Gesellschaftervertrag geändert

Vorab: Eine GmbH mit 38 Gesellschaftern. Lt. Gesellschaftervertrag gibt es einen Beirat der u.a. auch lt Gesellschaftervertrag den Geschäftsführer der GmbH bestellt.
Folgender Vorgang:
Der Beirat hat im Dezember einen neuen Geschäftsführer bestellt der auch im Handelsregister eingetragen wurde, weil ich sag es mal vorsichtig- in der Vergangenheit einiges nicht gut gelaufen ist.Der neue Geschäftsführer hatte einige Gegner, weil er einiges aufgedeckt hatte.

Im Februar fand eine Gesellschafterversammlung statt, bei der man den neuen Geschäftsführer abwählen wollte, da der Beirat für den neuen Geschäftsführer war, hat man in die Trickkiste gegriffen. Im Gesellschaftervertrag gibt es einen Punkt in dem es heisst: „Dem Beirat können Befugnisse von der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit entzogen werden“

Also hat die Gesellschafterversammlung dem Beirat die Ernennung des Geschäftsführer entzogen, und mit einfacher Mehrheit den alten Geschäftsführer wieder gewählt.

Aber mit dieser Entscheidung haben die Gesellschafter meiner Meinung nach den Gesellschaftervertrag geändert (Beirat darf Geschäftsführer nicht mehr wählen). Jedoch darf der Gesellschaftervertrag lt. GmbH Gesetz nur mit einer 3/4 Mehrheit geändert werden. Diese Mehrheit gab es nicht.
Meiner Meinung nach ist dieser Punkt über die Änderung der Befugnisse des Beirats nicht rechtskonform und demnach die Wahl ungültig.
Meine Frage nun: Wird der Notar die Anmeldung des Geschäftsführer vornehmen ?
Wir das Registergericht den Eintrag vornehmen ?

Aber auch dann wenn der Vertrag bereits eine Öffnungsklausel enthält wie hier ? Dürften die Gesellschafter nicht anderes vereinbaren ?

MfG
duck313