man an der Stelle in der
Kurve eine entsprechende Sicherung anbringen soll, um die
Leute daran zu hindern, dort die Straße zu passieren. Aber
auch ohne Absperrung muss man weiter gehen und am abgesenkten
Bordstein die Straße queren und hat dann auch keinen Vorrang
mehr.

Das man soll ist eine Kannvorschrift, es muss keine Absperrung vorhanden sein. Und wo steht bitte das ein Fußgänger nur bei einem abgesenkten Bordstein die Straße überqueren darf. Es gibt nur was, das nicht neben einem Fußgängerüberweg, oder Ampel die Straße nicht überquert werden darf. Aber ein abgesenkter Bordstein alleine reicht nicht aus.

Ich lasse mich aber gerne belehren.

Verwaltungsvorschrift ist was völlig anderes und geht nicht
mit den Pflichten des Autofarers einher. Das Schild in diesem
Falle wäre besser hinter dem Ortsschild aufgehoben, weil es
dann keine Missverständnisse und Auslegungsdifferenzen mehr
gibt. Aber nur weil es davor steht, heißt das nicht, dass es
deswegen durch das Ortsausgangsschild aufgehoben ist.

Da der Text für Eingang und Ausgang identisch sind, würde es auch bedeuten, igO. gilt das Limit weiter. Dem ist aber nicht so.

Wenn, dann gilt das aufgrund der Anlage 3, die Nostradamus
zitiert hat, obwohl das IMHO eine sehr schwammige Aussage ist.

Die Aussage de VwV ist doch eindeutig. Es muss das Limit wiederholt werden, keine Kannvorschrift.

Googlet man ein bisschen, merkt man, dass die Welt sich da
nicht wirklich einig ist. Und ich kenne auch Fahrlehrer, die
sagen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht am
Ortsausgangsschild aufgehoben ist.

Das stimmt, man liest viel Unsinn im Netz, und was ich schon alles von Fahrlehrern gelesen habe, brrrrrrrrrr.

Die Verwaltungsvorschrift ist für die Beantwortung der Frage
aber in jedem Falle irrelevant.

Würde das Limit weitergelten, dann wäre diese VwV Unsinn.

Gruß

Nostra

Ortschild verrückt

Man sollte auch bedenken, dass ein Ortschild nicht immer da
stehen bleibt wo es ursprünglich war. Es kann durchaus zu
einer Verschiebung einer Ortstafel kommen,

Durch einen Erdrutsch, oder Schildbürger,
ansonsten werden gerade Ortstafeln durch umfangreiche Verwaltungsakte festgelegt.

bei der ein
eigentliches „ausserorts“ aufgestelltes Schild versehentlich
„eingemeindet“ wird.

Ortstafel sind selten genau auf der Gemeindegrenze.

Ja und?

Dass heisst ja wohl kaum, dass dabei nicht mal ein Schild vergessen gehen kann.
In der Stadt wo ich früher gewohnt habe hat sich das mal nach der erschliessung eines neuen Baugebiets schlappe 300 Meter verschoben…

hallo,
für mich gibt es eine eindeutige regelung, und die besagt, das vz von da an zu befolgen sind, wo sie aufgestellt sind.
das gilt für beamte, die 5m nach dem ortseingangschild die geschwindigkeit messen genau so wie umgekehrt in diesem fall.

hauptman

Moin,

Es kann durchaus zu
einer Verschiebung einer Ortstafel kommen,

Durch einen Erdrutsch, oder Schildbürger,

Oder durch neue Baugebiete, neue Häuser, Verlangsamung des Verkehrs usw.
Passiert bei uns z.B. gerade und in den letzten Jahren häufiger.

Grüße,
-Efchen