Guten Tag,
es sind zu Hause 5 Kinder, wobei das älteste Kind ca. 650 km entfernt von zu Hause wohnt.
Die Mutter möchte nun Ihre Erbangelegenheit regeln.
Die 4 Geschwister 2-5 wollen das Haus nicht übernehmen, darauf hin wurde ohne Wissens des Kind Nr. 1 beschlossen, dass eine Enkelin von der besagten Mutter das Haus übernehmen soll.
Dies teilte die Mutter dem Kind Nr. 1 telefonisch mit, und gleichzeitig , dass angeblich die Kinder 2-5 auf Ihr Erbe verzichten.
Kommt dies einer Schenkung gleich?
Es wurde weder Kind Nr. 1 Kind noch gefragt, noch Ihre anderen Enkelkinder die bei ihr wohnen ob Interesse an der Übernahme des Hauses besteht.
Meine Frage: Was steht Kind Nr. 1 als Erbteil zu.
Vielen Dank und Gruß
Dies teilte die Mutter dem Kind Nr. 1 telefonisch mit, und
gleichzeitig , dass angeblich die Kinder 2-5 auf Ihr Erbe
verzichten.
Kommt dies einer Schenkung gleich?
kommt darauf an ob und was vertraglich geregelt wird/wurde.
Es wurde weder Kind Nr. 1 Kind noch gefragt, noch Ihre anderen
Enkelkinder die bei ihr wohnen ob Interesse an der Übernahme
des Hauses besteht.
Muß man ja auch nicht. Solange die Mutter geistig fit ist, kann sie mit ihrem Vermögen machen, was sie möchte.
Meine Frage: Was steht Kind Nr. 1 als Erbteil zu.
Nichts, die Mutter lebt ja noch und erben kann man erst, wenn jemand gestorben ist.
Ob und was in einem Erbfall zu bekommen wäre, kann man nicht beantworten, da es darauf ankäme ob und was vertraglich vereinbart wäre.
ist die Frau jetzt tot und das ganze wurde per Testament und Erbausschlagung gemacht oder ist sie noch am Leben und das ganze läuft über eine Schenkung?
Im Falle einer Schenkung müsste man erst einmal warten bis die Frau tot ist, ausrechnen wie viele Jahre zwischen Tod und Schenkung liegen, wie viel abgeschmolzen ist und dann was dem einen Kind als Pflichtteil zusteht.
So lange die Frau aber noch am Leben ist bekommt Kind 1 rein gar nichts, weil ein Erbe erst mit dem Tod einer Person entsteht.
Im Falle einer Schenkung müsste man erst einmal warten bis die
Frau tot ist, ausrechnen wie viele Jahre zwischen Tod und
Schenkung liegen, wie viel abgeschmolzen ist und dann was dem
einen Kind als Pflichtteil zusteht.
Hi,
man müsste zunächst prüfen, ob eine Abschmelzung überhaupt greift.