Gesellschafter -Uneinigkeiten- Kündigung möglich?

Ein Gesellschafter,(gleichzeitig Direktor)von insgesamt 4 Gesellschaftern einer Firma wird von den 3 Gesellschaftern als Direktor abberufen , weil er nicht nachweisbare Betrügereien vollzogen hat.
Die 3 Gesellschafter dieser Firma (zusammen haben sie die Mehrheitsstimmen) ernennen einen von ihnen als neuen Direktor.
Der abberufene Direktor gibt schriftlich bekannt, das der neue Direktor für alle kommenden Schäden allein verantwortlich ist und haftet…
Aufforderungen,sich an den finanziellen Einlagen zu beteiligen werden nicht beantwortet und nicht getätigt.
Weiterhin streut er massive Geschäftsschädigende Unterstellungen…
Wie kann man ihn stoppen und am besten aus der Firma ganz raus befördern?
Vielen Dank für euer Interesse und evtl. euren Tipp

Sorry, habe keine Ahnung von diesem Thema.

Ein Gesellschafter,(gleichzeitig Direktor)von insgesamt 4
Gesellschaftern einer Firma

Welche Rechtsform?

wird von den 3 Gesellschaftern als

Direktor abberufen , weil er nicht nachweisbare Betrügereien

Nicht nachweisbar? Da wäre ich vorsichtig mit dem was ich unternehme!

vollzogen hat.
Die 3 Gesellschafter dieser Firma (zusammen haben sie die
Mehrheitsstimmen) ernennen einen von ihnen als neuen Direktor.
Der abberufene Direktor gibt schriftlich bekannt, das der neue
Direktor für alle kommenden Schäden allein verantwortlich ist
und haftet…

Gibt schriftlich bekannt? Wem?

Aufforderungen,sich an den finanziellen Einlagen zu beteiligen
werden nicht beantwortet und nicht getätigt.

Existiert kein Gesellschaftervertrag?

Weiterhin streut er massive Geschäftsschädigende
Unterstellungen…

Beweise dafür?

Wie kann man ihn stoppen und am besten aus der Firma ganz raus
befördern?
Vielen Dank für euer Interesse und evtl. euren Tipp

Ich habe den Eindruck ihr wollt ihn unter allen Umständen los werden. Normalerweise sind solche Dinge in einem Gesellschaftervertrag vereinbart (Nachschussspflicht, Ausscheiden eines Gesellschafters u. ä.)

Die ganze Beschreibung ist nicht Fisch nicht Fleisch. Entweder ihr habt eine vertragliche oder rechtliche Handhabe oder hier stimmt irgendetwas nicht!

Kann ich leider nicht helfen. Gruß T.

Sorry, mein Wissen bezieht sich mehr auf „normale“ Angestellte. Wegen der geschäftsschädigenden Unterstellungen würde ich zumindest eine Unterlassungsklage versuchen.
Das ganze scheint mir reichlich verzwickt. Obwohl der Mensch als Direktor abberufen wurde, hat er ja anscheinend noch einen separaten Arbeitsvertrag. Normalerweise versucht man in solchen Fällen sich gütlich (Abfindung, Teilerfüllung evtl. Ansprüche, kenne Vertragslage nicht) zu einigen. Eine andere Möglichkeit wäre ihm einfach zu kündigen und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Dann findet eine Einigung vor Gericht statt. Bei so einem zerrüttetem Verhältnis wird sicherlich kein Richter auf Weiterbeschäftigung bestehen.

Ich würde mir ein Beratungsgespräch bei einem Rechtspfleger an Deinem zustendigen Amtsgericht holen, dies ist fur jeden Bürger Kostenlos und Du haltest garantiert den Rchtsweg ein. Wichtig ist sich dieses Beratungsgespräch mit Abschrift stempel und Unterschrift des Rechtspflegers geben zu lassen , denn wenn der Rechtsweg oder eine der Fristen falsch sind hast du dies schriftlich, die Schuld liegt nicht bei Dir und es besteht die möglichkeit in den vorherigen Gerichtsstand zurückversetzt zu werden. Somit bist Du auf der sicheren Seite und immer alles Schriftlich!!!.
Ich hoffe ich konnte Dir noch ein bisschen helfen , war leider im Krankenhaus und bin Heute erst entlassen worden.
Liebe Grüße Walter