Gesellschafter

Ich habe eine interessante Geschichte:
was ist in einem Fall, wenn ein verheireteter Mann in der Steuerklasse 3 (verh.) ca 3/4 Jahr Alleinverdiener ist und danach wird die Ehefrau eine Gesellschafterin in einer Firma? Sollte dies Auswirkungen auf die Steuerklasse des Mannes haben? Oder was meint Ihr, sollte danach ein Steuerklassenwechsel erforderlich sein? Wie ist das überhaupt mit einer gesellschaftervertrag? Müsste die Frau auch eine Steuerkarte haben? Kann man irgendwo nachlesen? Dieser rein theoretischer Fall bzw. Möglichkeit interessiert mich. Hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank für die Antwort.

mr.timer

Ich habe eine interessante Geschichte:
was ist in einem Fall, wenn ein verheireteter Mann in der
Steuerklasse 3 (verh.) ca 3/4 Jahr Alleinverdiener ist und
danach wird die Ehefrau eine Gesellschafterin in einer Firma?

Um welche Firma gehts denn? GmbH? GbR?

Sollte dies Auswirkungen auf die Steuerklasse des Mannes
haben?

Kommt auf die Antwort zu obiger Frage an

Oder was meint Ihr, sollte danach ein
Steuerklassenwechsel erforderlich sein?

s.o.

Wie ist das überhaupt
mit einer gesellschaftervertrag?

s.o.

Müsste die Frau auch eine
Steuerkarte haben?

s.o.

Dieser rein
theoretischer Fall bzw. Möglichkeit interessiert mich. Hat
jemand Erfahrung?

Ja, der StB des Vertrauens.

Ja, sie wäre Gesellschafterin in einer GbR

Sollte dies Auswirkungen auf die Steuerklasse des Mannes haben?

Der Mann hat dann StKl 3, zwingend.

Oder was meint Ihr, sollte danach ein Steuerklassenwechsel
erforderlich sein?

Wenn er vorher was anderes als 3 hatte-ja

Wie ist das überhaupt mit einer gesellschaftervertrag?

Der sollte auf alle Fälle vom Fachmann erstellt werden, oder zumindest von einem überprüft werden.

Müsste die Frau auch eine Steuerkarte haben?

Nein

Kann man irgendwo nachlesen?

Ja, § 15 EStG

Als kleine Ergänzung vielleicht:

Die Ehefrau erhält ihre Gewinne (sofern sie welche hat) ohne Steuerabzug. Da in der Regel nicht gleich Vorauszahlungen vom Finanzamt festgesetzt werden ist dann mit einer u.U. saftigen Nachzahlunge zu rechnen. Diese sollte unbedingt in die Finanzplanung eingearbeitet werden, nicht dass das Finanzamt am Ende eine größere Summe haben möchte und das Geld wurde schon „auf den Kopf gehauen“.

Gruß

Jörg

Guten Tag,

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Ich möchte diesen theoretischen Fall zusammenfassen: Der Mann und die Frau haben Gütergemeinschaft vereinbart, bei der jährlichen (freiwilligen) Einkommensteuererklärung wurde die Frau mit Einkommen 0,00€ berechnet. Der Mann hatte (da verheiratet, Alleinverdiener) die Steuerklasse 3.
Fall 1: Mann hat einen Jahresverdienst X
Frau als Gesellschafterin in einer GbR hat
ebenfalls ein Verdienst als Gesellschafterin
(Einkommen, Gewinn aus der GbR )

Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen, gemeinsamen Steuererklärung (Mann und Frau haben Gütergemeinschaft vereinbart, die Frau wurde bisher mit Einkommen 0;00€ berechnet) muß das Einkommen der Frau (als Gesellschafterin aus der GbR) dazugerechnet und angegeben werden?

Fall 2: Mann hat einen Jahresverdienst X
Die GbR (wo die Frau Gesellschafterin ist) hat
Verluste eingefahren.

Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen Steuererklärung (Mann und Frau haben Gütergemeinschaft vereinbart, die Frau wurde bisher mit Einkommen 0;00€ berechnet) könnte der Verlust der Frau (als Gesellschafterin aus der GbR) in der gemeinsamen Steuererklärung steuermindernd angegeben werden?

Für beide Varianten: die Frau ist in der Krankenkasse des Mannes familienversichert. Müsste sie als Gesellschafterin eine eigene Krankenversicherung abschließen?

Auch, wenn sich manches vielleicht dumm anhört, ich bin kein Experte und bedanke ich mich für Eure Hilfe!

mr.timer

Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen,

die ist dann nicht mehr freiwillig…

gemeinsamen Steuererklärung (Mann und Frau haben Gütergemeinschaft
vereinbart,

Die Gütergemeinschaft hat damit gar nichts zu tun

die Frau wurde bisher mit Einkommen 0;00€
berechnet) muß das Einkommen der Frau (als Gesellschafterin
aus der GbR) dazugerechnet und angegeben werden?

Es muss nicht angegeben werden, weil es vom FA von Amts wegen berücksichtigt wird.
Will man aber die ESt vorab berechnen, ist es sinnvoll, das anzugeben.

Fall 2: Mann hat einen Jahresverdienst X
Die GbR (wo die Frau Gesellschafterin ist) hat
Verluste eingefahren.

Frage hierzu: Bei der jährlichen freiwilligen

…immer noch nicht freiwillig…

Steuererklärung
(Mann und Frau haben Gütergemeinschaft vereinbart,

Gütergemeinschaft immer noch egal

die Frau
wurde bisher mit Einkommen 0;00€ berechnet) könnte der Verlust
der Frau (als Gesellschafterin aus der GbR) in der gemeinsamen
Steuererklärung steuermindernd angegeben werden?

Ja, aber auch wenn er bei der StE nicht angegeben wird, wird er vom FA von Amts wegen berücksichtigt.

Für beide Varianten: die Frau ist in der Krankenkasse des
Mannes familienversichert. Müsste sie als Gesellschafterin
eine eigene Krankenversicherung abschließen?

Wenn sie mehr als 360 € Einkünfte pM hat schon

Auch, wenn sich manches vielleicht dumm anhört, ich bin kein
Experte und bedanke ich mich für Eure Hilfe!

Daher sollte dieses fiktive Ehepaar unbedingt VORAB zum Steuerberater.

Hallo,
vielen Dank für die Hinweise für diesen theoretischen Fall!
Grüße
mr.timer