Hallo,
wenn jemand mit dem Auto eines/einer anderen bei einer Geschwindigkeitskontrolle ( ohne direktes anhalten durch die Polizei ) geblitzt wird, und der Fahrzeughalter hinterher den Anhörungsbogen bekommt mit dem Hinweis, das er / sie aufgrund des auf dem Foto zu erkennenden Geschlechtes des / der FahrerIn nicht als Fahrer in frage kommt, kann man dann irgendwie dem Bußgeld / den Punkten entgehen? Und wie wäre das bei Personen die ein gegenseitiges Aussageverweigerungsrecht haben?
Danke.
Gruß
Mario
;und der Fahrzeughalter hinterher den
Anhörungsbogen bekommt mit dem Hinweis, das er / sie aufgrund
des auf dem Foto zu erkennenden Geschlechtes des / der
FahrerIn nicht als Fahrer in frage kommt,
Hi,
ein guter Anfang.
kann man dann
irgendwie dem Bußgeld / den Punkten entgehen?
Wenn man es richtig macht, kann es sein.
Und wie wäre das
bei Personen die ein gegenseitiges Aussageverweigerungsrecht
haben?
Auch da geht es, wobei es nicht klug wäre sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Da weiß die Bußgeldstelle gleich wo sie suchen muss.
Besser wäre niemanden auf dem Bild zu erkennen, bzw. erst einmal nicht zu antworten. Nur wenn die Nachbarn befragt werden, sollte auch die Tomaten auf den Augen haben.
Es kann allerdings ein Fahrtenbuch geben.
Q-Gruß
Danke.
Gruß
Mario
Die Behörden sind demzufolge schon mal soweit, das sie wissen, daß der Halter nicht gleich der Fahrer ist.
Jetzt hat der Halter die Möglichkeit den eigentlichen Fahrer zu benennen. Reagiert er nicht darauf, werden die Behörden weitere Ermittlungen anstellen um den eigentlichen Fahrer zu ermitteln. Dies wird mit persönlichen Besuchen und Befragungen (auch im Umfeld) erledigt. Ins Besondere bei harten Fällen werden auch die Fotos aus den Melderegistern mit den „Blitzerfotos“ verglichen (nach der Theorie, wer könnte denn gefahren sein). Sollte der eigentliche Fahrer nicht ermittelbar sein oder der Zeitraum länger wie 3 Monate betragen (ab Tat-Tag) würde der Fall verjähren und man würde der Strafe umgehen.
Für den o.g. Fall und das der Halter die Angabe macht, nicht zu wissen wer gefahren ist, kann die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches mit sich bringen.
Also lieber Fehler eingestehen und daraus schlau werden.