Gesellschaftsgründung als Hobby

Hallo,

4 Freunde leiten einen Stammtisch rund um Rockmusik. Es kommen mittlerweile sehr viele Leute. Sie wollen nun Parties organisieren und über das Internet mit Werbung Geld verdienen…alles als Hobby, nebenher.
Sie wissen allerdings nicht, wie sie juristisch damit umgehen sollen. Es ist klar, dass sie eine GbR, Mini-GmbH oder ein Einzelunternehmen gründen müssen; ein e.V. fällt wohl weg, da sie ja wirtschaften wollen.
Gegen GbR spricht für sie, dass jeder persönlich haftet.
Gegen die Mini-GmbH spricht der große Aufwand mit Buchführung und sie sind sich nicht sicher welche Kosten auf sie zukommen (Notar…)
Gegen das Einzelunternehmen spricht für sie, dass nur einer offiziel Entscheidungsbefugnisse hat. Sie streiten sich jetzt schon wegen vieler Kleinigkeiten.
Einer ist auf HArtz4 und hat vor allem vor den Gesellschaftsformen Angst, weil er nicht weiß, was auf ihn zukommt.

Was könnte man ihnen raten/empfehlen?

Grüße
J.

Hallo,

am besten sucht ihr einen Anwalt auf und lasst euch dort beaten.

Gruß
M.

Gegen Angst vor dem unbekannten hilft Information, also schlau machen.

Gegen Verantwortung/Haftung kann man nichts machen.

Hallo!

Also da die genannten Rechtsformen ja nicht erwünscht sind, würde ich sagen, sie sollen sich mal die KG als Rechtsform genauer ansehen.
Siehe hier: http://www.foerderland.de/404.0.html
Das wäre eine Form, wo z.B. der Hartz4-Empfänger weniger Risiko hätte.
Er muss sich da dringend vorher beim Amt erkundigen, wie sich das für ihn auswirken könnte. Denn es soll ja eine Profit-Organisation werden.
Wenn man sich allerdings jetzt schon streitet, würde ich davon abraten.

Mfg Nicole

Sehr geehrte Fragesteller,
man sollte nur dann ein gemeinsames Geschäft betreiben, wenn die Chemie zwischen den Beteiligten stimmt.
Sodann beachten Sie, daß für ein Gewerbe eine Anmeldung erforderlich ist, für Partybetrieb sogar ggf. Konzession erforderlich wird.
Wenn man die persönliche Haftung (die bei Werbung wegen Urheberrrewchten sehr groß werden kann, daher entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dringend erforderlich)vermeiden will, ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, wegen der zunächst einfachen Formalien und geringen Gründungskapitals als UG empfehlenswert.
Eine gründliche Rechtsb eratung, die ich in diesem Rahmen aber nicht unentgeltlich ausführen kann, ist dringend zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen RA Prof. Dr-. Streich

Hallo und herzlichen Dank für das Vertrauen.
Gern sind wir bereit Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich zu sein.

Sie haben völlig Recht - eine GbR ist von der gegenseitigen Haftung ein Wagnis - wobei dies innerhalb eines ordentlichen Gesellschaftsvertrages einwandfrei geregelt werden kann. Trotzdem raten wir ab davon!
Mini GmbH - kostenintensiv - Vorteil Haftung ist geregelt.

Für Ihre Kollegen der von ALG2 lebt, kann es von Vorteil sein, denn er kann unter Umständen von der ARGE unterstützt werden und ein so genanntes Einstiegsgeld bekommen. Allerdings sind daran ein paar Verpflichtungen und Voraussetzungen geknüpft.

Wenn Sie dies im Moment sowieso schon zu viert als Hobby nebenher betreiben - treten Sie aller Voraussicht nach schon als GbR auf! Von daher, lassen Sie sich rechtlich bei einem Fachanwalt für Unternehmensrecht beraten, wie man das innerhalb einer GbR so regeln kann, dass die Haftung für jeden maximal gleich ist. Bedenken Sie aber bitte, dass Mini GmbH, LTD von Banken eher negativ bewertet werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Zott Consulting
Oliver Zott

Guten Tag, johnybi.Ihr sollt euch einen professionellen Rat holeh und es ist meistens nicht in einem Forum. und was noch selbstverstaendlich ist-vier leute ziehen an einem Strang und gewinnen, und wenn jeder der Boss sein will, dann ist es genau wie die EU- keine einzige einwandfreie Entscheidung.
Viel Spass!

