Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo!
Bei einer Geschwindigskeitskontrolle bin ich mit 82 km/h gemessen worden. Mir wurde nun vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten zu haben. Tatsache ist aber, das die Überschreitung nur 12 km/m waren, da die zulässige Geschwindigkeit nicht wie in der Zeugenanhörung angegeben 60 km/h sondern 70 km/h. Ich habe auch schon Einspruch eingelegt. Meine Frage ist: Kann die Behörde mich nun noch für das keinere Vergehen Belangen oder ist es wie ich meine, wie vor Gericht, das man für ein Vergehen auch nur einmal angeklagt werden kann.

Liebe Grüße Maxwell23

Hallo warte erst mal ab, was bei deinem Einspruch rauskommt, dann kannst du mich nochmal informieren.
Gruss heinz

Du kannst nur einmal verurteilt werden, angeklagt ist was anderes.

Hallo Maxwell 23 !

Wenn in dem Straßenbereich , an dem Du geblitzt wurdest, eine Geschwindigkeitsbeschilderung von 70 k/m war, dann ist es ja nachweisbar das Dir ja nur die eine Übertretung von 12 k/m anzurechnen ist . Jetzt weiß ich nicht , ob schon eine Überschreitungstoleranz abgezogen worden ist. Meines erachtens müßten dann noch 10 % , von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden . So daß von den geblitzten 82 k/h , - 77 k/h als Strafe anzurechnen wären ! Welches eine Toleranz von : 5 k/h sind !
In der Hoffnung Dir geholfen zu haben ,
wünsche ich Dir weiterhin eine unfallfreie Fahrt,
und demnächst
Gruß Siggi

Hallo Maxwell 23,
leider bin ich nicht kompetent genug, um diese Anfrage zu beantworten. Ich würde hier einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.
MfG
Reinhard Friedrich

Hallo
Danke für Deine Bemühung
Die Anhörung ist auf Grund meines Einspruchs zu einer Verwarnung von 25 € Umgewandelt worden
Liebe Grüße Max

Hallo warte erst mal ab, was bei deinem Einspruch rauskommt,
dann kannst du mich nochmal informieren.
Gruss heinz

Gratuliere, man sieht: Es wird nicht so heiss gegessen, wie gekocht!
Gruß Heinz

Im Widerspruchsverfahren kann dies eigentlich geklärt werden. Wenn die Behörde das nicht akzeptiert, dann bleibt dir nur noch das Gericht

Danke für die Bemühung
Liebe Grüße Max