Geschwindigkeitsschilder - ab wann gültig

Hallo,

irgendwie klappt es mit dem Suchen nicht so richtig.

Ich gehe davon aus, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild gilt.
Auch gehe ich davon, dass man bei Erreichen des Ortsschildes schon 50 fahren muss.

Angenommen ca. 80-100 m hinter einem Ortsschild steht ein 60 Schild.

Wenn man nun zw. dem Ortsschild und dem 60-Schild geblitzt wird, hätte das vermutlich seine Richtigkeit.

Mit welchem § ist das geregelt?

Danke TM

Mit welchem § ist das geregelt?

§ 3 StVO

§ 3 StVO

danke, aber da kann ich nichts finden, ab wann schilder Gültigkeit haben. Ist eigentlich logisch, dass es ab da gilt, wo sie stehen. Aber man weiß ja nie, was alles geregelt wird.
Ist auch nicht sooo wichtig. Hätte mich einfach interessiert.

OT:
Jedenfalls würde eine Radarkontrolle zw. diesen beiden Schildern arg nach Abzocke riechen.
Oder gibt es zufällig Richtlinien, wo Radarkontrollen nicht gemacht werden dürfen?

TM

§ 3 StVO

danke, aber da kann ich nichts finden, ab wann schilder
Gültigkeit haben. Ist eigentlich logisch, dass es ab da gilt,
wo sie stehen.

So ist es auch. Ab dem Schild gilt die Beschränkung. Dein Grundstück fängt ja auch am Gartenzaun an und nicht 10 Meter dahinter.

Jedenfalls würde eine Radarkontrolle zw. diesen beiden
Schildern arg nach Abzocke riechen.

Riechen darf es. Solange es nicht zum Himmel stinkt . . .

Oder gibt es zufällig Richtlinien, wo Radarkontrollen nicht
gemacht werden dürfen?

Die gibt es auch. Aber es sind halt RICHTlinien. An die sollte sich gehalten werden. Und meines Wissens (nicht 100 %) sind diese auch nicht einklagbar.

§ 3 StVO

danke, aber da kann ich nichts finden, ab wann schilder
Gültigkeit haben. Ist eigentlich logisch, dass es ab da gilt,
wo sie stehen. Aber man weiß ja nie, was alles geregelt wird.
Ist auch nicht sooo wichtig. Hätte mich einfach interessiert.

Immer nach dem Schild. Im § 3 steht ja auch, dass die max. Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h ist. Und der Ort fängt unmittelbar hinter dem Schild an, d.h. auch ab dann darf man nur noch 50 km/h fahren.
ABER:
Die einschlägigen Richtlinien für Geschwindigkeitskontrollen (von Bundesland zu Bundesland marginal unterschiedlich) besagen, dass sie erst mindesten 100 m oder noch mehr hinter dem Gebotsschild durchgeführt werden dürfen, wobei allerdings auch wieder Ausnahmen möglich sind.
Wenn du also nach dem Ortseingangschild mit 60 km/h durchrauschen würdest, würde nicht allzu viel passieren.

Gruss

Iru

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Moin, TM,

irgendwie klappt es mit dem Suchen nicht so richtig.

mit dem Verstehen auch nicht :smile:

Angenommen ca. 80-100 m hinter einem Ortsschild steht ein 60
Schild.

Hinter dem Ortseingangsschild? Dann gilt bis zum Schild die Begrenzung auf 50 km/h. Oder hinter dem Ortsausgangsschild? Da darf man drauftrampeln, wie man mag, Hauptsache, beim Passieren des Schildes ist man nicht schneller als 60 km/h. Und wo ist nun das Problem?

Dass es einen Paragraphen gibt, der die Wirksamkeit des Begrenzungsschildes näher erläutert, bezweifle ich. Das Verkehrsrecht ist gute 100 Jahre alt und deshalb gegen Blödheiten wie die Werbezeitregelung in Abhängigkeit von der Spielfilmlänge einigermaßen gefeit.

Gruß Ralf

Hi drambeldier,

irgendwie klappt es mit dem Suchen nicht so richtig.

mit dem Verstehen auch nicht :smile:

bei dir aber auch nicht :wink:

Hinter dem Ortseingangsschild?
Dann gilt bis zum Schild die
Begrenzung auf 50 km/h.

-> siehe:

dass man bei Erreichen des Ortsschildes schon 50 fahren muss.

Und wo ist nun das Problem?

Kein Problem. Nur Interesse, ob man theoretisch zw. Ortseingangsschild und kurz danach folgendem 60-er Schild geblitzt werden könnte und das erlaubt wäre, oder ob es da Ausnahmen gibt.

