Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
Mal angenommen, dieser jemand wäre Gesellschafter einer GmbH (100%) und Geschäftsführer der GmbH. Dann besteht keine Sozialversicherungspflicht, klar.
Wenn aber dieser jemand noch bei einer weiteren GmbH Gesellschafter ist, aber dort mit einer Beteiligung unter 50% und dort auch Geschäftsführer ist, wie sieht es dann mit einer Sozialversicherungspflicht aus?
Ist diese Tätigkeit getrennt von der ersten zu beurteilen (mit einer eventuellen SV-Pflicht)? Oder sagt man, er kann auch dort nicht abhängig beschäftigt sein weil er es in der ersten Beschäftigung auch nicht ist?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße