Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen,
die ist dann nicht mehr freiwillig…
gemeinsamen Steuererklärung (Mann und Frau haben Gütergemeinschaft
vereinbart,
Die Gütergemeinschaft hat damit gar nichts zu tun
die Frau wurde bisher mit Einkommen 0;00€
berechnet) muß das Einkommen der Frau (als Gesellschafterin
aus der GbR) dazugerechnet und angegeben werden?
Es muss nicht angegeben werden, weil es vom FA von Amts wegen berücksichtigt wird.
Will man aber die ESt vorab berechnen, ist es sinnvoll, das anzugeben.
Fall 2: Mann hat einen Jahresverdienst X
Die GbR (wo die Frau Gesellschafterin ist) hat
Verluste eingefahren.
Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen
…immer noch nicht freiwillig…
Steuererklärung
(Mann und Frau haben Gütergemeinschaft vereinbart,
Gütergemeinschaft immer noch egal
die Frau
wurde bisher mit Einkommen 0;00€ berechnet) könnte der Verlust
der Frau (als Gesellschafterin aus der GbR) in der gemeinsamen
Steuererklärung steuermindernd angegeben werden?
Ja, aber auch wenn er bei der StE nicht angegeben wird, wird er vom FA von Amts wegen berücksichtigt.
Für beide Varianten: die Frau ist in der Krankenkasse des
Mannes familienversichert. Müsste sie als Gesellschafterin
eine eigene Krankenversicherung abschließen?
Wenn sie mehr als 360 € Einkünfte pM hat schon
Auch, wenn sich manches vielleicht dumm anhört, ich bin kein
Experte und bedanke ich mich für Eure Hilfe!
Daher sollte dieses fiktive Ehepaar unbedingt VORAB zum Steuerberater.