Hallo zusammen,
man stelle sich folgende Situation vor:
Fahrer A (PKW, keine Probezeit) wird 2009 mit 42 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn geblitzt, entsprechend zahlt er das Bußgeld, bekommt 3 Punkte und gibt im Dezember 2009/ 2010 den Führerschein für 4 Wochen ab.
Nun vermute man weiter, er würde im März 2011 erneut mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn geblitzt, noch kein Bescheid, es ist nicht klar, ob die Überschreitung mehr oder weniger als 40 km/h betrug.
Womit muss der Fahrer rechnen bei 39/ 42km/h Überschreitung? Wieviel weicht die gemessene/ tolerierte Geschwindigkeit üblicherweise von der Tachoanzeige ab?
Vielen Dank für Eure Hilfe - und nein, es handelt sich nicht um mich, Ermahnungen o.ä. sind nicht nötig.
Danke und Gruß
Ramona
