Hab in einem Friseursalon gelernt in dem im Dezember der Meister gegangen ist, hab den rest der Ausbildung ohne Ausbilder gelernt…
Kann man mir den Gesellenbrief aberkennen auch wenn ich bestanden hätte???
Hallo,
wenn die Prüfung bestanden ist, ist sie bestanden, Punkt.
Daran ist nicht zu rütteln.
Es ist Sache der Handwerkskammer sich darum zu kümmern. Die hätten nämlich den Betrieb die Ausbildungserlaubnis versagen müssen und dich vorher auf die Konsequenzen hinweisen.
- Glück gehabt.
MfG
Uli
Zulassung zur Prüfung?
Guten Tag, Grußlose!
Hab in einem Friseursalon gelernt in dem im Dezember der
Meister gegangen ist, hab den rest der Ausbildung ohne
Ausbilder gelernt…
Kann man mir den Gesellenbrief aberkennen auch wenn ich
bestanden hätte???
Was heißt denn bestanden hätte?
Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob du zur Prüfung zugelassen wirst, denn du musst eine gewisse Zeit abgeleistet haben oder einen Antrag auf Verkürzung der Lehrzeit stellen.
Wenn man dich jedoch zugelassen hat und du die Prüfung erfolgreich absolviert hast, dann kann dir keiner mehr den Gesellenbrief wegnehmen.
Gruß, ChrisTine
Hallo,
Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob du zur Prüfung
zugelassen wirst, denn du musst eine gewisse Zeit abgeleistet
haben oder einen Antrag auf Verkürzung der Lehrzeit stellen.
Es mag sein, dass hier Ausnahmeregelungen gelten, die der Ursprungsposterin nicht bekannt sind. Es könnte ja sein, dass die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber (irgendwer muss es ja sein) Absprachen mit der Handwerkskammer hat und deswegen alles in Ordnung ist.
Gruß
Jörg Zabel