Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Ich bin im November 2mal mit 26 bzw 27 km/h außerorts geblitzt worden. Den ersten habe ich bemerkt und anstandslos im Dezember gezahlt, damit zum 6.12. rechtskräftig.
Den zweiten habe ich nicht bemerkt, der war aber wie gesagt auch im November 2 Wochen nach dem ersten.
Jetzt das Problem: im ersten Bußgeldbescheid steht, dass ich quasi 1 Jahr nach Rechtskraft auf Bewährung fahre sonst droht 1 Monat Fahrverbot. Der zweite Vorfall war aber vor Rechtskraft des ersten. Zählt der nun nicht, da er vor Rechtskraft des ersten Bescheides war, der ist das egal und es gilt immer innerhalb eines Jahres bei zwei Verstößen folgt Fahrverbot ?
Danke für eure Hilfe …
Hallo, das kann ich dir leider nicht beantworten, aber für die Zukunft hilft dir vielleicht dieser Link:
http://www.youtube.com/results?search_query=Punkteha…
Gruß
Rene