Gesellschafter-GF - Rentenversicherung?

Hallo,

ich bin hauptberuflich ganz normaler Arbeitnehmer. Privat habe ich eine GmbH neu gegründet, deren Zweck u.a. Immobilienverwaltung ist. Mittelfristig möchte ich die Gesellschaft auch nur nebenbei führen und bei meinem jetzigen Arbeitgeber in einem normalen Angestelltenverhältnis bleiben. Ich beziehe kein Gehalt oder andere Leistungen von der GmbH.

Für die Finanzierung des Erwerbs einer ersten Immobilie (die vermietet wird), hat mir meine Bank als Alternative zu einem normalen Annuitätendarlehen ein Darlehen in Verbindung mit einer Einzahlung in eine Rentenversicherung angeboten, was deshalb interessant ist, weil ein wesentlich geringerer Zinssatz zustande kommt. Meine Fragen sind:

  1. Können die Zahlungen tatsächlich von der GmbH steuerlich als normale Betriebsausgaben angesetzt werden, obwohl ich kein Gehalt oder andere Leistungen beziehe?

  2. Für den Fall, dass ich irgendwann von meinem Arbeitgeber gekündigt werden würde, hätte dies einen Einfluss auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Hinsicht, dass mir unterstellt werden könnte, ich hätte ja eine vergütete Tätigkeit und wäre nicht tatsächlich arbeitslos (dem Arbeitsmarkt würde ich dann aber zur Verfügung stehen!)

Ich bin dankbar für jeden Hinweis!

Beste Grüsse
Vidal

Hallo Vidal,

mit Verlaub: ich finde die Gestaltung insgesamt unsinnig.

Die Zahlungen der GmbH in die Rentenversicherung sind Betriebsausgaben, da sie de facto als Gehalt des Geschäftsführers zu betrachten sind. Sozialversicherungsrechtlich gilt der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer im übrigen als Selbständiger. Insoweit habe ich erhebliche Zweifel, ob im Fall der Arbeitslosigkeit - losgelöst von der Frage der Versicherungsbeiträge - überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort!

Ich finde es auch unsinnig, hätte lieber das Darlehen ohne weitere Bedingungen mit dem niedrigen Zinssatz. Aber die Bank will mich eben in dieser - bankeigenen - Versicherung. Naja, im Zweifel werde ich mich für das Angebot mit dem höheren Zinssatz entscheiden, um allen Risiken aus dem Weg zu gehen.

Was das Sozialversicherungsrechtliche betrifft, das ist allerdings bereits relativ klar. Da ich einen Vollzeitjob habe und in der GmbH, die mich, wenn sie am Laufen ist, auch nicht extrem viel Zeit kostet, niemand angestellt wird, zahle ich weiter meine Versicherungsbeiträge über mein Angestelltenverhältnis.

Beste Grüsse
Vidal

Du scheinst dich ja irgenwie schon informiert zu haben.
Also Tilgungen keine Betiebsausgaben, meineneserachtens auch nicht die Renten VS.

  1. Na selbstverständlich. Es ahndelt sich eventuell auch um eine verdeckte Einlage handeln.

Warum wurde eine GmbH gegründet? GmbH und Immobilien ist eigentlich immer schlecht! Den Darlehensvertrag musst du doch sicherlich auch privat unterzeichnen, oder?

Sorry, Ihre gestaltung ist zu komplex um sie in diesem Forum ordentlich zu beantworten. Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Steuerberater. Nur der kann alle eventualitäten abklären.
Weitere Infos unter www.asg-steuer.de

Mfg Kreuzer Michael