Gesellschafter-Geschäftsführer

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers.

Mal angenommen, dieser jemand wäre Gesellschafter einer GmbH (100%) und Geschäftsführer der GmbH. Dann besteht keine Sozialversicherungspflicht, klar.

Wenn aber dieser jemand noch bei einer weiteren GmbH Gesellschafter ist, aber dort mit einer Beteiligung unter 50% und dort auch Geschäftsführer ist, wie sieht es dann mit einer Sozialversicherungspflicht aus?

Ist diese Tätigkeit getrennt von der ersten zu beurteilen (mit einer eventuellen SV-Pflicht)? Oder sagt man, er kann auch dort nicht abhängig beschäftigt sein weil er es in der ersten Beschäftigung auch nicht ist?

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße

Hallo,

wenn jemand als Gesellschafter-Geschäftsfüher (100%) tätig ist, dann gilt er nicht als Arbeitnehmer, sondern als hauptberuflich Selbständiger. Diese hauptberufliche Selbständigkeit verhindert nach § 5 Abs. 5 SGB V die Versicherungspflicht in der KV und als Folge auch in der PflV. Das gilt dann auch für jede andere Arbeitnehmertätigkeit auch in fremden Betrieben ohne Beteiligung.

In der RV und Alv ist die Versicherungspflicht in der anderen Firma mit Minderheitsbeteiligung gesondert zu prüfen. Hierzu empfiehlt sich eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV. Entscheidend wird dabei sein, ob er trotz Minderheitsbeteiligung entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft hat. Das könnte der Fall sein, wenn nahe Angehörige ebenfalls Anteile halten oder die 1. GmbH gleichzeitig auch Gesellschafter der 2. GmbH ist.

Gruß Woko

In der RV und Alv ist die Versicherungspflicht in der anderen
Firma mit Minderheitsbeteiligung gesondert zu prüfen. Hierzu
empfiehlt sich eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV.
Entscheidend wird dabei sein, ob er trotz
Minderheitsbeteiligung entscheidenden Einfluss auf die
Gesellschaft hat.

Das ist mir klar, aber angenommen der Gesellschafter hat keine beherrschende Stellung dann wäre er für diese Tätigkeit RV- und AV-pflichtig? Hab ich Dich da richtig verstanden?

Hallo,

Genau so ist es auch zu verstehen.
Hinsichtlich der Status-Prüfung durch die RV gibt es einen Prüfkatalog, bei der auch zusätzliche Kriterien geprüft werden:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03 statusfeststellung/anlage3 1 entscheidungshilfe gesellschafter geschaeftsfuehrer pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anlage3_1_entscheidungshilfe_gesellschafter_geschaeftsfuehrer_pdf)

Gruß Woko

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Genau so ist es auch zu verstehen.

Super, danke :smile: