Servus Leute,
hab mal Frage und brauch eure Hilfe:
wenn man die Gesellenprüfung Teil 1 nicht bestanden hat, habe 46 %, muss oder kann man die wiederholen. Wenn ja, wann wäre dies der Fall???
Über Antworten wäre ich sehr dankbar
MfG
Servus Leute,
hab mal Frage und brauch eure Hilfe:
wenn man die Gesellenprüfung Teil 1 nicht bestanden hat, habe 46 %, muss oder kann man die wiederholen. Wenn ja, wann wäre dies der Fall???
Über Antworten wäre ich sehr dankbar
MfG
Hallo,
wenn man die Gesellenprüfung Teil 1 nicht bestanden hat, habe
46 %, muss oder kann man die wiederholen.
Ich zitiere § 31 Abs 1 der HwO:
„(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B) sind Gesellenprüfungen durchzuführen. Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Gesellenprüfung nicht eigenständig wiederholbar.“
Mehr ist der HwO nicht zu entnehmen.
Wenn ja, wann wäre
dies der Fall???
Den Termin erfährst du bei deiner Hwk.
Gruß
Otto