Gesellschaft für Informatik warnt vor gläsernem Bü

TK-Überwachungsverordnung: Orwell lässt grüßen

Als ernst zu nehmende „Bedrohung der Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger“ hat der Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die von der Regierung geplante Neufassung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) bezeichnet.

Mit dem von der Regierung vorgelegten Entwurf werde jegliche Telekommunikation zu jeder Zeit überwachbar, auch und gerade die über das Internet, so Mayr. Zu jeder E-Mail, jedem Geschäft im Internet, jedem Anruf über ein Handy, ja sogar zu jeder mobil gesendeten Textnachricht (SMS) könne (bzw. müsse) nun neben dem Inhalt automatisch das zugehörige Wer?, Wann?, Wo?, Mit wem?, Wie lange? usw. aufgezeichnet und kontrolliert werden. Die neue Verordnung verpflichtet die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, diese Daten zu speichern und für berechtigte Dienststellen (z.B. Strafverfolger) jederzeit bereitzuhalten.

„Was die Regierung hier plant, erinnert an das Überwachungsszenario aus Orwells 1984“, so Mayr. Statt dessen gelte es, hohe Hemmschwellen zu errichten, damit richterliche Abhöranordnungen wirklich nur in objektiv nachvollziehbaren Ausnahmefällen außerordentlicher Dringlichkeit erteilt werden. Hier sei die Politik in höchstem Maße gefragt.

„Der Löwenanteil aller Kommunikation erfolgt heute auf elektronischem Wege. Nur weil das Aufzeichnen, Kopieren und Schnüffeln hier leichter als bei der klassischen Post ist, darf man es nicht einfach tun, sondern höchstens unter sorgfältigster Abwägung aller Für und Wider. Oder wollen Sie, dass in Zukunft auch die Post jeden Brief öffnet, kopiert und mit allen Absenderabgaben irgendwo ‚mundgerecht‘ für Verfolgungsorgane abspeichert?“, fragt Mayr.

Bei allem Verständnis für berechtigte Belange der Strafverfolgung und der Verfassungsschutzorgane belasten die Regulierungen der TKÜV Betreiber und Nutzer übergebührlich und in unzumutbarer Weise, ohne dass sie einen wirklichen Schutz gegen Kriminalität im Internet bieten. Sie verschieben den vom Gesetzgeber ursprünglich erreichten Ausgleich zwischen Überwachung und informationeller Selbstbestimmung zu Ungunsten der Freiheitsrechte der Bürger, so die GI.

Die GI appelliert deshalb an Regierung und Parlament, ihre Vorlage unter Einbeziehung rechtsstaatlicher Gesichtspunkte zu überarbeiten.

Ehe weitere Überwachungsmaßnahmen und die Infrastrukturen dafür eingerichtet werden, sind deren Kosten und Nutzen sowie die durch die neuen Infrastrukturen entstehenden zusätzlichen Risiken für die Sicherheit der Telekommunikation kritisch so gegeneinander abzuwägen, dass die Bewertung öffentlich nachvollziehbar ist.

Und nun: was wie sichern ?

( nur kein PGB )

Gruss
jan

Hallo

Gottseidank gibt es Unternehmen die sich zum Schutz der persoenlichen Datenfreiheit engagieren. Alle Verordnungen sind reine Theorie, Sie finden nicht auf dem Internet statt. Jeder Netz Administrator hat die Moeglichkeit das sniffen zu unterbinden, genauso jeder Privatmann/frau

Gruss

Elmar

TK-Überwachungsverordnung: Orwell lässt grüßen

Als ernst zu nehmende „Bedrohung der Freiheitsrechte unserer
Bürgerinnen und Bürger“ hat der Präsident der Gesellschaft für
Informatik (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die von der
Regierung geplante Neufassung der
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) bezeichnet.

Die GI appelliert deshalb an Regierung und Parlament, ihre
Vorlage unter Einbeziehung rechtsstaatlicher Gesichtspunkte zu
überarbeiten.

Ehe weitere Überwachungsmaßnahmen und die Infrastrukturen
dafür eingerichtet werden, sind deren Kosten und Nutzen sowie
die durch die neuen Infrastrukturen entstehenden zusätzlichen
Risiken für die Sicherheit der Telekommunikation kritisch so
gegeneinander abzuwägen, dass die Bewertung öffentlich
nachvollziehbar ist.

Und nun: was wie sichern ?

( nur kein PGB )

Gruss
jan