Hallo,
ich bin hauptberuflich ganz normaler Arbeitnehmer. Privat habe ich eine GmbH neu gegründet, deren Zweck u.a. Immobilienverwaltung ist. Mittelfristig möchte ich die Gesellschaft auch nur nebenbei führen und bei meinem jetzigen Arbeitgeber in einem normalen Angestelltenverhältnis bleiben. Ich beziehe kein Gehalt oder andere Leistungen von der GmbH.
Für die Finanzierung des Erwerbs einer ersten Immobilie (die vermietet wird), hat mir meine Bank als Alternative zu einem normalen Annuitätendarlehen ein Darlehen in Verbindung mit einer Einzahlung in eine Rentenversicherung angeboten, was deshalb interessant ist, weil ein wesentlich geringerer Zinssatz zustande kommt. Meine Fragen sind:
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Können die Zahlungen tatsächlich von der GmbH steuerlich als normale Betriebsausgaben angesetzt werden, obwohl ich kein Gehalt oder andere Leistungen beziehe?
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Für den Fall, dass ich irgendwann von meinem Arbeitgeber gekündigt werden würde, hätte dies einen Einfluss auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Hinsicht, dass mir unterstellt werden könnte, ich hätte ja eine vergütete Tätigkeit und wäre nicht tatsächlich arbeitslos (dem Arbeitsmarkt würde ich dann aber zur Verfügung stehen!)
Ich bin dankbar für jeden Hinweis!
Beste Grüsse
Vidal