Hallo,
nehmen wir an Person A hat ein Haus und ein Grundstück im Besitz, beides zusammen Wert schätzungsweise ca. 350.000,00 EURO wert.
Als Erbe für Person A wird später der Sohn (Einzelkind) als Alleinerbe feststehen.
Folgende Frage: Gibt es eine Möglichkeit (ich sag jetzt mal) so eine Art GmbH oder andere Formen zu gründen, die ein Geschäftsvermögen haben (z. B. Haus und Grundstück), also eine Art „Firma, oder Betrieb“ die dann später dem Sohn erbschafts-steuer-FREI übertragen wird und wo er auch dann für die (evtl. anfallende)Pflege von A nicht mit diesem Geschäftsvermögen (Haus/Grundstück) eintreten muss. Ein eigenes Vermögen hat der Sohn zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
WIE genau müßte so ein „Betrieb“ oder Gesellschaft als Gesellschafts- oder Betriebsform eingetragen werden damit:
a) das HAUS und das GRUNDSTÜCK NICHT VERLOREN gehen können
b) Sohn evtl. anfallende Pflegeentgelte seiner Eltern nicht aufkommen
müßte, trotz Kapitals in diesem „Betrieb“
c) später auf keinen Fall Erbschaftssteuer anfallen werden.
Das Haus gehört Person A erst seit kurzem, sie hat es geerbt und dafür bezahlt - und vorher für die Pflegeaufwendungen der Vorbesitzer eintreten müssen…
Es heißt ja, wenn man einen Betrieb erbt und den 10 Jahre weiter fortführt, braucht man keine Erbschaftssteuer mehr zahlen… oder!?!
WER kann mir genaueres oder konkretes dazu sagen.
Ich bin für den Hinweis dankbar.