Hallo!
Bei einer Geschwindigskeitskontrolle bin ich mit 82 km/h gemessen worden. Mir wurde nun vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten zu haben. Tatsache ist aber, das die Überschreitung nur 12 km/m waren, da die zulässige Geschwindigkeit nicht wie in der Zeugenanhörung angegeben 60 km/h sondern 70 km/h. Ich habe auch schon Einspruch eingelegt. Meine Frage ist: Kann die Behörde mich nun noch für das keinere Vergehen Belangen oder ist es wie ich meine, wie vor Gericht, das man für ein Vergehen auch nur einmal angeklagt werden kann.
Liebe Grüße Maxwell23