Gesellschaftsrecht

Ich arbeite in einer Firma mit der Gesellschaftsform AG.

Folgender Sachverhalt:

Unsere Hauptaktionärin und zugleich Aufsichtsrats-vorsitzender mischt in die Tagesgeschäfte ein. Unser Vorstand lässt es zu, da sie meiner Ansicht nach nicht in der Lage, sich durchzusetzen. Oder vielleicht macht sie es mit Absicht, da sie viele Entscheidungen nicht treffen muss, d.h. wenn man sie zu bestimmten Themen zur Rede stellt, ist die Antwort immer die gleiche, nämlich unser Aufsichtsratsvorsitzender will das so und es wird so gemacht!! Unser Vorstand versteht sehr gut mit ihr.

Beispiele: Grundsätzlich, wenn es um Geld geht, werden alle Angebote, die von uns schon verhandelt wurden, nochmals und nochmals von unsserem Aufischtsrats-vorsitzender selbst oder den Mitarbeitern ihrer Firma verhandelt.

Wichtige Projekte werden nur von ihr entschieden.

Frage:

Ich bin im Betriebsrat und möchte wissen, was kann der Betriebsrat dagegen unternehmen?

Der Aufichtsrat besteht auch 3 Personen: Hautpaktionärin und zugleich Aufsichtsratvorsitzender, eine externe Person und ein Arbeitnehmervertreter.
Der Arbeitnehmervertreter ist Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzender.
Angenommen, kann der Betriebsrat nichts dagen unternehmen, kann unser Arbeitnehmervertreter irgendwas erreichen?

Generell haben der Aufsichtsratsvorsitzender und unser Vorstand kein Vertrauen zu der Belegschaft.

Vielen Dank!

Bitte um etwas Geduld,
ich komme auf die Frage zurück
Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,

schwieriger Sachverhalt.
Normalerweise sollte es eine „klare“ Trennung zwischen dem Vorstand und dem AR geben. Klar ist sie natürlich nie. Der Vorstand entscheidet, der AR kontrolliert.
Wichtige Vorhaben etc. werden natürlich vorher mit dem AR-Vorsitzenden besprochen, bzw. dann im Gesamt-AR abgestimmt.
Wie stark sich der AR-Vorsitzende einmischen kann liegt immer an der Stärke des Vorstandsvorsitzenden. Der bzw. die will sich natürlich absichern und bespricht eben mehr mit dem AR-Vorsitzenden als es vielleicht „gut“ ist.
Es stellt sich aber die Frage, was dabei das Problem ist. Gemeinsame Entscheidungen müssen nicht schlecht sein. Probleme kann es nur dann geben, wenn verantwortliche gesucht werden, wenn etwas schief gegagen ist.
Bitte nochmal kurz das „Problem“ schildern.

Gruß

Sehr geehrter Bolle,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Problematik liegt darin, dass wir zunehmend an Kompetenz und Verantwortung verlieren, da es keine klare Unternehmensstruktur mehr gibt. Es gibt z.B. kein Organigramm mehr, seitdem unser Vorstand da ist. (ca. 2 Jahre)
Der Aufsichtsratsvorsitzender hat eine eigene Firma, die ein paar Tausend Mitarbeiter beschäftig. In ihrer Firma duldet sie keinen Betriebsrat.

Wenn man so will, ist unser Vorstand mehr oder minder nur eine Marionettenfigur, die das verlängerte Arm von ihr darstellt und alles macht, was sie sagt.

Leider haben der Aufsichtsratsvorsitzender und der Vorstand bisher einige wichtige Entscheidungen falsch getroffen, sodass Kunden sehr verärgert waren und die Mitarbeiter darunter litten. z.B. Beide hatten einen neuen Lizenznehmer gewechselt, die kurz später mit ca. 600 Mio. insolvent angemeldet hat. In diesem Fall hatten sogar die Kunden davor gewarnt, mit dem neuen Lizenznehmer zusammenzuarbeiten. Aber sie wollten nicht
wissen!

Oder der Aufsichtsratsvorsitzender demonstriert seine Macht, indem er wegen der Miete für die Garage eines neuen Objektes monatlich ca. EUR 45,00 sparen möchte und unbedingt die Verhandlung selber führte, vargass aber dabei, dass die Kündigungsfrist bei dem alten Objekt abgelaufen war und wir mussten EUR 15.000,00
dafür blechen etc.

Einerseits wurden wir daran gehalten, Kosten zu sparen und wir teilweise auf bestimmten Prozensatz an Gehalt verzichten mussten, aber woanders wurde Geld aus dem Fenster geworfen.

Die Belegschaft leidet darunter, da überwiegend neue Mitarbeiter da sind und sich nicht trauen, ihre Meinung zu sagen. Dafür hatten der Vorstand und der Aufsichtsratvorsitzender bereits gesorgt. Mitarbeiter, die schon lang im Unternehmen waren oder noch sind, sind für beide unangenehm, da sie estens zu teuer sind und zweitens ihre Meinung kungetan haben.

Es ist ein sehr schwieriges Thema. Dennoch möchten wir als Vertreter der Arbeitnehmer versuchen, die Dinge zu verhindern, bevor es zu spät ist.

Herzliche Grüsse
To Van

Hallo,
bis vor Kurzem war ich noch Leiter des Vorstandssekretariats einer AG. Nun arbeite ich in einer anderen Funktion. Als Leiter des VS-Sekretariats bis ich allerdings eher auf der Arbeitgeberseite.
Bei uns ist auch der stellvertretende AR-Vorsitzende der Betriebesratsvorsitzende.
Aus meiner Sicht müsste der BR-Vorsitzende im AR seine Stellung dafür verwenden, die Dinge positiv zu entwickeln. Es gibt hier durchaus Möglichkeiten, die ich allerdings nicht kenne, da ich nie bei Tarifverhandlungen etc. dabei gewesen bin.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und kann mir gut vorstellen, dass Sie bzw. sie alle das existenziell berührt.

Gruß

Grundsätzlich führt der Vorstand die Geschäfte eigenverantwortlich. Er kann den Aufsitztsrat aus den laufenden Geschäften ausschließen. Der BR hat in wirtschaftlichen Angelegenheiten kein Mitbestimmungsrecht. Er kann natürlich auf Betriebsversammlungen im Rahmen der Berichte gem. § 110 BetrVG den Sachverhalt thematisieren.