nehmen wir mal an Herr Mustermann (wohnhaft in Deutschland) unternimmt mit seinem PKW einen kleinen Ausflug in die Niederlande.
Beim überfahren der Grenze registriert er „Ausserorts max. 80 km/h“ - da er ein vorsichtiger fahrer ist, stellt er seinen Tempomat schön auf genau 80 km/h (lt. Tacho!!) ein.
Nehmen wir an, Herr Mustermann befährt eine Straße, an welcher ein großes Einkaufszentrum liegt (weiterhin ausserhalb geschlossener Ortschaften) aus div. Gründen der Unaufmerksamkeit bemerkt Herr Mustermann nicht, dass hier eine 60er Zone beginnt. Er befährt sie weiterhin mit diesen eingestellten 80 km/h. Erst am Ende der Zone bemerkt er seinen Fehler - somit ist er ca. 20 km/h zu schnell.
Welche „Strafen“ könnten Herrn Mustermann wegen dieser doch schon nicht geringen Ordnungswidrigkeit im Nachbarland erwarten?
Gibt es nur ein saftiges Bußgeld (= ein netter Brief vom Centraal Inkassobuero #####) oder geht es darüber hinaus?
Herzlichen Dank für alle Antworten für diesen fiktiven Fall.
Welche „Strafen“ könnten Herrn Mustermann wegen dieser doch
schon nicht geringen Ordnungswidrigkeit im Nachbarland
erwarten?
Gibt es nur ein saftiges Bußgeld (= ein netter Brief vom
Centraal Inkassobuero #####) oder geht es darüber hinaus?
die Niederlande haben derzeit noch kein Abkommen mit Deutschland.
Somit können die Niederländer dieses Geld hier nicht eintreiben.
Einen Brief wird man sicherlich bekommen (man kann es ja versuchen
und ach ja … wenn man nicht zahlt, sollte man sich für eine bestimmte Zeit nicht in den Niederlanden blicken lassen Ich hab da sowas in Erinnerung (ohne Gewähr), dass bei Nichtzahlung auch eine Gefängnisstrafe als Ersatz verhängt werden kann und die verjährt erst nach n Jahren…
Hallo LadyN,
(bekannt mit Herrn Mustermann aus D?)
Ich (IANAL) antworte hier nur, weil mein Vorredner was von einem nicht existierenden Abkommen mit NL gemeint hat.
Einem Herrn Y (ebenfalls aus D, zufällige Ähnlichkeiten mit mir sind beabsichtigt) ist dasselbe mal in der Schweiz passiert.
Nicht gezahlt, die Briefe wurden immer böser, irgendwann hat ein Kantonsgericht auf schuldig befunden und auch von Haft gesprochen, sollte bei Zugriff keine Zahlung erfolgen.
IchHerr Y ist von da an nur mit 250 Euro (das war die geforderte Summe bei 11km/h zu schnell und vielen Malen des Nichtzahlens) in der Tasche in die Schweiz gefahren.
Losgeworden ist er das Geld jedoch nie - Glück gehabt. Immobilienerwerb, Heirat oder ähnliche Dinge wo man aktenkundig wird, würde ich allerdings für einige Jahre sein lassen.
die Verfolgung niederländischer Verkehrsverstöße bis nach Deutschland hat Tradition.
Ein Vorschreiber schrieb, das keine Abkommen zwischen NL und D bestehen. Das stimmt so nicht. Es gibt internationale Rechtshilfeabkommen, in denen sich die Staaten verpflichten, sich gegenseitig bei der Verfolgung von Straftaten zu unterstützen.
Aber warum kommt denn dann der Niederlandische Staat wegen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bis nach Deutschland? Weil das zu schnelle Fahren nach niederländischem Recht eine Straftat ist, in den NL gibt es keine vergleichbare Rechtsstruktur des Owi-Rechtes wie in D.
Und so kann es passieren, dass man plötzlich eine Ladung vom Staatsanwalt bekommt, weil er wegen der in den NL begangenen Straftaten (Geschwindigkeit, verbotenes Parken) gegen einen ermitteln muss.
Diese Rechtshilfeersuchen waren eine Zeitlang ein echtes Ärgernis, aber die deutsche Justiz musste sich - da Rechtshilfeabkommen - dem beugen. Zumindest die Verfolgung von Falschparkern wurde nach Intervention deutscher Behörden eingeschränkt. Zu schnelle Autofahrer aber immer ncoh verfolgt, auch bis nach D.
Wie weit die EU mittlerweile mit der EU-weiten Verfolgung von Verkehrsowis ist, kann ich aktuell nicht sagen. Da soll aber auch was im Busche sein.