Geschwister auszahlen Hauskauf mit Mieteinnahmen

Guten Tag,

wie könnte man den folgenden Fall unter Geschwistern am besten regeln?

Von 4 Geschwistern möchte eines ein Mehrfamilienhaus käuflich erwerben, das z.Zt. im Besitz der Mutter ist (die nicht dort lebt). Das Haus verfügt über 4 Wohnungen, von denen zwei weiterhin vermietet bleiben sollen, in die anderen zwei möchte er - nach Umbau u. Zusammenlegung der Wohnungen - selbst einziehen.
Die Immobilie soll zunächst geschätzt werden, damit die anderen Geschwister ausbezahlt werden können. Die Mutter vezichtet dabei auf einen eigenen Teil. Aber was passiert mit den Mieteinnahmen, die sich über Jahrzehnte zum Vorteil des Käufers anhäufen? Wie können die anderen Geschwister diesbezüglich entschädigt werden?

Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo

die Geschwister werden ausbezahlt und das war’s.
Der Käufer trägt ja schließlich auch die Kosten der Finanzierung, das Risiko, dass mal eine Wohnung leer steht, anfallende Reparaturen, ggf. Renovierungen und muss die Einnahmen auch noch versteuern.

Gruß

Hallo,

Du kaufst morgen ein Auto und vermietest es ab übermorgen. Hat der Verkäufer irgendwelche Ansprüche?

Du kaufst ein Haus und vermietet es. Hat der Verkäufer irgendwelche Ansprüche?

Es ist vollkommen egal, dass hier der Vertrag zwischen Angehörigen und ggf. im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbregelung o.ä. steht. Wer erwirbt, ist frei mit der Sache zu verfahren, wie es ihm beliebt. Und ob er Auto/Haus/Wohnung selbst nutzt, guten Freunden umsonst überlässt oder gegen Geld vermietet ist seine Sache. Ebenfalls ob er das Geld für die Ablöse vorher schon unter dem Kopfkissen liegen hatte, es aus laufenden Einkünften über einen Kredit finanziert oder dafür die Mieteinnahmen verwendet.

BTW: Wenn man eine Immobilie bewerten lässt wird diese je nach Art und Nutzung bewertet. D.h. bei Mietobjekten orientiert sich die Ertragswertberechnung genau daran, was man mit der Vermietung über die Zeit an Erträgen erwarten kann.

Gruß vom Wiz

Hi,

das verstehe ich jetzt nicht. Wenn das Haus gekauft wird (normaler Preis vorausgesetzt) warum sollte er dann die Geschwister auszahlen? Es sei denn, die Geschwister würden im Grundbuch stehen. Wenn er das Haus von einem fremden Verkäufer kaufen würde, müßte er doch auch niemanden auszahlen.

Gruß
Tina

Erbe !!
Hallo,

hier geht es doch um eine vorgezogenes Erbe.

Da hilft es nicht, einen Gang zum Anwalt für Erbrecht zu absolvieren.

Mit dem Erbe und der Auszahlung sind auch Vorsorge etc. zu regeln, da im Pflegefall der Mutter die Geschwister sagen könnten „Geld ist weg“ und der Hausbesitzer schön seine Immobilie verkaufen müsste (Fall auf die Spitze getrieben).

Christian

Hallo,

hier geht es doch um eine vorgezogenes Erbe.

Da hilft es nicht, einen Gang zum Anwalt für Erbrecht zu
absolvieren.

Warum?

Mit dem Erbe und der Auszahlung sind auch Vorsorge etc. zu
regeln, da im Pflegefall der Mutter die Geschwister sagen
könnten „Geld ist weg“ und der Hausbesitzer schön seine
Immobilie verkaufen müsste (Fall auf die Spitze getrieben).

Eben, und gerade dies wird ein spezialisierter Kollege thematisieren, und hierfür geeignete Lösungsvorschläge unterbreiten (wir machen das jedenfalls so). Und dann sind die Leute hinterher oft überrascht, wieviel Aufwand und Gedanken man in so einer Sache treiben muss, und dass das richtig Arbeit ist, die auch entsprechend kostet.

Gruß vom Wiz

Guten Tag,

Hallo Tina!
Es ist so, dass das Haus der Mutter abgekauft werden soll, sie aber das Geld direkt unter den Geschwistern aufteilen möchte, da sie selbst in einem anderen eigenen Haus lebt und das Geld nicht benötigt.

Gruß,
Silvertabby

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Vielen Dank erst einmal für die Antwort!

Es ist so, dass die Mutter in einer anderen, eigenen Immobilie lebt und das Geld, das sich aus dem Hauskauf ergibt, direkt unter allen Geschwistern aufteilen möchte, da sie es zur eigenen Vorsorge nicht benötigt.

Gruß,
Silvertabby

Vielen Dank für die Antwort!!

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo Tina!

Vielen Dank für die Antwort!

Es ist so, dass die Mutter in einer anderen, eigenen Immobilie lebt und das Geld, das sich aus dem Hauskauf ergibt, direkt unter den Geschwistern aufteilen möchte, da sie es zur eigenen Vorsorge nicht benötigt.

Gruß,

Silvertabby

Hi,

nochmal zu meinem Verständnis:

Die Mutter möchte einem ihrer Kinder das nicht selbstbewohnte Mehrfamilienhaus verkaufen, zu einem sich aus vorliegenden Gutachten ergebenen Preis.

Die Mutter muß dann keine Kinder auszahlen sondern kann mit dem Geld machen was sie will. außer die Kinder sind als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, dann würde ihnen ein Anteil in Höhe des Miteigentumsanteil zustehen.

Andere Variante, die Mutter möchte mit dem Geld die Kinder abfinden um später mit dem Restvermögen machen zu können, was sie möchte. Dann kann Sie mit den Kindern einen notariellen Pflichtteilsverzicht machen, die Kinder bekommen dafür eine Summe X.

Noch andere Variante, die Mutter kann einen gewissen Betrag X ihren Kindern als Schenkung zukommen lassen.

Welche Variante meinst Du?

Gruß
Tina

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Hallo

ist doch toll, dass die Mutter das Geld aufteilen will, dann hat doch jeder das was er will - nur warum sollte dann das eine Geschwisterkind auch noch von den Mieteinnahmen abgeben?

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