Gesellschafter-Geschäftsfüher einer GMBH

Ich bin in „meiner“ GmbH als geschäftführender Gesellschafter tätig, d.h. ich bin als Geschäftfüher eingestellt.
Kann ich mich außerdem in meiner eigenen Firma auch noch als „Minijobber“ (450,00 €) einstellen, um SV-pflichtig zu werden?
Das man sich (wenn man eine GmbH betreibt und dort als Geschäftsführer angestellt ist)sich bei einer Fremd-Firma SV-pflictig anstellen lassen darf, ist mir bekannt. Aber wie verhält es sich bei der eigenen Firma?
Vielen Dank .

Antwort:
Mit dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen, weil ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin!
Sorry, vielleicht beim nächsten Mal!!!

Gruß

hebrube

Ich denke, dass das als Gestaltungsmissbrauch gewertet wird.
Als Minijobber ist man im übrigen auch noch nicht SV-pflichtig!
Am besten fragst du mal deinen Steuerberater.

Ich denke, dass das als Gestaltungsmissbrauch gewertet wird.
Als Minijobber ist man im übrigen auch noch nicht
SV-pflichtig!
Am besten fragst du mal deinen Steuerberater.

Vielen Dank.
Aber als Minijobber (von 400,01-800,00 €) ist man SV pflichtig.(KV/RV/AV/PV) Man kann auch die Gleitzonenregelung anwenden oder auch nicht.
Vielen Dank noch einmal.

Ich denke, dass das als Gestaltungsmissbrauch gewertet wird.
Als Minijobber ist man im übrigen auch noch nicht
SV-pflichtig!
Am besten fragst du mal deinen Steuerberater.

Vielen Dank.

Vielen Dank.

Ist mir neu und ich denke das macht keinen Sinn. Steuerbarter fragen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ob man grundsätzlich neben seiner Geschäftsführertätigkeit arbeiten darf, regelt der Anstellungsvertrag. Allerdings kann ich mir u.a. aus den genannten Gründen nicht vorstellen dass 2 Jobs bei einer Firma zulässig sind. Die Frage sollte ein Steuerberater klären.

Ob man grundsätzlich neben seiner Geschäftsführertätigkeit
arbeiten darf, regelt der Anstellungsvertrag. Allerdings kann
ich mir u.a. aus den genannten Gründen nicht vorstellen dass 2
Jobs bei einer Firma zulässig sind. Die Frage sollte ein
Steuerberater klären.

Vielen Dank.