Geschwindigkeitsüberschreitung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage zur Verjährung von Ordnungswidrikeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung:

Meine Tochter hat mit einem auf mich zugelassenen Auto eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Tattag war der 28.03.2010. Ca. 3 Wochen später habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und dahingehend beantwortet, dass ich den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen kann.
Ende Mai kam dann die Polizei zu mir und ich hab dann auf Grund des dabei vorgelegten Fotos ausgesagt das es meine Tochter war. Sie war dann auch am gleichen Tag auf der Polizeistation und hat die Ordnungswidrigkeit zugegeben.
Der Bußgeldbescheid an meine Tochter ist nun mit Datum vom 01.07.2010 ausgestellt und wurde am 03.07.2010 zugestellt.

Besteht die Möglichkeit eines Einspruchs mit dem Hinweis der Verjährung oder hat die polizeiliche Vernehmung meiner Tochter die Verjährungsfrist unterbrochen?

Schon mal ganz lieben dank für eine Info.

Viele Grüße

Walter

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Die Verjährungsfrist betrug zunächst drei Monate ab Vollendung der Ordnungswidrigkeit. Sie wurde jedoch durch die Vernehmung Ihrer Tochter oder durch die Bekanntgabe, dass gegen sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet ist, unterbrochen. Folglich begann die Frist neu zu laufen, weshalb der 01. Juli 2010 noch nicht dem Zeitraum der Verfolgungsverjährung unterfällt. Mit Erlass des Bußgeldbescheides verlängert sich die Verjährungsfrist nun auf sechs Monate.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich sehr freuen.

hallo.

vielen dank für die super schnelle antwort. sie haben mich in meiner meinung bestärkt und so werde ich dann das bussgeld zahlen.

gruß

walter