Hi,
welche Pflichten hat ein Prüfling wenn dieser die Gesellenprüfung nicht bestanden hat.
Muß er wieder in die Schule bei nicht bestandener Theorie?
Oder kann er auch eine andere Arbeit annehmen und die Prüfung auch so wiederholen.
Vielen Dank.
Hi,
welche Pflichten hat ein Prüfling wenn dieser die Gesellenprüfung nicht bestanden hat.
Muß er wieder in die Schule bei nicht bestandener Theorie?
Oder kann er auch eine andere Arbeit annehmen und die Prüfung auch so wiederholen.
Vielen Dank.
Sieh mal hier nach (Seite 18ff):
http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/G…
Sicherheitshalber solltest Du aber den Ausbildungsberater bei der für Dich zuständigen HWK dazu noch mal fragen.
Da das Ausbildungsverhältnis auch mit dem Ablauf der Ausbildungszeit endet müsstest Du kurzfristig nach dem Nichtbestehen der Prüfung die Verlängerung der Ausbildung bei Deinem Ausbildungsbetrieb beantragen. Sonst endet das Ausbildungsverhältnis „automatisch“. Du müsstest Dich in diesem Fall selbst bei der HWK zur Wiederholungsprüfung anmelden und die Prüfungskosten selbst tragen.