Gesellenprüfung & Materialkosten Dringend !

Ein Azui im 3ten Lehrjahr hat Gesellenprüfung .Der AG sagt das sämtliche für die Prüfungsmaterialien selbst bezahlt werden müssen !!
Der Azui hat die Hndwerkskammer angerufen und nachgefragt ob das stimmt !
Auskuft der H Kammer der Ausbilder muß ALLE Materialkosten und Prüfungsgebühren tragen !!
Man solle den AG darauf ansprechen.
Der Azui hat dies schon öfters getan leider ohne Erfolg.
FRAGE
1 : Wenn der Azubi die ganzen Belege sammelt können die Kosten nach der Prüfung noch geltend gemacht werden??
2 : Wenn der Azubi oder die Eltern schriftlich beim AG die Kosten gefordert werden vor der Prüfung wird das Arbeitsverhältnis und das Zeugni dementsprechend ausfallen !
Oria

Falls mein Ratschlag erwünscht ist.
Lasse es dir schriftlich von der Handwerkskammer geben. Besser, die Handwerkskammer schickt die Rechnung gleich zu ihm.
Die zahlt der dann auch. Die Gaudi eien Rechnung zu vergessen bei der Handwerksammer macht man nur einmal :wink: Die schicken nach 3-4 Wochen eine Mahnung und nach nochmals 3-4 Wochen den Gerichtsvolzieher. Die könen sich den Titel selbst geben.

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Anmerkung
Hallo,

Die könen sich den Titel selbst geben.

das ist natürlich Quatsch.
Gruß
Axel

Hallo

2 : Wenn der Azubi oder die Eltern schriftlich beim AG die
Kosten gefordert werden vor der Prüfung wird das
Arbeitsverhältnis und das Zeugni dementsprechend ausfallen !

Naja, das Arbeits- (besser gesagt Ausbildungs-) verhältnis ist danach ja eh beendet und gegen ein zu Unrecht schlecht erteiltes Zeugnis kann man angehen. Ich überlege nur, ob Du dir mit deiner Idee einen Gefallen tust, denn wie soll das später weitergehen? Da kannst Du auch gleich auf deinen Urlaub verzichten oder für 1€/Stunde arbeiten „um des lieben Friedens willen“… Der AG hat die Kosten zu tragen, was er dem http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/BJNR093110005B… auch entnehmen kann. Siehe es also als Teil Ausbildung an, daß Du lernst, deine Rechte wahrzunehmen.

Taktieren würde ich nur dann, wenn die Frage der Übernahme noch nicht geklärt ist.

Ach ja, bzgl der Frage an sich: ja, m.E. können die Kosten später noch eingefordert werden. Aber auch hier könnte die Kammer dir sicher noch etwas Konkreteres zu sagen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
nein sogar die Dame von der Kammer meinte:sie wollen doch nicht das ihre Tochter dann noch in soch einem betrieb arbeitet !!
Die Frage ist wielange nach der Ausbildung kann man die Ohne zum Anwalt gehen zu müssen?
Wie stellen wir das am besten an?
Danke Oria

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Also die Hnadwerkskammer sagt sie sei für solche Sachen nicht zuständig !!
Ori

Scheinbar gibt es nur eine ganz kurze Zeit !!
Wo finde ich die Antwort auf diese Frage?

Oria, wer hat denn behauptet, dass es nur eine kurze Frist ist? Denjenigen müsstest du fragen … und der kann dir - hoffentlich - die Antwort geben.
Alternativ -> im Ausbildungsvertrag und - insofern im Ausbildungsvertrag ein Tarifvertrag genannt ist - im Tarifvertrag schauen ob da etwas von einer „Ausschlussfrist“ steht. Die Ausschlussfrist kann auch wesentlich kürzer sein als die gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB.

MfG

(könnte auch sein, dass für das Friseurhandwerk noch paar allgemeinverbindliche TV gelten … bin mir da aber jetzt nicht sicher)

Ach du meine Güte das ist zu deutsch für mich…da muß ich gleich mal nachschauen.
PS:die Handwerkskammer hat das gesagt ,leider kann mir dort aber keine Auskunft geben wielange die Frist ist !!
Einfach zum k…
Ich werde nachschauen was dort drin steht.Was bedeute das Schlußendlich Xolophos?
Oria

Das macht die H-Kammer nicht hat mir gestern die Dame von dort gesagt !!
Es fühlt sich irgendwie keiner uständig…
Ich könnt heueln…
Oria

PS:IM LEHRVERTRAG STEHT GESCHREBEN DAS ER ALLE KSTEN BEZAHLEN MU? DA HAT ER AUCH TERSCHRIEBEN !!
Aber er will nicht !!
Was tun ?

Ich werde nachschauen was dort drin steht.Was bedeute das
Schlußendlich Xolophos?

Keine Panik Oria! Die gesetzliche Frist nach dem BGB wäre 3 Jahre. Bei einer vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfrist kann sie 2 Monate, 6 Monate oder was auch immer vereinbart wurde sein und dann sind Ansprüche (jetzt wirds noch deutscher :wink: in der Zeit die in der Ausschlussfrist-Klausel steht nach ihrer Fälligkeit verfallen.

Stell dir das vor wie die Bezahlung einer Rechnung. Auf der Rechnung steht bis wann du sie bezahlen musst und das nennt man Fälligkeit (= sie ist fällig zur Bezahlung). Wenn man die Rechnung jetzt nicht bezahlen würde, dann besteht die Forderung ja noch immer, aber die besteht eben nicht ewig. Damit nicht jemand, der dir vor 30 Jahren irgendwann mal ne Rechnung geschrieben hat, die du (aus welchem Grund auch immer) nicht bezahlt hast, jetzt noch kommen kann und das Geld verlangt, gibt es zeitliche Grenzen bis wann derjenige das noch fordern darf. Danach vefällt der Anspruch auf die Forderung. Das heißt, dass derjenige auch klagen könnte und er Richter sagt dann: „Nö, da sind Sie zu spät.“ **(

Also in den Ausbildungvertrag nach dieser „Ausschlussfrist“ suchen und wenn da nichts davon steht, dann im Ausbildungsvertrag schauen ob ein Tarifvertrag gilt. Wenn einer gilt, dann müsstet ihr euch den Tarifvertrag beschaffen und dort nach dieser Ausschlussfrist schauen, wenn dort auch nichts steht, dann gilt die gesetzliche Frist von 3 Jahren.

MfG**

Aha das kan man gut verstehen :smile:)

Ich werde morgen gleich mal nachschauen glaube es ist ein Tarifvertrag…meld mich morgen
Danke!!
Ori

Also da steht nirgends was von einer Ausschlussfrist-Klausel !
Es ist eein Berfsausbildungsvertrag von der handwerkskammer .
Und nu ??
Oria

Und nu ??

Hallo Oria, dann gilt die gesetzliche Verjährung. Und die ist 3 Jahre. Also noch Zeit.

MfG

Dann danke ich dirfür die hilfreiche Info.
Wir werden Belege sameln und die nach der Prüfung fordern .
Vorer hat keinen Sinn da * MoBBING * och im Kurs steht !!
ori

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