Hallo,
den ersten Satz will ich nicht und kann ich nicht verstehen. Einen Stammtisch kann man nicht „leiten“.
Wenn hier einige Personen, wo auch immer, irgendwelche Geschäfte tätigen, können diese große Probleme bekommen!
Es ist bestimmt kein Gewerbe angemeldet und ein „gewisses“ Einkomen wird ja wohl erzielt.
Alle Teilnehmer bilden somit bereits eine „GbR“ oder treten zumindest gesamtschuldnerisch gegenüber den Geschäftsparteien auf. Verbucht wird wohl derzeit auch nichts, von Steuerzahlungen oder sogar Meldungen an das Arbeitsamt (bei dem Hartz4Empfänger) ganz zu schweigen. Bei dem kleinsten Problem mit irgendeinem Kunden, bekommen alle ganz schnell großen Ärger.
Ganz abgesegen davon, haftet jeder, der da als Tätiger auf der „Stammtischseite“ handelt für alle anderen Personen mit, alles unter dem Motto, „mitgehangen, mitgefangen“.
Sie müssen sofort Klarheit schaffen und einen Vertrag schließen. Mit Aufgabenverteilung, Gesellschafterstellung usw.
Bevor ich hierzu einen brauchbaren Weg vorschlagen kann, müsste ich erst einmal wissen, was die „Stammtischherren oder Damen“ überhaupt machen und mit wem unter welchen Gegebenheiten sie welche Geschäfte machen. Welche Gelder werden oder müssen überhaupt vorhanden sein usw.
MfG
PB

Hallo,

aus Einfachheitsgründen sollte hier wohl eine GbR gewählt werden.
Wenn auch über ein Einzelunternehmen nachgedacht wurde, sollte die persönliche Haftung hier wohl nicht das größte Problem sein.

Die sichere Alternative wäre die erwähnte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH).
Hier sind Gründung und Betrieb allerdings sehr viel aufwändiger und teurer.

Gruß
Tim

Hallo johnnybi,

hatte leider sehr viel Stress und kann erst jetzt antworten, sorry.

Grundsätzlich entsteht zunächst - mit oder ohne Gesellschaftsvertrag - bei Zusammenschluss mehrerer Personen, die werbend nach außen treten und am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr teilnehmen bzw. wollen, eine GbR. Eine GmbH scheidet, wie ja bereits selbst erkannt, wegen des Verwaltungsaufwandes aus. Übrigens eine sog. Mini-GmbH gibt es nicht. Nachdem ja offensichtlich bei Einigungen und Haftung bereits Probleme aufgetaucht sind - kann man nur raten, dann lasst es bleiben. Die einzige Überlegung wäre da noch die sog. Limited Gesellschaft. Hier beträgt die Haftungseinlage - soweit ich weiß - nur 1.500.- €. Diese muss jedoch in Großbritannien angemeldet werden. Inwieweit dies Kosten verursacht und vor allen Dingen in welcher Höhe, keine Ahnung. Aber die sog. Ltd. Gesellschaften haben keinen guten Ruf, da viele Leute, die sich mit Haftung gut auskennen, wissen, dass sie im Zweifelsfall keine Regressansprüche stellen können, und somit eine Ltd. kein wirklich guter Geschäftspartner ist. Außerdem wäre zu beachten, dass die Ltd. der britischen Rechtssprechung unterliegt, wer kennt sich da in Deutschland wirklich aus?

Servus Bios66
Hallo,

4 Freunde leiten einen Stammtisch rund um Rockmusik. Es kommen
mittlerweile sehr viele Leute. Sie wollen nun Parties
organisieren und über das Internet mit Werbung Geld
verdienen…alles als Hobby, nebenher.
Sie wissen allerdings nicht, wie sie juristisch damit umgehen
sollen. Es ist klar, dass sie eine GbR, Mini-GmbH oder ein
Einzelunternehmen gründen müssen; ein e.V. fällt wohl weg, da
sie ja wirtschaften wollen.
Gegen GbR spricht für sie, dass jeder persönlich haftet.
Gegen die Mini-GmbH spricht der große Aufwand mit Buchführung
und sie sind sich nicht sicher welche Kosten auf sie zukommen
(Notar…)
Gegen das Einzelunternehmen spricht für sie, dass nur einer
offiziel Entscheidungsbefugnisse hat. Sie streiten sich jetzt
schon wegen vieler Kleinigkeiten.
Einer ist auf HArtz4 und hat vor allem vor den
Gesellschaftsformen Angst, weil er nicht weiß, was auf ihn
zukommt.

Was könnte man ihnen raten/empfehlen?

Grüße
J.

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei diesem Problem nicht behilflich sein.