Hallo,
hätte gerne gewusst, was der Unterschied zwischen einer OHG und einem e.K. ist.
Folgender Hintergrund:
Ein bisheriges Einzelunternehmen soll von zwei Inhabern geführt werden.
Ein Anwalt rät, eine GbR ins Handelsregister als e.K. eintragen zu lassen.
Wichtig ist, dass der bisherige Name der Fa. bestehen bleibt.
Etwas weiter unten sagt Beboub, dass eine GbR ins Handelsregister eingetragen eine OHG wird.
Ist ein e.K. auch möglich und hat das irgendwelche Vorteile?
Hoffe auf verständliche Antworten.
Friedrich
e.K. GbR OHG Stil
Hi !
ein e.K. ist ein eingetragener Kaufmann. Es handelt sich dann um ein so genanntes EInzelunternehmen, das heißt, dass nur EINE Person die gesamte Vernatwortung trägt.
eine OHG ist eine Personengesellschaft. Hier haben also mindestens ZWEI Personen Entscheidungen zu fällen UND die Verantwortung zu tragen.
Sollte der bisherige Name beibehalten bleiben, so empfihelt sich weder die Gründung einer GbR, noch die Eintragung ins Handelsregeister (denn wie richtig gesagt, wird eine GbR dann zur OHG).
Um also eine zweite Person mit ins Boot zu holen UND den Namen weiterzuführen bieten sich nach deutschem Recht nach meinem Kenntnisstand (hab einige Jahre bei einem Anwalt, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hatte gearbeitet) nur zwei Möglichkeiten an.
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partiarisches Darlehen
Der zukommende „Gesellschafter“ erhält als „Zinsen“ einen Anteil am Gewinn/Verlust. Er haftet allerdings nicht. Er kann auch zum Geschäftsführer bestellt werden und somit für das Unternehmen tätig werden.
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stille Gesellschaft
hierzu finden sich sowohl im HGB (§§ 230 ff) als auch im Archiv (vielleicht auch in anderen Brettern) sicherlich einige Hinweise.
Bei Fragen fragen.
BARUL76
Lieber Ratgebender!
Danke für die ausführliche Darlegung der Möglichkeiten, auch wenn, wirklich noch viel zu fragen bleibt.
Vor allem: Man geht den empfohlenen Weg, sachkundigen und kostenpflichtigen Rat einzuholen und fühlt sich hier besser beraten.
Was soll man da von Anwälten halten?
Von WWW halte ich jedenfalls sehr viel und werde weiter fragen…und auch antworten.
Muss die neuen Möglichkeiten erst mal verarbeiten und verbleibe so lange mit freundlichsten Grüßen.
Danke
Hallo Friedrich,
mich würde jetzt mal interessieren, welcher Anwalt (also welche Schwerpunkte) dir diese Auskunft gegeben hat, dass aus einer GbR, die sich ins Handelsregister eintragen lässt, ein e.K. wird?!
Jeder BWL-Student weiß, wie hier schon richtig gesagt, dass aus einer GbR, bei Eintragung ins Handelsregister eine OHG wird.
Am besten ist, du gründest eine OHG.
Der Vorteil bei einer OHG - im Vergleich zum e.K - ist, dass du die Gewinn- und Verlustverteilung genauso wie bei deiner GbR gestalten kannst.
Die Haftung ist laut Gesetz gleich der GbR.
Also beides Vollhafter, die gesamtschuldnerisch und solidarisch haften.
Da weiß ja ein BWL-Student noch mehr als dein Anwalt 
Gruß
Norbert
Hallo Norbert,
danke für deinen Rat und dass mein Anwalt mit dieser Problematik wohl überfordert war, ist mir nun auch klar.
War übers Wochenende verreist und danke deshalb erst jetzt.
Werde also das Ganze nochmal neu abklopfen lassen …
Liebe Grüße
Friedrich