Geschwindigkeitsüberschreitung

Angenommen Fahrer F wird ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 111 km/h geblitzt, erlaubt waren 80 km/h. F ist aber nicht Halter des Fahrzeuges sondern dern Freund der Tochter des Halters. Wie ist weiter Vorzugehen, bzw. was ist die folgende Strafe und lohnt es sich zu versuchen das ganze Folgenlos zu halten?

Angenommen Fahrer F wird ausserhalb einer geschlossenen
Ortschaft mit 111 km/h geblitzt, erlaubt waren 80 km/h.

Macht 3 Punkte, 75 Euro plus Gebühren, wenn ich mich nicht irre…

F ist
aber nicht Halter des Fahrzeuges sondern dern Freund der
Tochter des Halters.

Wer zu schnell fahren kann, der kann auch dazu stehen!
Wo ist das Problem???

Ulli

Hey, vergiss es. Die haben so genaue „Blitzfotos“, ich kann dir versichern, die sehen jeden Pickel in deinem Gesicht. Und ob du oder dein Schwiegervater gefahren ist, lässt sich anhand, des Alters unschwer feststelle. Ich kann dir nur raten, zahl, schluck die Punkte und lass gut sein. Wenn zum Beispiel ein Kumpel von dir sagt, er wäre gefahren und lässt sich die Pukte aufbrummen und die kriegen das raus, biste gleich vorbestraft. ich glaube, das lohnt wirklich nicht, oder?

grüßle vom HariBoo

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Herzlichen Glühstrumpf…
Sie haben einen Monat Urlaub vom Auto gewonnen.

Laß den Kopf nicht hängen, mir ging es genauso, nur es war 50 Meter vor Ortsausgang. Allerdings bist du bei 3 Pünktchen erstmal einen Monat unter den ÖPNV-Nutzern :wink:

Bezahl die Knolle und fülle den Anhörungsbogen korrekt aus. Es sei denn du hast nen guten Kumpel, der in Luxemburg wohnt und behauptet, er sei gefahren. Luxemburg schmeißt die Knöllchen aus anderen EU-Ländern (noch) weg, zumindest noch in 2001. Allerdings sollte dieser Kumpel dann die nächsten 2 Jahre nicht nach Deutschland einreisen.

Gruß
Sticky

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MOMENT MAL…
Hi,

wir sollten vielleicht mal tatsächlich annehmen, daß es nicht der sagenumwobene „bekannte“ war, sondern tatsächlich jemand anders…

Die strafe würde dann doch der FAHRER zahlen müssen und nicht der halter…?

LG Alex:smile:

nicht nötig…
Hoi Stickyams,

nach dem mir hier vorliegenden aktuellem Bussgeldkatalog beträgt die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen AUSSERHALB geschlossener Ortschaften:

16 bis 20 drüber: 30 Euro
21 bis 25 drüber: 40 Euro, ein Punkt
26 bis 30 drüber: 50 Euro, 3 Punkte
31 bis 40 drüber: 75 Euro, 3 Punkte
40 bis 50 drüber: 100 Euro, 3 Punkte und ein Monat Fahrverbot
51 bis 60 drüber: 150 Euro, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot
61 bis 70 drüber: 275 Euro, 4 Punkte und zwei Monate Fahrverbot
über 70 km/h drüber: 375 Euro, 4 Punkte und drei Monate.

Dies gilt allerdings nur für Ersttäter,
Bei einer 2. Überschreitung innerhalb eines Jahres ist der Führerschein bei mehr als 26 km/h drüber für einen Monat weg.

Habe ich jetzt hier eine falsche Tabelle liegen???

verwirrte Grüsse
Ulli

Die Frage war ja nur ob man dem angenommenen F etwas anhängen könnte bzw. wie die Rechtslage wäre wenn der Halter des Fahrzeuges sagen würde er wäre nicht gefahren sondern hätte das auto seiner Tochter gegeben (z.B.). Die Behörden wüssten doch dann nicht was die tochter mit dem auto gemacht hat und da F männlich ist…?

Ist es nicht so,
Hallo Ayla,

Ist es nicht so, daß man bei 3Punkten den Führerschein eh abgeben muß? Stand damals so in meinem „Begleitschreiben“, welches ich vom Ordnungsamt gekriegt hab. Oder hat sich da seit 2001 etwas geändert?

Gruß
Sticky

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Nein…
ich zitiere aus dem hier liegenden Bussgeldkatalog Stand April 2004:

Verkehrsstraftaten:
… hinzu kommen meist Führerscheinmassnahmen, entweder in Form eines Fahrverbotes oder der Entziehung der Fahrerlaubnis, unter gleichzeitiger Bestimmung einer Sperrfrist, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Verkehrsstraftaten sind:

  • führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit in Folge Genusses von Alk oder anderer berauschender Mittel
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Führend eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein
  • Kennzeichen- Missbrauch
  • Fahren mit unsicherem Fahrzeug
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des STrassenverkehrs durch grüb verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten wie:
  • Vorfahrtmissachtung
  • falsches Überholen
  • Falschfahren an Fussgängerüberwegen
  • zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen wie Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen
  • Missachtung des Rechtsfahrgebotes
  • Rückwärtsfahren
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen
  • nicht Kenntlichmachung haltender oder liegen gebliebener Fahrzeuge.

