geschwisterermäßigung Kiga

Unser Sohn geht in den Kindergarten. Mein Mann hat noch ein Kind, was eine Woche bei uns, eine Woche bei der Mama wohnt und auch sonst werden alle Kosten geteilt. Da sie aber nicht bei uns gemeldet ist (und das wird die Mutter auch so beibehalten), können wir keine Ermäßigung für den Kindergartenbeitrag erhalten.

Ist es durch einen Zweitwohnsitz des Kindes eventuell möglich oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo minasmarie,

was sagt denn die Kindergartenleitung dazu? Bei uns ist die Leitung ein absolut kompetenter und hilfsbereiter Ansprechpartner.

lg, Dany

Guten Tag,
die Kindergartenleitung hat für uns gesprochen, auch gesagt, daß die Mutter des 1. Kindes eine Ermäßigung nicht in Anspruch nimmt, hat aber keine Entscheidungsgewalt.
Es heißt im Gesetz, daß die Kinder im Haushalt gemeldet sein müssen. Anderenfalls müßte vom Jugendamt oder Rechtsanwalt ein Schreiben vorliegen. Wir sind so froh, daß nach der Trennung meines Partners von seiner Ex-Partnerin alles einvernehmlich geklärt werden konnte im Sinne des Kindes ohne Jugendamt etc. und jetzt sowas. Wir tragen schließlich 50% aller Kosten für sein Kind und es muss nun mal bei einem (und in der Regel bei der Mutter) gemeldet sein.

Hallo :smile:

Unser Sohn geht in den Kindergarten. Mein Mann hat noch ein
Kind, was eine Woche bei uns, eine Woche bei der Mama wohnt
und auch sonst werden alle Kosten geteilt.

Eine Frage habe ich - wurde der Elternbeitrag für das Halbgeschwister denn nach der Trennung / Scheidung angepasst? Oder wurde der „alte“ Beitrag beibehalten und dein Mann zahlt die Hälfte davon? Das wäre so ja nicht ganz richtig, meiner Meinung nach.

Grüße
Lilith

Guten Tag,

sie ist schon in der Schule und soweit ich weiß, kriegt sie keine Ermäßigung.
Da wäre es ja auch so nicht möglich, da ja jeweils nur ein Kind gemeldet ist. Bei uns unser Sohn, bei der Mutter ihre Tochter.