Weil es auch da schwachsinn ist, von vorher 60 oder gar 80 beim Ortsschild auf 50 abbremsen zu müssen, um einige Meter danach wieder auf 60 beschleunigen zu können.
Das ist unwirtschaftlich und die meisten würden die 60 wohl halten, wenn sie sehen, dass unmittelbar nach dem Ortseingangsschild wieder 60 erlaubt ist.

Wenn man aber weiß, dass man dann rechtmäßig geblitzt werden kann, muss man an solchen Stellen eben aufpassen. Da die Gemeinden heutzutage ja viel Geld brauchen, und sich einiges einfallen lassen, ist das also eine wichtige Info, an solchen Stellen gut aufzupassen.

Dass es einen Paragraphen gibt, der die Wirksamkeit des
Begrenzungsschildes näher erläutert, bezweifle ich.

In den dt. Gestzen halte ich vieles für möglich :wink:

TM

Wenn man aber weiß, dass man dann rechtmäßig geblitzt werden kann, muss man an solchen Stellen eben aufpassen. Da die Gemeinden heutzutage ja viel Geld brauchen, und sich einiges einfallen lassen, ist das also eine wichtige Info, an solchen Stellen gut aufzupassen.

-> Da irubis ja schrieb, dass das Blitzen dort i.d.R. nicht erlaubt ist,
muss es heißen:
Wenn man aber weiß, dass man dann rechtmäßig geblitzt werden könnte, müsste man an solchen Stellen eben aufpassen. Da die Gemeinden heutzutage ja viel Geld brauchen, und sich einiges einfallen lassen, ist das also eine wichtige Info, an solchen Stellen nicht auf 50 abbremsen zu müssen.
Zumindest nicht, wenn das 60-er Schild unmittelbar hinter dem Ortsschild steht.

TM

Hi TM

mit dem Verstehen auch nicht :smile:

bei dir aber auch nicht :wink:

da habe ich mein mangelndes Verständnis gemeint.

Hinter dem Orts ein gangsschild?

immer noch unbeantwortet, daher meine Verwirrung.

Kein Problem. Nur Interesse, ob man theoretisch zw.
Ortseingangsschild und kurz danach folgendem 60-er Schild
geblitzt werden könnte und das erlaubt wäre

Ja und ja. Und nicht nur theoretisch.

oder ob es da Ausnahmen gibt.

Ausnahmen wovon? Die Polizei hat das Recht, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen bzw. die Übertretung zu ahnden. Ob sie es tut, hängt vom Gemeindevorsteher ab.

Weil es auch da schwachsinn ist, von vorher 60 oder gar 80
beim Ortsschild auf 50 abbremsen zu müssen, um einige Meter
danach wieder auf 60 beschleunigen zu können.

Also doch das Ortseingangsschild - das war aber ne schwere Geburt…

So eine Beschilderung ist zwar brunzdumm, aber deshalb noch lange nicht unwirksam.

Gruß Ralf

Die gibt es auch. Aber es sind halt RICHTlinien. An die sollte
sich gehalten werden. Und meines Wissens (nicht 100 %) sind
diese auch nicht einklagbar.

Danke!
Aber versuchen könnte man es ja in einem so krassen Fall.
Weil eine solche Blitzerei würde dann doch zum Himmel stinken :wink:

TM

Tach,

Aber versuchen könnte man es ja in einem so krassen Fall.
Weil eine solche Blitzerei würde dann doch zum Himmel stinken

Effektiver waere IMHO sich an die entsprechende Behoerde zu wenden, den ndie Beschilderung, so wie Du sie beschreibst, ist ziemlich daemlich, solange es zwischen den beiden Schildern keine besonders unfalltraechtige Stelle gibt…

Gruss
Paul

Das wäre auch mal eine Idee. Das das Verkehrsschild einen Verwaltungsakt darstellt (Allgemeinverfügung) könnte man gegen das 60er Schild Widerspruch einlegen und das Verlagern auf Höhe Ortseingangschild beantragen.
Sowas ist immer lustig und setzt eine Behörde in Zugzwang, vor allem wenn der Widerspruch stichhaltig begründet wird. Natürlich sollte der Widerspruch innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Schildes erfolgen.

Gruss

Iru

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach,

den ndie Beschilderung, so wie Du sie beschreibst, ist
ziemlich daemlich, solange es zwischen den beiden Schildern
keine besonders unfalltraechtige Stelle gibt…

Ist sie nicht, denn wenn laut Gemarkung der Ort dort beginnt, muss dort auch das Ortsschild stehen, denke ich.

Oft gehen ja auch Gemeinden ineinander über.
Wenn die Geschwindigkeit wieder aufgehoben wird, müsste man sonst wohl zusätzlich ein 50er-Schild anbringen und man wäre offiziell aber nicht in einer Ortschaft.
Es kann ja nicht sein, dass eine Ortschaft erst ab dort beginnt, wo wieder nur 50 erlaubt sind.

TM