Ausserdem habe ich hier auch ein paar Dinge gefunden, für die man zwar VIER Punkte bekommt, aber kein Fahrverbot:

ungenügender Mindestabstand bei Geschwindigkeiten über 130 km/h mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes gibt 4 Points, kostet 100 Euro und KEIN Fahrverbot!!

ebenso überholen im Überholverbot OHNE Gefährdung: 75 Euro und 4 Punkte

oder mit Kfz über 7,5 t bei Sichtweite unter 50m überholt: 75 Euro und 4 Punkte

und als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören. ebenfalls 4 Points und 75 Euro.

Strafe, die drei Punkte einbringen, und KEIN Fahrverbot bedeuten, gibt es wie Sand am Meer :smile:

Hoffe geholfen zu haben!

LG Ulli - punktefrei!

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Danke * owT
owT

Gruß
Sticky

Hallo,
von „anhängen“ kann keine Rede sein, der fiktive F hat ja durchaus realen Mist gebaut. Laut Ausgangsposting ist F der Freund der Tochter des Halters. Warum verleugnet er sich und läßt seine Freundin dafür geradestehen? Und der Halter soll die entsprechenden falschen Angaben machen? Wenn das durchgespielt wird, machen sich letztlich - neben der Verkehrsstrafe - F selbst, der Halter und die Tochter (=Freundin) strafbar. Dann ist die Sch… aber wirklich am dampfen.
F sollte die Folgen seines Vergehens akzeptieren, bevor er sich selbst, der Freundin und deren Vater noch einen Riesenärger macht.
Grüße, Peter

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Wenn der Halter aussagt, er wisse nicht wer gefahren ist, passiert erst mal gar nix! Vor allem werden weder er noch seine Tochter bestraft (obwohl das offensichtlich einige glauben). Was dem Halter widerfahren kann: Es wird das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt. Sehr unangenehm…jede Fahrt muß notiert werden und es wird kontrolliert.
F wird dennoch höchstwahrscheinlich nicht „davon kommen“. Die Behörden haben i.d.R. ein gestochen scharfes Frontfoto und notfalls gehen zwei Beamte in Grün (damit es auch ja in der Nachbarschaft auffällt) bei den Nachbarn mit dem Bild klingeln. Und irgendjemand wird F mit Sicherheit erkennen…

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Hallo,
von „anhängen“ kann keine Rede sein, der fiktive F hat ja
durchaus realen Mist gebaut. Laut Ausgangsposting ist F der
Freund der Tochter des Halters. Warum verleugnet er sich und
läßt seine Freundin dafür geradestehen? Und der Halter soll
die entsprechenden falschen Angaben machen? Wenn das
durchgespielt wird, machen sich letztlich - neben der
Verkehrsstrafe - F selbst, der Halter und die Tochter
(=Freundin) strafbar. Dann ist die Sch… aber wirklich am
dampfen.
F sollte die Folgen seines Vergehens akzeptieren, bevor er
sich selbst, der Freundin und deren Vater noch einen
Riesenärger macht.
Grüße, Peter

Hallo Peter,

sehe ich genauso. Ergänzend wollte ich nur noch mitteilen, dass im fall, dass der Halter den Fahrer nicht identifizieren kann, meines Wissen (IANAL) die Halterhaftung eintritt. Außerdem kann der Halter zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert werden.

Grüßle vom HariBoo

Hi,

Ergänzend wollte ich nur noch mitteilen,
dass im fall, dass der Halter den Fahrer nicht identifizieren
kann, meines Wissen (IANAL) die Halterhaftung eintritt.

Stimmt nicht (wäre ja auch noch schöner…). Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr.

Außerdem kann der Halter zum Führen eines Fahrtenbuches
verdonnert werden.

Das stimmt.

Gruß Stefan

Angenommen Fahrer F wird ausserhalb einer geschlossenen
Ortschaft mit 111 km/h geblitzt, erlaubt waren 80 km/h.

Handelt es sich hier um die Geschwindigkeit abzügl. Toleranz? (Also schon das Ergebnis der Messung?)

F ist aber nicht Halter des Fahrzeuges sondern dern Freund der
Tochter des Halters.

Meiner Kenntnis nach wird versucht den Fahrer zu ermitteln. Sollte dieser nicht ermittelbar sein, dann wird der Halter in die Verantwortung genommen, dann könnte es Fragen geben, wieso ein „Unbekannter“ in den Besitz des Schlüssels kommt und mit dem Auto fährt, etc.

Wie ist weiter Vorzugehen, bzw. was ist die folgende Strafe und lohnt
es sich zu versuchen das ganze Folgenlos zu halten?

Am besten denke ich wäre es, mit einem Anwalt/Fachanwalt zu sprechen(mal beim ADAC nachfragen). Dieser Anwalt kann dann auch sagen, ob die Gewchw.-Messanlage fehleranfällig ist, richtig aufgestellt war, die Messung gültig ist, etc.

Viele Grüße
Thomas.