Geschwindigkeitsübertretung Schweiz

Hallo,

man stelle sich folgenden Fall vor:
Ein Deutscher wurde mit seinem Auto in der Schweiz auf einer Kraftfahrstraße(?) bei erlaubtem Tempo 80 mit „gefühlten“ 100 km/h geblitzt.

Wie geht es nun weiter? (Er ist mittlerweile wieder zu Hause.)

Mit was hat er zu rechnen? Wie sollte er sich verhalten?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo !

Sollte wider Wrwarten ein Bußgelsbescheid aus der Schweiz kommen,dann kann man überlegen ob man zahlen will(soll).
Eintreiben kann man es nicht,auch werden deutsche Behörden es nicht einziehen für die Schweizer(weil nicht EU).

Bei erneuter Schweizreise kann es aber bei einer Verkehrskontrolle auffallen,es wurde ein Bußgeld verhängt und nicht gezahlt. Dann muss man vor Ort zahlen !
Es sei denn es wäre verjährt.

MfG
duck313

Hallo

  1. Kommthoch wahrscheinlich ein solches Schreiben
  2. Zahlen muss man, man braucht es bloss nicht zu tun.
    Wer allerdings wieder in die Schweiz will, sollte die ca. 120 Franken Bussgeld lieber bezahlen.
    Alles andere ist reichlich teuerer, insbesondere wenn man in der Schweiz wegen einer Lapalie zur Verhaftung ausgeschrieben wird um abkassiert zu werden. Und zwar dann deutlich mehr. Da ist dann nix mit weiterfahren wenn man das Geld nicht dabei hat.

Diskussionen darum wer gefahren ist würde ich im übrigen auch keine Versuchen. Da gibts Fotoeinsicht nämlich nur für den RA und dann ists keine Ordnungwidrigkeit mehr sondern kommt zu nem Prozess.
Der ist in der Schweiz dann 2-geteilt. Strafrechtlich wie Verwaltungsrechtlich getrennte Verfahren und beide mit separater Strafe.

Gruss HighQ

Hallo

Alles andere ist reichlich teuerer, insbesondere wenn man in
der Schweiz wegen einer Lapalie zur Verhaftung ausgeschrieben
wird um abkassiert zu werden.

Wie ist das mit den Verjährungsfristen in der Schweiz?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

  1. Kommthoch wahrscheinlich ein solches Schreiben

Gehen wir doch mal davon aus, daß die Kantonspolizei heute 100 Euronen angefordert hat.

Was nun?

Gruß
Jörg Zabel