Er ist in „seiner“ GmbH als geschäftführender Gesellschafter tätig, d.h. er ist als Geschäftfüher eingestellt.
Kann er sich außerdem in seiner eigenen Firma auch noch als „Minijobber“ (450,00 €) einstellen, um SV-pflichtig zu werden?
Das man sich (wenn man eine GmbH betreibt und dort als Geschäftsführer angestellt ist)sich bei einer Fremd-Firma SV-pflichtig anstellen lassen darf, ist mir bekannt. Aber wie verhält es bei der eigenen firma?
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
das geht nicht - wenn er schon als Geschäftsführer einer GmbH.
als Selbständiger eingestuft ist, dann kann er nicht als Angestellter, egal in welcher Firma, krankenversicherungspflichtig werden, in der eigenen Firma schon gleich gar nicht.
Gruß
Czauderna